Beiträge von minion

    Danke für die Antworte.

    Der Vermieter ist eine Firma, vertretet dürch eine andere Firma, beide finden an der gleiche Adresse stadt.

    Im Vertrag steht nichts für die Garten Nutzung, weil darin sind nur die Mietfläche gennant. Es gibt auch nichts z.B. für das FahrradKeller, uzw. Meinten Sie dass der Vermieter kann bei Besichtigungstermin solche Lesitungen versprechen, aber danach unschuldig absagen? Wenn ja, dann hab ich etwas gelernt. Nächstes mal fordere ich an dass die Leistungen auch im Vertrag geschrieben sind.

    Ich versuche sehr herzlich die Garten Nutzung mit der Firma zu vereinbaren, weil das mir es wichtiger ist, aber sie melden sehr negativ zurück. Es sieht so aus dass ich Pech habe!

    Ich bin unsicher, aber ich glaube auch dass der Hof zu diesem Garten sollte auch als Notausgang funktioneren, weil wenn der ausgeschlossen ist, gibt es nür der HauptEingang. Gibt es in Deutschland Pflicht zwei Ausgänge in Wohn-Gebäude zu haben? Das ist so in andere Lände.

    Hallo,

    Ich bin in die Wognung seit 1,5 monat umgezogen. Ein großer Garten steht hinter dem Gebäude, in dem 16 Wohnungen sind.

    Bei Besichtigungstermin hatte die Firma gesagt dass der Garten benutzbar ist. Aber nach dem Umzug, fand ich die Tür ausgeschlossen. Jetzt sagt die Firma dass die haben mir falsch informiert und der Garten nicht vefügbar ist. Keine(r) hat Zugang, außer den Nachbarn im EG, die durch Fenster im Garten sich finden können.

    Mir ist es sehr wichtig dass Ich Zugang an öffene Flache habe, und auf diesem Grund habe Ich die Wohnung zu mieten entschieden.

    Im Vertrag gibts es nichts. Was kann ich tun? Soll Ich bei Mietverein Beratung suchen? Wenn es keine Garten Mitbenutzung gibt, könnte ich um eine Mietreduktion anfragen?

    Vielen Dank im Voraus, für die Hilfe.

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