Beiträge von JonnyH71

    1. Wieso muss ich etwas im Sommer Ansparen wenn in den Betriebskosten keinerlei Heizkosten enthalten sind und im letzten Winter kaum Schnee gefallen ist und somit auch keine Räumungskosten.

    2. Genauer Wortlaut: Weiter haben wir Ihre Vorrauszahlungen für die Betriebskosten angepasst. Nach §560 Abs. 4 BGB sind wir berechtigt, die Betriebskostenvorauszahlungen angemessen zu erhöhen, wenn die bisherigen Vorauszahlungen zur Deckung der Betriebskosten nicht ausreichen. (Wohlgemerkt Kaltmiete, ich zahle keinerlei Heizkosten an den Vermieter)

    3. Wohnfläche 61 m^2 / Vorauszahlung in 4 Monaten 550 € Nachzahlung 240 € also +43,6 %

    Danke für die Schnelle Antwort

    Hallo liebes Forum,

    ich habe meine Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr bekommen.
    Einzug 01.08.14 Abrechnungszeitraum 01.08 - 31.12.14
    Die Nachzahlungen belaufen sich auf 240€.

    Meine Kaltmiete beläuft sich mittlerweile auf 9,91 € /m^2. Die ortsüblichen Mietpreise liegen bei 7,49 €/m^2 im durchschnitt, für diese Größe der Wohnung (Quelle:Mietspiegel ? orts). Hinzu kommt das, dass Haus in keinem guten Zustand ist. Dünne Aluminium Fenster, defekter PVC Boden etc. (Es wurden in dieser zeit keinerlei Sanierungen am Haus vorgenommen). Nun soll die miete auf 10,69 €/m^2 angehoben werden. Ist eine Mieterhöhung nach 10 Monaten rechtmäßig erlaubt. Darf dies nicht erst überhaupt nach 12 Monaten geschehen? Ist eine Nachzahlung in höhe von 240€ in 4 Monaten rechtens? Und darf eine Miete 34,6 % höher als der ortsübliche mittlere Mietpreis sein?

    Ich bedank mich im voraus für eure Hilfe

    Gruß Jonny

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