1. Wieso muss ich etwas im Sommer Ansparen wenn in den Betriebskosten keinerlei Heizkosten enthalten sind und im letzten Winter kaum Schnee gefallen ist und somit auch keine Räumungskosten.
2. Genauer Wortlaut: Weiter haben wir Ihre Vorrauszahlungen für die Betriebskosten angepasst. Nach §560 Abs. 4 BGB sind wir berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlungen angemessen zu erhöhen, wenn die bisherigen Vorauszahlungen zur Deckung der Betriebskosten nicht ausreichen. (Wohlgemerkt Kaltmiete, ich zahle keinerlei Heizkosten an den Vermieter)
3. Wohnfläche 61 m^2 / Vorauszahlung in 4 Monaten 550 € Nachzahlung 240 € also +43,6 %
Danke für die Schnelle Antwort