Fristlose Kündigung der Wohnung

  • Also gab es doch schon eine Abmahnung. Zumindest aber eine Info über offene Zahlungen.

    Die Kündigung ist so korrekt.

    Wie schon geschrieben, sie kann durch unverzügliche Zahlung des kompletten Rückstandes unwirksam gemacht werden.

    Dann bleibt die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Ware bei Zugang bis 3.6.15 zum 28.02.2016, danach zum 31.03.2016.

    Zu einem erneuten Rückstand darf es dann aber nicht mehr kommen.

    Nimm die Kündigung, geh damit zum Jobcenter und hoffe auf ein Darlehen um Obdachlosigkeit zu vermeiden.

    Da das Krankengeld weniger ist als als der Teilzeitlohn hätte es man es gar nicht einstellen dürfen.

    Die eine Monatsmiete wird jetzt vom Hartz4 Amt gezahlt, somit ist keine Miete mehr offen.

    Nun ja das ist denen egal ob oder ob nicht, die wollen uns hier raus haben, vorigen Monat sind welche Ausgezogen nächsten Monat gehen die nächsten ist doch seltsam oder nicht.

    Es war ja so vereinbart vom Hartz4 Amt sobald meine Frau sich gesund schreiben lässt geht das Geld sofort wieder raus.

    Könnt ihr mir folgen?

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard (9. Juni 2015 um 11:42)

  • Aber Sie bekommen ein Gehalt, Ihre Frau Krankengeld.
    Dann muss man eben erst einmal die Miete zahlen, ehe man sich irgendwelchen Luxus gönnt.
    Es ist egal, woher Sie die Miete bekommen. SIE sind Vertragspartner und somit dafür verantwortlich, dass die Miete beim Vermieter ankommt. egal wie.

    Nun zu Ihnen,

    Ich lebe nicht in Luxus sondern versuche mich über Wasser zu halten, bis ich wieder in Vollzeit arbeiten kann, Mitschulden hatte ich noch nie, aber egal.

    Sicherlich bin ich Vertragspartner und habe es auch in den letzten Jahren gut gemeistert, bis ich arbeitslos wurde vor 4 Monaten.

  • Hallo Gerhardt,

    Die Aufstockung bei Krankengeld wird nur dann gestrichen, wenn hierdurch der Regelsatz überschritten wird. Ihr habt demnach auch weiterhin einen Anspruch auf den Regelsatz.

    Es besteht generell ein Anspruch auf den Regelsatz, egal ob es eine Aufstockung gibt oder nicht. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wären das 399 € pro erwachsener Person. Dazu kommen pro Kind - je nach Alter - nochmal zwischen 234,00-302,00 € pro Monat.

    Wenn ich unterstelle, dass Ihr zwei Kinder zwischen 8-14 habt, wären das insgesamt nochmal 534 € für die Kids.

    Wenn Ihr einen 4 Personen-Haushalt habt, dürftet Ihr monatlich über 1.332 € verfügen. Dahingehend verstehe ich nicht, warum Du von 506 € ausgehst?

    Zitat

    Laufende kosten Strom 120

    Schon mal darüber nachgedacht, den Anbieter zu wechseln, bzw. irgendwas am Verbrauch zu machen? Ich habe in unserem 2 Personen-Haushalt einen Verbrauch von 40 € im Monat. 120€ entsprechen schon dem monatlichen Verbrauch eines Zweifamilienhauses.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich bin nun aber auch etwas schockiert. 120 € Strom im Monat?
    Sind Sie denn wahnsinnig!
    Wir (2 Personen) verbrauchen im Monat ca. 25 € Strom und müssen auf nichts verzichten.
    Wir kochen täglich, waschen, Beleuchtung, Fernseher, 2 Laptops und fühlen uns in keiner Weise eingeschränkt.
    Selbst bei 4 Personen ist und bleiben 120 € viel zu viel.
    Da muß man sich nicht wundern, das bei anderen Positionen auch nicht gerade der Sparfuchs seinen Bau hat.
    Ich achte jährlich auf die Konditionen der Stromanbieter. Manche gewähren Rabatte bis über 100 € im Jahr (ca. 10€) im Monat.

    Es macht Ihnen hier niemand den Vorwurf, das Sie nicht gerade reich Geld gesegnet sind.
    Aber wie man dieses wenige auch sinnvoll und sparsam ausgibt, ist schon jeden sein eigenes Ding.

  • Wenn ich das schon höre.
    Wo Sie als Bedürftiger zu Recht Zuschuß vom Staat bekommen, bedeutet das noch lange nicht, das man sich da nun mehr nicht weiter drum kümmern muß.

    Sie hatten ausreichend Zeit mit dem Amt eine Klärung herbeizuführen. Selbst wenn der Vermieter sich beim Telefongespräch locker geäußert hat, entbindet das Sie nicht von der Pflicht kontollierend tätig zu werden.
    Mietvertragspartner sind und bleiben Sie!

    Alles andere hat Ihnen anitari erklärt.


    Was haben sie den gehört, Sie haben ja noch nicht mal gelesen wurum es geht!

    Sie kennen sich mit § aus, vom waren Leben haben Sie Anscheinend keine Ahnung sonst würden Sie sich nicht so herablassend über Hartz4 Bezieher äusern.

    Ich habe mich nicht gekümmert, oh doch habe ich serwohl

    Die User kommen hier ins Forum weil sie Rat brauchen, und was bekommen sie von ihnen?

    Herablassende Sätze auf Hartz4 bezieher das finde ich nicht in Ordnung.

    das ist eine Aufforderung min dir doch gleich ein Strick oder so.

  • Hallo Gerhardt,

    Die Aufstockung bei Krankengeld wird nur dann gestrichen, wenn hierdurch der Regelsatz überschritten wird. Ihr habt demnach auch weiterhin einen Anspruch auf den Regelsatz.

    Es besteht generell ein Anspruch auf den Regelsatz, egal ob es eine Aufstockung gibt oder nicht. Bei einer Bedarfsgemeinschaft wären das 399 € pro erwachsener Person. Dazu kommen pro Kind - je nach Alter - nochmal zwischen 234,00-302,00 € pro Monat.

    Wenn ich unterstelle, dass Ihr zwei Kinder zwischen 8-14 habt, wären das insgesamt nochmal 534 € für die Kids.

    Wenn Ihr einen 4 Personen-Haushalt habt, dürftet Ihr monatlich über 1.332 € verfügen. Dahingehend verstehe ich nicht, warum Du von 506 € ausgehst?


    Schon mal darüber nachgedacht, den Anbieter zu wechseln, bzw. irgendwas am Verbrauch zu machen? Ich habe in unserem 2 Personen-Haushalt einen Verbrauch von 40 € im Monat. 120€ entsprechen schon dem monatlichen Verbrauch eines Zweifamilienhauses.


    Nach 6 Wochen ist meine Frau ins Krankengeld gefallen, ab diesem Zeitpunkt gab es kein Hartz4 mehr nur noch Krankengeld was viele nicht Wissen, Das Krankengeld wird erst Ausgezahlt wenn der Krankenschein bei der Krankenkasse vorliegt.

    z.b der Artz hat Sie 14 Tage Krankgeschrieben dan bekommen Sie auch nur die 14 Tage bezahlt bis die nächste Krankenmeldung kommt.

    Au ja da muss ich mich verbessern das Kindegeld gab es auch, habe ich vergessen davon haben wir ja 300€ bezahlt sonst wären es doch noch höher gewesen.

    wir hatten vorher 180€ wurden dann aber Runter gestuft. 120€

    mit besten wissen beantwortet

  • Ich bin nun aber auch etwas schockiert. 120 € Strom im Monat?
    Sind Sie denn wahnsinnig!
    Wir (2 Personen) verbrauchen im Monat ca. 25 € Strom und müssen auf nichts verzichten.
    Wir kochen täglich, waschen, Beleuchtung, Fernseher, 2 Laptops und fühlen uns in keiner Weise eingeschränkt.
    Selbst bei 4 Personen ist und bleiben 120 € viel zu viel.
    Da muß man sich nicht wundern, das bei anderen Positionen auch nicht gerade der Sparfuchs seinen Bau hat.
    Ich achte jährlich auf die Konditionen der Stromanbieter. Manche gewähren Rabatte bis über 100 € im Jahr (ca. 10€) im Monat.

    Es macht Ihnen hier niemand den Vorwurf, das Sie nicht gerade reich Geld gesegnet sind.
    Aber wie man dieses wenige auch sinnvoll und sparsam ausgibt, ist schon jeden sein eigenes Ding.


    Wir Waschen auch jeden Tag haben ein Ferseher und ein PC und ein Wäschetrockner wenn wir drausen nichts auf hägen können, läuft der schon mal jeden Tag.

  • Nun ja die Mitschulden sind vom Tisch eben kam die Bestätigung das die 600€ Rausgegangen sind. und Trotz dem müssen wir Ausziehen.

    Seid 11 Jahren wohnen wir hier ohne Pbrleme.

    Selbst mein Anwalt kann es nicht verstehen das die Gesellschaft nicht mit einem reden will.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard (9. Juni 2015 um 13:00)

  • Zitat

    Nach 6 Wochen ist meine Frau ins Krankengeld gefallen, ab diesem Zeitpunkt gab es kein Hartz4 mehr nur noch Krankengeld was viele nicht Wissen

    und das ist schlicht und einfach falsch! Ich habe das ähnliche Problem bei einem Bekannten gehabt. Dieser war auch Aufstocker und hat nach einem Unfall Krankengeld bekommen. Da das Krankengeld die Bedarfsgrenze von damals 391 € unterschritten hat, gab es Zahlungen vom Jobcenter. Er musste hierfür lediglich einen neuen Antrag stellen.

    Nochmal: Die Bedarfsgrenze gilt für jeden Deutschen Bundesbürger, unabhängig vom Gesundheitszustand oder Beschäftigungsverhältnissen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Aber erst Ende Februar oder März 2016.


    Hat mein Anwalt auch gesagt, aber wir werden hier Ausziehen wie viele anderer vor uns.

    Wir habe Juni und bis jetzt sind schon 3 Familien Ausgezogen, wer weiß was die vorhaben.

  • und das ist schlicht und einfach falsch! Ich habe das ähnliche Problem bei einem Bekannten gehabt. Dieser war auch Aufstocker und hat nach einem Unfall Krankengeld bekommen. Da das Krankengeld die Bedarfsgrenze von damals 391 € unterschritten hat, gab es Zahlungen vom Jobcenter. Er musste hierfür lediglich einen neuen Antrag stellen.

    Nochmal: Die Bedarfsgrenze gilt für jeden Deutschen Bundesbürger, unabhängig vom Gesundheitszustand oder Beschäftigungsverhältnissen.


    Ich kann Ihnen gern den Namen geben von der Sachbearbeiterin vom Hartz4 Amt die uns das Hartz4 sofort eingestellt hat.

    Selbst die von der Krankenkasse hat gesagt das können die doch nicht machen, als ich ihr vorgelegt habe das es kein Hartz4 mehr gibt konnte Sie es bis dahin auch nicht glauben.

  • Zitat

    Ich kann Ihnen gern den Namen geben von der Sachbearbeiterin vom Hartz4 Amt die uns das Hartz4 sofort eingestellt hat.

    ja, natürlich wird das eingestellt. Du, bzw. deine Frau muss hierfür einen komplett neuen Antrag stellen.
    Was die Sachbearbeiterin sagt, ist völlig egal. Es gelten die Regelungen des SGB I & II, die auch eine Sachbearbeiterin nicht aushebeln kann. Die Höhe des Grundbedarfs ist gesetzlich geregelt. Fällt deine Frau unter diesen Grundbedarf, dann wird Hartz 4 gezahlt.

    Wurde denn ein neuer Bescheid beantragt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Gerhard, ich verstehe schon allein am Verlauf dieses Threads, dass Du etwas durcheinander bist.

    "Noch dazu kommt das wir am 29.05.2015 600€ Miete überwiesen haben"
    - Ich nehme an, für den Mai. Wann ist der Betrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden? Überweisung korrekt, keine Zahlendreher...?

    "also ist nur noch eine Monatsmiete offen."
    - Also die für Juni. Somit wäre die Fristlose unbegründet und zurückzuweisen.
    PS: Das Hartz-4-Amt nennt sich z.Zt. ganz einfach JC.

  • Ich bin nun aber auch etwas schockiert. 120 € Strom im Monat?
    Sind Sie denn wahnsinnig!
    Wir (2 Personen) verbrauchen im Monat ca. 25 € Strom und müssen auf nichts verzichten.
    Wir kochen täglich, waschen, Beleuchtung, Fernseher, 2 Laptops und fühlen uns in keiner Weise eingeschränkt.
    Selbst bei 4 Personen ist und bleiben 120 € viel zu viel.
    Da muß man sich nicht wundern, das bei anderen Positionen auch nicht gerade der Sparfuchs seinen Bau hat.
    Ich achte jährlich auf die Konditionen der Stromanbieter. Manche gewähren Rabatte bis über 100 € im Jahr (ca. 10€) im Monat.

    Es macht Ihnen hier niemand den Vorwurf, das Sie nicht gerade reich Geld gesegnet sind.
    Aber wie man dieses wenige auch sinnvoll und sparsam ausgibt, ist schon jeden sein eigenes Ding.


    Danke für die Antwort:

    werde mir auf jeden fall nach dem Umzug fals ich eine Wohnung finde den Anbieter wechseln.

  • Hallo Gerhard, ich verstehe schon allein am Verlauf dieses Threads, dass Du etwas durcheinander bist.

    "Noch dazu kommt das wir am 29.05.2015 600€ Miete überwiesen haben"
    - Ich nehme an, für den Mai. Wann ist der Betrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden? Überweisung korrekt, keine Zahlendreher...?

    "also ist nur noch eine Monatsmiete offen."
    - Also die für Juni. Somit wäre die Fristlose unbegründet und zurückzuweisen.
    PS: Das Hartz-4-Amt nennt sich z.Zt. ganz einfach JC.


    Hallo Benny,

    Wir haben am 29.05.2015 600€ überwiesen der Brief wurde aber am 02.06.2015 geschrieben laut Datum, und war gestern in der Post.

    und das ist auch das was ich nicht verstehe da wenn überhaupt nur eine dann offen war, wir nehmen an das sie alle Hartz4 Bezieher aus dem Haus haben wollen.

    Ich hatte ja geschrieben das von Januar bis jetzt nur Hatz4 Bezieher fristlos gekündigt wurden, insgesamt 3 Familien die sich aber nicht gewährt haben so wie ich.

    Noch dazu hat sich der Vermieter des öfteren mit der Arge angelegt und behauptet das kein Geld eingegangen sei, wo die daraufhin in Nürnberg sich die Kontoauszüge geholt haben und nachweisen
    mussten das dass Geld rausgegangen ist.

    Und die eine offene Miete wurde heute von der Arge überwiesen und Trotz dem nehmen sie die Kündigung nicht zurück.

    Einmal editiert, zuletzt von Gerhard (9. Juni 2015 um 15:01)

  • Wir Waschen auch jeden Tag haben ein Ferseher und ein PC und ein Wäschetrockner wenn wir drausen nichts auf hägen können, läuft der schon mal jeden Tag.

    Jeden Tag waschen und oft auch den Trockner? Dann wird mir einiges verständlich.
    Da kann nur noch ein Waschbrett helfen!

  • Jeden Tag waschen und oft auch den Trockner? Dann wird mir einiges verständlich.
    Da kann nur noch ein Waschbrett helfen!


    Maan ej, bist Du altmodisch. Sag' doch einfach Skiffleboard...:rolleyes:

  • Gerhard, Du scheinst immer noch überfordert zu sein...

    "Wir haben am 29.05.2015 600€ überwiesen"
    - Die Summe ist egal, es scheint sich also - wie bereits gefragt - um die Mai-Miete zu handeln?

    "der Brief wurde aber am 02.06.2015 geschrieben laut Datum, und war gestern in der Post."
    - Das müffelt: Der 02.06. kann unmöglich der 4. Werktag des Monats gewesen sein. Der VM wird ggü dem Richter versuchen, dies als ein bedauerliches Büroversehen abzutun.

    "und das ist auch das was ich nicht verstehe da wenn überhaupt nur eine dann offen war, wir nehmen an das sie alle Hartz4 Bezieher aus dem Haus haben wollen. Ich hatte ja geschrieben das von Januar bis jetzt nur Hatz4 Bezieher fristlos gekündigt wurden, insgesamt 3 Familien die sich aber nicht gewä[e]hrt haben so wie ich."
    - Kann ja sein, aber das tut hier nichts zur Sache.

    "Noch dazu hat sich der Vermieter des öfteren mit der Arge angelegt"
    - Noch mal: Jetzt: JC.

    "Und die eine offene Miete wurde heute von der Arge überwiesen und Trotz dem nehmen sie die Kündigung nicht zurück."
    - Etwas, was ungültig ist, muss auch nicht zurückgenmmen werden. Arrogante Zeitgenossen gestehen sowieso keine Fehler ein. Müssen sie auch nicht, das wird ihnen ggf ein Richter nahebringen...:mad:

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