Habe ich eine Kündigungsfrist?

  • Hallo,

    anfang dieser Woche wurde ich von meinem Mitbewohner meiner WG in Berlin (Hauptmieter meiner WG) gekündigt.
    Mein befristeter Untermietvertrag ist allerding seit 01.04.2015 abgelaufen.
    Ich sagte ihm dass ich deswegen bis Ende dieser Woche mein Zimmer leere. Darauf meinte er, dass ich trotzdem einen mündlichen Vertrag mit ihm hätte und somit 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten muss. Stimmt das? Er hatte nur einmal erwähnt, dass er mich verlängern würde, ich habe darauf aber nix schriftliches. Ich kann mir kaum vorstellen dass das als mündlicher Vertrag Gültigkeit trägt.

    Weiters steht wohl in seinem Hauptmietvertrag, dass er garnicht Untervermieten darf.
    Ausserdem musste ich monatlich 10€ (in der Miete enthalten) zusätzlich bezahlen, was ich allerdings erst später erfahren hab und nicht schriftlich festgehalten ist. Soll wohl eine Absicherung für die WG sein oder so.

    In meinem Untermietvertrag steht drin, dass ich mein Zimmer bei Auszug weiss streichen muss. Muss ich das nun einhalten? Ich musste keine Kaution bezahlen.

    Ich hoofe ihr könnt mir helfen...

  • Verschaffen Sie sich erst mal Klarheit darüber ob ein mündlicher oder schriftlicher Mietvertrag vorliegt. Beides bezweifele ich.
    Bevor Sie hier Unverständliches schreiben, lesen Sie vorm Einstellen nochmals Korrektur.

  • Zur Überschrift: Ja

    Da vermutlich keiner der der Fortsetzung des Mietvertrages widersprochen hat, gilt er weiter oder es kam ein wirksamer mündlicher Vertrag zu Stande.

    Dieser kann nur form- und fristgerecht gekündigt werden.

    Formgerecht heißt schriftlich mit Originalunterschrift.

    Die Kündigungsfrist ist im Normalfall einzuhalten.

    Und im Normalfall haben Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.

    Hier wurde offenbar für für den Mieter (Dich) eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen vereinbart.

    Dann Danke, wem auch immer auf Knien. Kündige umgehend in Schriftform zum 27.6. und gut ist.

    Das Dein Vermieter keine Erlaubnis zur Untervermietung hat, hat mit Eurem Vertrag nichts zu tun.

    Ob Du streichen mußt kann man ohne den genauen Wortlaut der Vereinbarung zu kennen nicht sagen.

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