Beiträge von brainbug

    Hallo,

    "Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind"
    Ja OK, die Wände und der Anstrich ist um 3 Jahre gealtert. Wirkliche Abnutzungserscheinungen sind aber nicht aufgetreten. Die Wände sind mit dem Anstrich wie bei Einzug versehen.Mich ärgert aktuell nur das der Übergang von Wand zu Decke(in Knapp 4 Meter höhe) nun nicht mehr hinnehmbar ist.

    Den Vertrag werde ich im Detail nochmal prüfen wenn ich wieder zu Hause bin.

    Gruß

    Hallo Zusammen,

    vor ca. drei Jahren bin ich in eine Wohnung gezogen.
    Bei der damaligen Abnahme(mit dem ehemaligen Vermieter/Verwalter) wurde der Anstrich der Wohnung als in Ordnung befunden. Es war zwar keine Profiarbeit(Übergang von Wand zu Decke nicht besonders toll) aber für mich und dem Vermieter war es OK.

    Nachdem ich nun ausziehe und die Wände in genau dem gleichen Zustand wie bei dem Einzug sind, fordert der neue Eigentümer/Verwalter die Wände/Decken neu zu streichen da diese für ihn nicht im abnehmbaren Zustand sind.

    Der Zustand des Anstrichs wurde beim Einzug leider nicht dokumentiert.
    Bin ich nun verpflichtet den Raum neu zu streichen?

    Vielen Dank im Voraus

    und viele Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!