Im Mietvertrag meiner neuen Wohnung stehen zwei Punkte, wo ich mich frage, ob der Vermieter das verbieten kann und deswegen überlege ich, ob ich den Mietvertrag unterschreibe:
1. Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der Kinderwagen nicht in die Wohnung gebracht werden kann. Ich habe beim Vermieter angerufen und nachgefragt, da ich das mit dem Kinderwagen und dem Treppenhaus kenne, aber Verbot in der Wohnung ist mir neu. Der Vermieter meinte, dass im Haus ein Abstellraum für die Kinderwagen gibt und ich meinen Kinderwagen nicht in die Wohnung bringen darf, Abstellen sowieso nicht. Ich habe ein kleines Kind, das beim Spazieren gerne einschläft, da meinte der Vermieter: Kinderwagen trotzdem sofort im Abstellraum lassen, in die Wohnung darf er auch nicht kurz gebracht werden. Darf der Vermieter überhaupt im Mietvertrag das Bringen des Kinderwagens in die Wohnung verbieten??? Kinderwagen ist mein Eigentum. Oder ist dies ungültig, auch wenn beide Seiten dies unterschreiben?
2. In der gleichen Wohnung darf ich auf meiner Terrasse keinen Sichtschutz aufstellen, da es vom Vermieter verboten ist. Der Vermieter meinte, dass um so was aufzustellen bräuchte ich laut Gesetz seine Erlaubnis, die ich nicht bekomme. Die Wohnung liegt an einem Park, von einer Seite habe ich einen Weg in den Park und angrenzend an diesen Weg ein Spielplatz vom Kindergarten.Auf dem Weg gehen schon einige Leute spazieren und man sieht sehr gut den Kindergarten und die spielende Kinder. Von der anderen Seite habe ich Nachbarn. Ich darf nur, laut der Aussage des Vermieters, Pflanzen aufstellen, aber nur bis ca. 40 cm hoch. Ich darf auch nicht wegen meiner Tochter die Terrasse umzäunen, damit sie mir in den Park nicht läuft.
Kann der Vermieter das verbieten?
Vielen herzlichen Dank für die Antworten!