Versprochene Garten Mitbenutzung nicht erlaubt

  • Hallo,

    Ich bin in die Wognung seit 1,5 monat umgezogen. Ein großer Garten steht hinter dem Gebäude, in dem 16 Wohnungen sind.

    Bei Besichtigungstermin hatte die Firma gesagt dass der Garten benutzbar ist. Aber nach dem Umzug, fand ich die Tür ausgeschlossen. Jetzt sagt die Firma dass die haben mir falsch informiert und der Garten nicht vefügbar ist. Keine(r) hat Zugang, außer den Nachbarn im EG, die durch Fenster im Garten sich finden können.

    Mir ist es sehr wichtig dass Ich Zugang an öffene Flache habe, und auf diesem Grund habe Ich die Wohnung zu mieten entschieden.

    Im Vertrag gibts es nichts. Was kann ich tun? Soll Ich bei Mietverein Beratung suchen? Wenn es keine Garten Mitbenutzung gibt, könnte ich um eine Mietreduktion anfragen?

    Vielen Dank im Voraus, für die Hilfe.

  • Sie haben leider nur ein Anrecht auf die im Mietvertrag genannten Räume und Flächen.
    Verspechen sind leider nur Versprecher!

    Einer Mietminderung können Sie nur dann geltend machen, wenn da von Ihnen gemietete Objekt Mängel aufweisst.

  • Zitat

    Bei Besichtigungstermin hatte die Firma gesagt dass der Garten benutzbar ist.

    Was für eine Firma? Makler? Vermieter?

    Zitat

    Im Vertrag gibts es nichts.

    Dann ist es wohl schwer, hier einen Anspruch durchzusetzen.

    Zitat

    Wenn es keine Garten Mitbenutzung gibt, könnte ich um eine Mietreduktion anfragen?

    Erfragen ja, fordern nein. Ich würde hier das Gespräch mit dem Vermieter suchen und hier ggfs. einen neuen Mietpreis verhandeln. Lehnt er das allerdings ab, hast Du Pech gehabt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mitvermietet ist nur das, was im Mietvertrag als Mietgegenstand bezeichnet ist. Steht dort nichts von der Nutzung des Gartens, egal ob Mitnutzung oder als Exklusivnutzung, hat man kein Anrecht auf Nutzung des Gartens.
    In dem Fall hat man auch kein Recht auf Mietminderung, da die Gartennutzung gar nicht vom Vermieter geschuldet ist.

    Mündliche Nebenabreden sind kaum beweisbar und deswegen wertlos.

  • Danke für die Antworte.

    Der Vermieter ist eine Firma, vertretet dürch eine andere Firma, beide finden an der gleiche Adresse stadt.

    Im Vertrag steht nichts für die Garten Nutzung, weil darin sind nur die Mietfläche gennant. Es gibt auch nichts z.B. für das FahrradKeller, uzw. Meinten Sie dass der Vermieter kann bei Besichtigungstermin solche Lesitungen versprechen, aber danach unschuldig absagen? Wenn ja, dann hab ich etwas gelernt. Nächstes mal fordere ich an dass die Leistungen auch im Vertrag geschrieben sind.

    Ich versuche sehr herzlich die Garten Nutzung mit der Firma zu vereinbaren, weil das mir es wichtiger ist, aber sie melden sehr negativ zurück. Es sieht so aus dass ich Pech habe!

    Ich bin unsicher, aber ich glaube auch dass der Hof zu diesem Garten sollte auch als Notausgang funktioneren, weil wenn der ausgeschlossen ist, gibt es nür der HauptEingang. Gibt es in Deutschland Pflicht zwei Ausgänge in Wohn-Gebäude zu haben? Das ist so in andere Lände.

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