Also gab es doch schon eine Abmahnung. Zumindest aber eine Info über offene Zahlungen.
Die Kündigung ist so korrekt.
Wie schon geschrieben, sie kann durch unverzügliche Zahlung des kompletten Rückstandes unwirksam gemacht werden.
Dann bleibt die fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Ware bei Zugang bis 3.6.15 zum 28.02.2016, danach zum 31.03.2016.
Zu einem erneuten Rückstand darf es dann aber nicht mehr kommen.
Nimm die Kündigung, geh damit zum Jobcenter und hoffe auf ein Darlehen um Obdachlosigkeit zu vermeiden.
Da das Krankengeld weniger ist als als der Teilzeitlohn hätte es man es gar nicht einstellen dürfen.
Die eine Monatsmiete wird jetzt vom Hartz4 Amt gezahlt, somit ist keine Miete mehr offen.
Nun ja das ist denen egal ob oder ob nicht, die wollen uns hier raus haben, vorigen Monat sind welche Ausgezogen nächsten Monat gehen die nächsten ist doch seltsam oder nicht.
Es war ja so vereinbart vom Hartz4 Amt sobald meine Frau sich gesund schreiben lässt geht das Geld sofort wieder raus.
Könnt ihr mir folgen?