Guten Tag,
Vor 4 Jahren beim Einzug in meine Wohnung hieß es, dass ich beim Auszug nur meine Möbel mitnehmen und den Boden abwischen soll. Deswegen steht in meinem Mietvertrag zum Thema Schönheitsreperaturen:" Die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) übernimmt der Vermieter. Der in der Miete enthaltene Kostensatz beträgt zur Zeit 9,76 € /m² Wohnfläche und Jahr. "
In den AVB steht folgendes:
" (1) Die Schönheitsreparaturen sind von dem Vermieter auszuführen
(2) Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen oder Tapezieren der Wände und Decken, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von Innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen der Teppichböden. "
Nun zu meinem Problem.Ich zahle ca 60€ im Monat damit der Vermieter sich um die Schönheitsreparaturen kümmert. Beim Einzug habe ich 2 von 3 Zimmer anders gestrichen. Eins in Brauntönen und eins Gelb und Orange. Nun meint der Vermieter, dass ich diese beim Auszug wieder Weis streichen soll. Auf meine Frage warum ich, obwohl im Mietvertrag drin steht, dass der Vermieter dafür zuständig ist antwortete er mit: "Das sind keine neutralen Farben die ich gewählt habe und deshalb muss ich neu streichen."
Auf meine 2te Frage ob ich wenigstens die mittlerweile 2800 € für Schönheitsreparaturen Vorrauszahlungen zurückbekomme, weil er ja damit nichts gemacht hat bisher antwortete er mit "Nein"
Soll ich lieber gleich zu einem Anwalt ? Oder hat er doch eventuel recht?