Hallo zusammen
Mein Freund und ich haben ein Problem. Gestern lag ein Brief vor unserer Wohnungstür ( unser Vermieter wohnt eine Etage über uns )...darin eine Abmahnung, da wir im vergangenen Jahr, in dem wir hier wohnen, in sechs von zwölf Monate unsere Miete zu spät gezahlt haben. Wir wissen, dass die Miete spätestens zum dritten Werktag auf dem Konto sein muss, allerdings haben wir uns damals darauf geeinigt, dass ich den Dauerauftrag zum 4. Des Monats abschließe, damit auch definitiv alles reibungslos läuft. Ich habe ihm damals via Facebook geschrieben, dass ich das nun so gemacht habe und seine Antwort war " das ist voll ok so". Gott sei Dank habe ich diese Unterhaltung noch gespeichert. Jetzt kommt die Abmahnung inklusive einer Übersicht der Zahlungen auf sein konto. Es ist zu sehen, dass häufig aufgrund von Feiertagen das geld erst später als zum 4. auf seinem Konto ist. Mal ganz davon abgesehen, dass er sich das ein jahr lang anguckt, statt mal eben unten Bescheid zu geben ( wo er doch anfangs sagte, er lege so viel wert auf ein Freundschaftliches Mietverhältnis), was können wir jetzt tun? Ich werde den Dauerauftrag jetzt auf den ersten legen. Wie ist es denn dann, mit dem verzug? Es stimmt doch, dass wenn der erste beispielsweise ein Samstag ist und das Geld dann erst zum vierten bei ihm wäre, dass das dann trotzdem rechtens ist, weil ja Samstag und Sonntag keine Werktage sind, oder ist das falsch? Kann uns vielleicht jemand aufklären?
Liebe Grüße,
Laura
Abmahnung wegen verspäteter mietzahlungen??
-
Laura -
7. Juni 2015 um 13:10 -
Erledigt
-
-
-
wenn ich das richtig sehe, habt ihr immer überwiesen, lediglich 2-3 tage verspätet
das deutet für mich drauf hin, dass das Verhältnis stark belastet ist
Ich glaube falls er euch kündigt oÄ., das dürfte schwierig werden
Ich würde mir jedenfalls was neues suchen.
-
normalerweise würde man den DA auf den 1. oder 2. des Monats setzen

-
Wenn ich es aber zum 1. Mache, ist es dann rechtens, wenn die Miete aufgrund eines Feiertags, Wochenende oder so erst am 4 . Drauf ist?
-
... zum dritten Werktag des Monats..... Samstag=Werktag

wenn Du am 4. anweist, ist das Geld ja erst zum 5. oder 6. drauf
-
Das ist mir bewusst...es war aber vereinbart, Dauerauftrag zum 4. ...das das geld dann schonmal später da ist,ist die logische Konsequenz. Es war aber ja so vereinbart...
-
... zum dritten Werktag des Monats..... Samstag=Werktag

wenn Du am 4. anweist, ist das Geld ja erst zum 5. oder 6. drauf
Hallo,
wenn du ab jetzt die Miete immer pünktlich überweist, kann der Vermieter dir nicht wegen dieser Sache kündigen. Als veranlasse, dass die Miete immer spätetens am Dritten Werktag auf dem Konto ist.
Um sicher zu gehen könntest du den Dauerauftrag auf zum Ende des Vormonats ausführen lassen.
Gruss
H HP.S. bei Bankgeschäften gilt der Samstag nicht als Werktag.
-
..., weil ja Samstag und Sonntag keine Werktage sind, oder ist das falsch? Kann uns vielleicht jemand aufklären?
Ich denke nicht, dass Du Aufklärung über den Sonntag benötigst...
Grundsätzlich hat die Miete spätestens am dritten Bankenarbeitstag d.M. auf dem VM-Konto zu sein. Wenn Du beweisen kannst, dass der vierte oder fünfte BAT lt. VM i.O. ist und Deine Zahlungen entsprechend erfolgten, isses ja gut. -
Um sicher zu gehen könntest du den Dauerauftrag auf zum Ende des Vormonats ausführen lassen.
Ist jedoch nicht bei allen Bevölkerungsgruppen möglich...
-
ja wusst ich nicht wegen des Bankensamstags

Laura die Regelungen stehen im MV, und nicht auf Facebook. Das bisschen mehr cashflow rechnet sich an sich nicht gegen den hickHack jeden Monat die Zahlungsziel zu verpassen.
Könnt man so oder so sehen.
Ciao
-
Zum oder am 4. des Monats?
Ist der 4. ein Samstag wird der DA erst am 6. ausgeführt und u. U. ist die Miete dann erst am 7. auf dem Konto des Vermieters.
Ist dann evtl. noch ein Feiertag dazwischen noch später.
Mietvertragliche Vereinbarungen, z. B. zur Fälligkeit der Miete, sind via Facebook oder ähnlichem elektronischen Kram so wirksam wie in den Sand am Meer geschrieben.
Miete ist, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, spätestens am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag des Monats fällig. Sams-, Sonn- und Feiertage sind keine Bankbuchungstage. Der 24. und 31.12. übrigens auch nicht.
Wohnt außer Euch und dem Vermieter noch jemand in dem Haus bzw. gibt es eine 3. Wohnung?
-
Ist jedoch nicht bei allen Bevölkerungsgruppen möglich...

Möglich aber doch.
Das Erste, was man vom monatlichen Einkommen weglegt, ist die Miete für nächsten Monat.
Dann gebe es das Problem hier nicht. Ich habe für sowas grundsätzlich kein Verständnis.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!