Ich habe mit meinem Mieter entgegen der ursprünglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten eine zusätzliche Vereinbarung
getroffen und einer Reduzierung der Kündigungsfrist auf einem Monat zugestimmt.
Meine Frage ist wie berechnet sich diese Frist nun, wenn die Kündigung am 12. eines Monats mir zu gehen würde?
Ich habe in einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH WuM 2003,365) gelesen, das bei Kündigungen im Rahmen von Mietverträgen üblicherweise davon auszugehen ist, dass die erklärte ordentliche Kündigungerst zum entsprechenden Monatsende wirksam wird (also mit Ablauf des nächsten Monats, nicht des laufenden) und nicht nach § 186 ff BGB am 11. des darauf folgenden Monats.![]()