Menschen wollen nicht aus der Wohnung raus

  • Hallo liebe Community,


    folgende Situation:

    Ich habe eine genossenschaftswohnung in München, schon circa 10 Jahre

    Mein zweiter Wohnsitz ist in Paris. Geschäftlich bin ich dauernd in Paris, darum habe ich meine Wohnung bekannten übergeben, wobei diese aber nicht in einem untervermiet Vertrag irgendwie drin stehen oder sowas. Die haben mir den exakten Betrag der Miete immer überwiesen und ich habe es an die Gewerkschaft weitergeschickt. Es war hierbei kein Cent Gewinn für mich da, keine Sekunde. Ich habe die halt nirgendwo vermerkt.


    Jetzt will ich in diese Wohnung einziehen, aber diese bekannten wollen einfach nicht raus. Was kann ich rechtlich machen? Bin ich im Nachteil weil ich die nirgendwo vermerkt habe? Ich dachte mir halt, dass ich ohne Gewinn das einfach machen darf ...

  • Bei der Dauer der Nutzung könnte man von einem mündlichen Untermietvertrag ausgehen.

    Dem stimme ich zu, wenn nachweislich Geld ueber mehrere Monate geflossen ist, muss man von einem muendlichen Mietvertrag ausgehen. Das ist ein recht starker Anscheinsbeweis, den zu entkraeften duerfte schwer fallen.

    Das wiederum bedeutet, du musst wegen Eigenbedarfs kuendigen. Und hoffen, dass die Mieter dann auch ausziehen und du nicht auch noch klagen musst.

    cu
    Guenni

  • Eigenbedarf ok, aber ich gebe zu bedenken, dass es eine Genossenschaftswohnung ist, ich meine, da ist es etwas anders, Untermieter per Eigenbedarf zu kündigen (was nicht schwer ist, nur liegen die Eigentumsverhältnisse etwas anders... nur keine Formalfehler begehen)

  • Zitat

    Eigenbedarf ok, aber ich gebe zu bedenken, dass es eine Genossenschaftswohnung ist, ich meine, da ist es etwas anders, Untermieter per Eigenbedarf zu kündigen (was nicht schwer ist, nur liegen die Eigentumsverhältnisse etwas anders... nur keine Formalfehler begehen)

    unabhängig davon, dass die Antwort falsch ist, halte ich es nicht für notwendig auf einen fast 4 Wochen alten Beitrag zu antworten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eigenbedarf ok, aber ich gebe zu bedenken, dass es eine Genossenschaftswohnung ist, ich meine, da ist es etwas anders, Untermieter per Eigenbedarf zu kündigen (was nicht schwer ist, nur liegen die Eigentumsverhältnisse etwas anders... nur keine Formalfehler begehen)

    Vermieter ist in diesem Fall der Mieter der Wohnung. Und der kann seinem Mieter sehr wohl wegen Eigenbedarf kündigen.

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