Betriebskostenabrechnung mit Mieterhöhung nach 10 Monaten

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe meine Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr bekommen.
    Einzug 01.08.14 Abrechnungszeitraum 01.08 - 31.12.14
    Die Nachzahlungen belaufen sich auf 240€.

    Meine Kaltmiete beläuft sich mittlerweile auf 9,91 € /m^2. Die ortsüblichen Mietpreise liegen bei 7,49 €/m^2 im durchschnitt, für diese Größe der Wohnung (Quelle:Mietspiegel ? orts). Hinzu kommt das, dass Haus in keinem guten Zustand ist. Dünne Aluminium Fenster, defekter PVC Boden etc. (Es wurden in dieser zeit keinerlei Sanierungen am Haus vorgenommen). Nun soll die miete auf 10,69 €/m^2 angehoben werden. Ist eine Mieterhöhung nach 10 Monaten rechtmäßig erlaubt. Darf dies nicht erst überhaupt nach 12 Monaten geschehen? Ist eine Nachzahlung in höhe von 240€ in 4 Monaten rechtens? Und darf eine Miete 34,6 % höher als der ortsübliche mittlere Mietpreis sein?

    Ich bedank mich im voraus für eure Hilfe

    Gruß Jonny


  • Einzug 01.08.14 Abrechnungszeitraum 01.08 - 31.12.14. Die Nachzahlungen belaufen sich auf 240€.


    Das könnte normal sein. Grund: Sie konnten in den Sommermonaten nichts angesparen.

    Zitat

    Dünne Aluminium Fenster, defekter PVC Boden etc.


    Das haben Sie beim Einzug aber in Kauf genommen und können hinterher nicht meckern.

    Zitat

    Ist eine Mieterhöhung nach 10 Monaten rechtmäßig erlaubt. Darf dies nicht erst überhaupt nach 12 Monaten geschehen?

    § 558 BGB - Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
    (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.

    Zitat

    Ist eine Nachzahlung in höhe von 240€ in 4 Monaten rechtens?


    Ja.

  • Du mußt zwischen Mieterhöhung und Erhöhung der Gesamtmiete wegen erhöhter Nebenkosten, auf Grund der Abrechnung, unterscheiden.

    Zitat

    Ist eine Nachzahlung in höhe von 240€ in 4 Monaten rechtens?

    Wenn die Abrechnung inhaltlich und rechnerisch korrekt ist, natürlich.

    1.8. - 31.12.2014 ist der Nutzungszeitraum, der Abrechnungszeitraum sicher der 1.1. - 31.12.2014.

    Einzug/Mietbeginn im August bedeutet das nur 2 heizfreie Monate dabei sind. in denen die tatsächlichen Heizkosten geringer oder gleich den monatlichen Vorauszahlungen sind. Ab Oktober sind sie mindestens doppelt so Hoch.

    Zur Wohnfläche und den monatlichen Vorauszahlungen schreibst Du leider nichts.

    Ein Mieterhöhungsverlangen der Kaltmiete darf frühestens 12 nach Mietbeginn an den Mieter herangetragen werden.

    Sollte wirklich so eins zugegangenen sein bitte den exakten Wortlaut.

    Zitat

    Und darf eine Miete 34,6 % höher als der ortsübliche mittlere Mietpreis sein?

    Vielleicht ja - vielleicht nein

  • 1. Wieso muss ich etwas im Sommer Ansparen wenn in den Betriebskosten keinerlei Heizkosten enthalten sind und im letzten Winter kaum Schnee gefallen ist und somit auch keine Räumungskosten.

    2. Genauer Wortlaut: Weiter haben wir Ihre Vorrauszahlungen für die Betriebskosten angepasst. Nach §560 Abs. 4 BGB sind wir berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlungen angemessen zu erhöhen, wenn die bisherigen Vorauszahlungen zur Deckung der Betriebskosten nicht ausreichen. (Wohlgemerkt Kaltmiete, ich zahle keinerlei Heizkosten an den Vermieter)

    3. Wohnfläche 61 m^2 / Vorauszahlung in 4 Monaten 550 € Nachzahlung 240 € also +43,6 %

    Danke für die Schnelle Antwort

  • Zitat

    2. Genauer Wortlaut: Weiter haben wir Ihre Vorrauszahlungen für die Betriebskosten angepasst.

    Also keine Mieterhöhung.

    Zitat

    1. Wieso muss ich etwas im Sommer Ansparen wenn in den Betriebskosten keinerlei Heizkosten enthalten sind

    Das ging aus Deiner Frage nicht hervor.

    Zitat

    3. Wohnfläche 61 m^2 / Vorauszahlung in 4 Monaten 550 € Nachzahlung 240 € also +43,6 %

    4? von August bis Dezember sind es 5 Monate. Also 110 € monatliche Vorauszahlungen.

    Zitat

    ich zahle keinerlei Heizkosten an den Vermieter

    Aber andere BK. Unter anderem Wasser und Abwasser. Was ja nun mal verbrauchsabhängig ist.

    Eh wir hier jetzt weiter orakeln, scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild(er) hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Ah... Ok ich dacht Miete beinhaltet alles was ich Zahlen muss. Und ja 5 Monate :D wer rechnen kann ist klar im vorteil.

    Ok also sieht es schlecht für mich aus...

    Im Anhang die Betriebskostenabrechnung. Danke für die schnellen Antworten ihr helft mir enorm

    Inhaltlich und rechnerisch ist die Abrechnung weitestgehend in Ordnung.

    Bis auf die Thermenwartung. Hier scheint der komplette Jahresbetrag umgelegt worden sein. Also nicht anteilig zu 5/12.

    Der Posten Haus-/Gartenbetreuung erscheint mir sehr hoch.

    Bei Dachrinnenreinigung solltest Du nachsehen ob dieser Posten vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    Ok also sieht es schlecht für mich aus..

    Sehe ich auch so.

    Natürlich kannst Du noch Einsicht in die Originalbelege, besonders zu Haus/Gartenbetreuung und der Thermenwartung, verlangen.

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