Hallo zusammen
Mein Freund und ich haben ein Problem. Gestern lag ein Brief vor unserer Wohnungstür ( unser Vermieter wohnt eine Etage über uns )...darin eine Abmahnung, da wir im vergangenen Jahr, in dem wir hier wohnen, in sechs von zwölf Monate unsere Miete zu spät gezahlt haben. Wir wissen, dass die Miete spätestens zum dritten Werktag auf dem Konto sein muss, allerdings haben wir uns damals darauf geeinigt, dass ich den Dauerauftrag zum 4. Des Monats abschließe, damit auch definitiv alles reibungslos läuft. Ich habe ihm damals via Facebook geschrieben, dass ich das nun so gemacht habe und seine Antwort war " das ist voll ok so". Gott sei Dank habe ich diese Unterhaltung noch gespeichert. Jetzt kommt die Abmahnung inklusive einer Übersicht der Zahlungen auf sein konto. Es ist zu sehen, dass häufig aufgrund von Feiertagen das geld erst später als zum 4. auf seinem Konto ist. Mal ganz davon abgesehen, dass er sich das ein jahr lang anguckt, statt mal eben unten Bescheid zu geben ( wo er doch anfangs sagte, er lege so viel wert auf ein Freundschaftliches Mietverhältnis), was können wir jetzt tun? Ich werde den Dauerauftrag jetzt auf den ersten legen. Wie ist es denn dann, mit dem verzug? Es stimmt doch, dass wenn der erste beispielsweise ein Samstag ist und das Geld dann erst zum vierten bei ihm wäre, dass das dann trotzdem rechtens ist, weil ja Samstag und Sonntag keine Werktage sind, oder ist das falsch? Kann uns vielleicht jemand aufklären?
Liebe Grüße,
Laura