Danke für die Antworte.
Der Vermieter ist eine Firma, vertretet dürch eine andere Firma, beide finden an der gleiche Adresse stadt.
Im Vertrag steht nichts für die Garten Nutzung, weil darin sind nur die Mietfläche gennant. Es gibt auch nichts z.B. für das FahrradKeller, uzw. Meinten Sie dass der Vermieter kann bei Besichtigungstermin solche Lesitungen versprechen, aber danach unschuldig absagen? Wenn ja, dann hab ich etwas gelernt. Nächstes mal fordere ich an dass die Leistungen auch im Vertrag geschrieben sind.
Ich versuche sehr herzlich die Garten Nutzung mit der Firma zu vereinbaren, weil das mir es wichtiger ist, aber sie melden sehr negativ zurück. Es sieht so aus dass ich Pech habe!
Ich bin unsicher, aber ich glaube auch dass der Hof zu diesem Garten sollte auch als Notausgang funktioneren, weil wenn der ausgeschlossen ist, gibt es nür der HauptEingang. Gibt es in Deutschland Pflicht zwei Ausgänge in Wohn-Gebäude zu haben? Das ist so in andere Lände.