Beiträge von Frups

    Die exakte Formulierung ist: Ich verzichte gegenüber den Mietern auf eine mieterseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese wird auf einen Monat reduziert.
    Das ist nämlich der genau das Problem. Auch der Beschluss des BGH geht von einer Kündigung zum Monatsende aus, auch wenn nicht explizit im Mietvertrag formuliert.
    Da die Kündigung nach Ablauf des 3. Werktages eingegangen ist, sehe ich das genauso wie anitari.
    Der Mieter jedoch überhaupt nicht.

    Ich habe mit meinem Mieter entgegen der ursprünglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten eine zusätzliche Vereinbarung
    getroffen und einer Reduzierung der Kündigungsfrist auf einem Monat zugestimmt.

    Meine Frage ist wie berechnet sich diese Frist nun, wenn die Kündigung am 12. eines Monats mir zu gehen würde?
    Ich habe in einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH WuM 2003,365) gelesen, das bei Kündigungen im Rahmen von Mietverträgen üblicherweise davon auszugehen ist, dass die erklärte ordentliche Kündigungerst zum entsprechenden Monatsende wirksam wird (also mit Ablauf des nächsten Monats, nicht des laufenden) und nicht nach § 186 ff BGB am 11. des darauf folgenden Monats.
    :confused:

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