Leeres Zimmer gemietet - Kündigung

  • Einen wunderschönen guten Tag,

    meine Freundin bewohnt im Moment ein Zimmer in einer 5er-WG, deren Zimmer von einer Immobiliengesellschaft einzeln und leer vermietet werden.
    Zur Kündigung ist im Vertrag festgehalten, dass die gesetzlichen Regeln gelten. 20 Absätze darunter steht jedoch, die Kündigung sei mit einer Frist von 3 Monaten nur zum 31.03. bzw. 30.09. möglich.

    2 Fragen hierzu

    1. Ist das so in Ordnung?
    und
    2. Laut Vertrag muss die Kpndigung innerhalb der ersten 3 Werktage eines Monats eingegangen sein, damit der Monat zur Kündigungsfrist zählt. Müsste die Kündigung somit Anfang Juni ausgesprochen werden, oder reicht anfang Juli?

    Viele Grüße,
    Kyanin

  • Anfang Juli. Das wäre dann Juli, August und September!

    Die Angabe deser Datums ist sowieso unsinnig, da diese keine Jahreszahlen enthalten.
    Hätte lauten müssen: jeweils.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (13. Juni 2015 um 14:35)

  • Diese Klausel ist aber grundsätzlich i.O.?

    Natürlich nur, wenn es sich um ein Zimmer in einem (Studenten)wohnheim o.ä. handelt. Ansonsten hat der Gesetzgeber dem Mieter die Möglichkeit eingeräumt, dass es jederzeit mit der Frist von 3 Monaten kündigen kann.

  • Tja, gute Frage. Wie gesagt handelt es sich um eine von einer Immobilienmanagment-Gesellschaft zimmerweise vermietete Wohnung, Studentenwerk etc. haben damit nichts zu tun. Die Mieter sind allerdings ausschließlich Studenten.

  • Zitat

    Müsste die Kündigung somit Anfang Juni ausgesprochen werden, oder reicht anfang Juli?

    Es reicht bis zum 3. Werktag im Juli.

    Aber warum auf den letzten Drücker? Wenn sie jetzt schon weiß das sie ab dem 1.10. eine neue Bleibe hat kann/sollte sie die Kündigung jetzt auf den Weg bringen.

    Schon allein wegen dem Poststreik. Und bloß nicht per Einschreiben + Rückschein!

  • Sie hat eben noch keine neue Wohnung sicher, da ist der HAken. Sie wird die Kündigung aber vermutlich trotzdem nächste Woche persönlich in den Briefkasten werfen, der hängt quasi gegenüber der Wohnung.

  • Sie hat eben noch keine neue Wohnung sicher, da ist der HAken. Sie wird die Kündigung aber vermutlich trotzdem nächste Woche persönlich in den Briefkasten werfen, der hängt quasi gegenüber der Wohnung.

    Aber möglichst mit einem Zeugen der Einwurf und Inhalt bestätigt.

  • Aber möglichst mit einem Zeugen der Einwurf und Inhalt bestätigt.


    Richtig. Die Angabe eines Datums ist uebrigens NICHT erforderlich, denn man kann JEDEN(!) Vertrag "zum naechstmoeglichen Termin" kuendigen.

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