Lärmbelästigung von Nachbarn und deren Freunden im Hof, vor der Haustüre. Was nun?

  • Hallo an alle :)

    Ich hab eine Frage und hoffe das sie hier her passt, ansonsten bitte verschieben oder ich lösche sie.

    Und zwar geht es um Lärm, genauer gesagt um Lärm von den Freundinnen und Kindern der Nachbarn.

    Gleich vorab, der Kinderlärm ist nicht das Problem, das schlimme ist das Verhalten der Mutter. Seit dem die neuen Nachbar hier wohnen ist hier immer wieder ein Radau das man fast zu viel bekommt.

    Nun würde ich gerne wissen, gibt es überhaupt eine Handhabe gegen Lärmende Eltern und Kindern oder muss man das einfach ertagen? Ich bin sicher kein Kinderfeindlicher Mensch aber ich möchte in der Wohnung/Balkon für die ich Miete bezahle schon etwas ruhe haben. Auch bei offenem Fenster wie jetzt im Sommer.

    Um es konkret zu machen und damit ihr wisst worum es geht.

    Wir haben hier einen kleinen "Innenhof" in dem ein Teil der Autos stehen, er ist nicht sehr groß bietet aber doch genug Platz das die kleinen dort herumtoben können. Jedes mal wenn besagte Mutter kommt wird es laut, die Kinder horchen nicht, rennen herum und die Mutter brüllt dann gefühlte 100 mal den Namen der Kinder und diskutiert wieso sie dieses und jenes nicht dürfen. JEDESMAL!

    Das mag sich vielleicht erstmal nicht schlimm anhören da es wie normaler Lärm zu normaler Zeit klingt. Für mich und andere in meinem Haushalt ist es zum verrückt werden. Egal ob man in der Küche sitzt und was isst, im Schlafzimmer auf dem Bett liegt und döst, oder ganz einfach auf dem Balkon sitzt und seine Zeitung liest. Jedes mal wenn diese Person kommt ist krach und Lärm angesagt.

    Es gab mit besagter Person schon eins zwei Auseinandersetzungen, einmal wegen der Lautstärke und dem im Kinderwagen von der Tür herumzusitzen und ein anderes mal weil ständig mit den Autos von der Haustüre/Balkons geparkt wird. Wohl bemerkt, die Freundinnen der Nachbarn, nicht diese selbst.

    Wenn ich es in 3 Worten sagen müsste, Rücksichtslos und Asozial. Keinerlei Rücksichtnahme auf andere, weder bei der Lautstärke noch wenn Querbeet geparkt wird.

    Ich hab nun gedacht das man vielleicht unseren Vermieter mal darüber informiert oder sollte ich mich an der Vermieter der Nachbarin wenden? Bei Gespräche mit den Betroffenen kommt nichts brauchbares heraus, wie eine andere Nachbarin von hier schon sagte, das geht ins eine Ohr rein und im anderen wieder heraus.

    Habt ihr vielleicht einen Tip was man machen kann? Und wie die Rechtslage in solchen Fällen aussieht?

    Zur Info:

    Wir haben hier 2 Hausteile, in Teil 1 sind 3 Mieter von Vermieter X und auf der anderen Seite sind auch 3 Mieter von Vermieter Y. 2 Unterschiedlicher Vermieter also. Das Problem mit der Lautstärke ist nicht zu typischen Ruhezeiten, geht meines Erachten dennoch in Lärmbelästigung über, zumindest stört es so sehr das wenn das so weiter geht das es bald zu großen Auseinandersetzungen kommen wird. :D

    Wenn ihr nützliche Tips habt wäre das klasse. Danke und Gruß Sebastian.

  • Rein mietrechtlich könnten folgende Bestimmungen zur Anwendung kommen:

    § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Hierzu wird es wohl nicht reichen.

    § 569 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1)............
    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Vermieter in diesem Fall ist völlig aussichtslos.

    Ihnen bleibt nur eine Anzeige wegen Ruhestörung bei der Polizei. Über die Fruchtbarkeit dieses Vorschlages erlaube ich Ihnen zu lächeln, wenn nicht gar auch zu Tode kommen.

    Ernstlich bleibt nur Ohropax oder Auszug offen.

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