Die exakte Formulierung ist: Ich verzichte gegenüber den Mietern auf eine mieterseitige Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese wird auf einen Monat reduziert.
Das ist nämlich der genau das Problem. Auch der Beschluss des BGH geht von einer Kündigung zum Monatsende aus, auch wenn nicht explizit im Mietvertrag formuliert.
Da die Kündigung nach Ablauf des 3. Werktages eingegangen ist, sehe ich das genauso wie anitari.
Der Mieter jedoch überhaupt nicht.
Beiträge von Frups
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