Nutzungsrecht Dachboden, Heizung

  • Hallo allerseits,

    ich habe ein paar Fragen und würde mich freuen, wenn mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann.

    Lebe derzeit zur Miete in einer Altbau DG-Wohnung. Der Dachboden über mir ist laut Vertrag als Trockenraum mitvermietet. Vor Kurzem wurde mir das Nutzungsrecht durch den Vermieter entzogen, als Grund Maßnahmen zur Wärmedämmung angegeben. Inszwischen stellte sich heraus, dass dort oben eine weitere Wohnung geplant ist...

    => Frage 1:
    Kann der Vermieter das so einfach durchziehen?


    Die neue Wohnung soll durch die Gastherme in meiner Wohnung mitversorgt werden. Eigentlich ist im Mietvertrag wortwörtlich festgehalten, dass meine Wohnung über eine Gasetagenheizung verfügt - was ja dann so nicht mehr gegeben wäre, wenn ein weiterer Haushalt mit drangehängt wird.

    => Frage 2:
    Kann ich ich darauf bestehen, meine eigene Therme, also Gasetagenheizung, behalten zu dürfen und dass oben von mir unabhängig beheizt wird (was technisch durchaus machbar wäre)?


    Die Zusammenlegung der Heizung brächte natürlich weitere Komplikationen mit sich, z.B. bei der Abrechnung. Bisher habe ich einen eigenen Gaszähler und eigenen Vertrag mit dem Energieversorger. Alles wunderbar.

    In Zukunft ist es dann so gedacht, dass noch ein Zwischenzähler (Wärmezähler) eingebaut und der Verbrauch über mir vom Gesamtverbrauch abgezogen wird. Allerdings hat der Energieversorger damit nichts zu tun, der liest nur im Keller den Gesamtgasverbrauch ab. Versorgungsvertrag und Abschlagszahlungen blieben an mir hängen, der neue Mieter solle mir seinen Anteil dann erstatten...

    => Frage 3:
    Muss ich das so hinnehmen, oder kann ich den Vertrag mit dem Gasversorger dann kündigen und vom Vermieter fordern, dass er ihn übernimmt und die Abrechnung mit beiden Haushalten macht? Der Gasversorger empfiehlt es so... sonst bliebe ich ja bei einem eventuellen Zahlungsausfall des neuen Mieters auf den Kosten sitzen.


    Der Betriebsstrom der Therme läuft ebenfalls über meinen Zähler, ein extra Zähler ist nicht geplant, man kann nur schätzen. Wie das gelöst werden soll, weiß keiner. Der neue Mieter soll mir dann einfach jährlich einen angenommenen Betrag in die Hand drücken... oder so...

    Natürlich begeistert mich das alles eher wenig. Auf die Dachbodennutzung kann ich notfalls verzichten, aber das Heizungsding ist echt ein dickes Ei. Da kann es ja schnell mal um etliche hundert Euro gehen.

    => Frage 4:
    Was habe ich für Möglichkeiten, mich zu wehren? Kann ich den Handwerkern den Zutritt in die Wohnung verweigern, so lange es keine Klarheit gibt? Den Gasversorgungsvertrag kündigen? Die Therme abschalten, bis eine für mich akzeptable Lösung gefunden ist?

    Ideen?

    Danke schon mal für's Lesen und Mitdenken. :)

    Schönen Abend und viele Grüße,
    nightingale

  • Hallo Nachtigall, ick hör' Dir trapsen...:

    Interessant, was Dein VM da vorhat.

    "Der Dachboden über mir ist laut Vertrag als Trockenraum mitvermietet."
    - An Dich (allein)? Falls ja, kann der VM sich sein gesamtes Vorhaben abschminken.
    Niemand hat Deine Wohnung zu betreten, ausser 1x Jährlich der VM und der Schornsteinfeger wegen der Abgasmessung bzw.der Heizungsmonteur für die Thermenwartung.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (3. Juni 2015 um 23:52)

  • Hallo,

    Zitat

    Kann der Vermieter das so einfach durchziehen?

    Ja, kann er. Ich verweise auf § 573b BGB.

    Zitat


    In Zukunft ist es dann so gedacht, dass noch ein Zwischenzähler (Wärmezähler) eingebaut und der Verbrauch über mir vom Gesamtverbrauch abgezogen wird. Allerdings hat der Energieversorger damit nichts zu tun, der liest nur im Keller den Gesamtgasverbrauch ab. Versorgungsvertrag und Abschlagszahlungen blieben an mir hängen, der neue Mieter solle mir seinen Anteil dann erstatten...

    Dem würde ich widersprechen. Warum solltest Du die Abschläge für den Nachbarn zahlen?

    Zitat

    Was habe ich für Möglichkeiten, mich zu wehren?

    Setz Dich mit dem Vermieter an einen Tisch und kläre das Problem. Wenn er schon das Geld hat, eine gesamte Wohnung zu errichten, sollte die Installation einer weiteren Therme kaum das Problem sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo und vielen Dank Euch beiden für die Antworten...

    Berny:
    Der Trockenraum ist zur gemeinschaftlichen Nutzung vermietet, allerdings nur in meinem Vertrag enthalten, die anderen Parteien im Haus haben neuere Verträge ohne Dachbodennutzung. Gekündigt wurde er mir übrigens nicht, einfach nur gesagt, er ist jetzt nicht mehr nutzbar.

    Leipziger82:
    Habe dem Vermieter bereits schriftlich und mündlich die Problematik geschildert und um den Einbau einer unabhängigen Heizung gebeten, leider ohne Erfolg. Kam am Ende ein wenig so rüber, dass ich mich da quer stelle und ihm Probleme mache. Momentan erfahre ich gar nichts mehr darüber, wie es weitergehen soll.

    Deshalb wüsste ich eben gerne, ob ich auf die getrennte Beheizung bestehen kann oder weiterhin nur bitten. Bin eigentlich ein friedliebender Mensch und würde das gerne menschlich lösen, keinen großen Knatsch anfangen...

  • Zitat

    Deshalb wüsste ich eben gerne, ob ich auf die getrennte Beheizung bestehen kann oder weiterhin nur bitten.

    Solange ein Zwischenzähler eingebaut wird, ist die Beheizung ja getrennt. Es geht nur um die Abschlagszahlungen.

    Aktuell kannst du erst einmal nur abwarten und Tee trinken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Zwischenzähler wäre ja nur ein Wärmezähler. Der Betriebsstrom würde nicht gesondert erfasst.

    Auch aus anderen Gründen (Heizungssteuerung) ist die Zusammenlegung wenig sinnvoll. Aber das nur am Rande.

    Wenn ich eine Wohnung ausdrücklich mit Gasetagenheizung gemietet habe, möchte eben ich auch weiterhin eine Wohnung mit Gasetagenheizung zur Verfügung haben. Kann so argumentiert werden?


  • Der Dachboden über mir ist laut Vertrag als Trockenraum mitvermietet. Vor Kurzem wurde mir das Nutzungsrecht durch den Vermieter entzogen, als Grund Maßnahmen zur Wärmedämmung angegeben. Inszwischen stellte sich heraus, dass dort oben eine weitere Wohnung geplant ist...

    => Frage 1:
    Kann der Vermieter das so einfach durchziehen?


    Zwischen Vermietung und Nutzungsrecht besteht ein deutlicher Unterschied.

    Entgegen hier anderslautender Meinungen folgendes:

    § 573b BGB - Teilkündigung des Vermieters
    (1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,

    1. Wohnraum zum Zwecke der Vermietung zu schaffen

    Diese Möglichkeit käme bei einer Mitvermietung des Dachbodens in Frage.
    Eine Mitbenutzung kann Ihnen jederzeit untersagt werden.

    Zitat

    Die neue Wohnung soll durch die Gastherme in meiner Wohnung mitversorgt werden. Eigentlich ist im Mietvertrag wortwörtlich festgehalten, dass meine Wohnung über eine Gasetagenheizung verfügt - was ja dann so nicht mehr gegeben wäre, wenn ein weiterer Haushalt mit drangehängt wird.

    => Frage 2:
    Kann ich ich darauf bestehen, meine eigene Therme, also Gasetagenheizung, behalten zu dürfen und dass oben von mir unabhängig beheizt wird (was technisch durchaus machbar wäre)?


    Wie das technisch umgesetzt wird , kann hier nicht beurteilt werde. Jedoch ist der Verbrauch getrennt zu messen und getrennt abzurechnen. Sie müssen die Wärme nicht mitbezahlen.

    Zitat

    In Zukunft ist es dann so gedacht, dass noch ein Zwischenzähler (Wärmezähler) eingebaut und der Verbrauch über mir vom Gesamtverbrauch abgezogen wird. Allerdings hat der Energieversorger damit nichts zu tun, der liest nur im Keller den Gesamtgasverbrauch ab. Versorgungsvertrag und Abschlagszahlungen blieben an mir hängen, der neue Mieter solle mir seinen Anteil dann erstatten...

    => Frage 3:
    Muss ich das so hinnehmen, oder kann ich den Vertrag mit dem Gasversorger dann kündigen und vom Vermieter fordern, dass er ihn übernimmt und die Abrechnung mit beiden Haushalten macht? Der Gasversorger empfiehlt es so... sonst bliebe ich ja bei einem eventuellen Zahlungsausfall des neuen Mieters auf den Kosten sitzen.


    Nein, das müssen Sie nicht und auch ich würde das strikt ablehnen. Wie Sie richtig feststellen, hätten Sie bei Zahlungsausfall, die Kacke am Bein.

    Zitat

    Der Betriebsstrom der Therme läuft ebenfalls über meinen Zähler, ein extra Zähler ist nicht geplant, man kann nur schätzen. Wie das gelöst werden soll, weiß keiner. Der neue Mieter soll mir dann einfach jährlich einen angenommenen Betrag in die Hand drücken... oder so...


    Ablehnen. Siehe oben. Gibt nur Ärger.

    Zitat

    => Frage 4:
    Was habe ich für Möglichkeiten, mich zu wehren? Kann ich den Handwerkern den Zutritt in die Wohnung verweigern, so lange es keine Klarheit gibt? Den Gasversorgungsvertrag kündigen? Die Therme abschalten, bis eine für mich akzeptable Lösung gefunden ist?


    Umbaumaßnahmen müssen Sie dulden.

    § 555c BGB Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
    (1) Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen (Modernisierungsankündigung). Die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten über:

    1. die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme in wesentlichen Zügen,

    2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,

    3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, sofern eine Erhöhung nach § 559 verlangt werden soll, sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

    (2) Der Vermieter soll den Mieter in der Modernisierungsankündigung auf die Form und die Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (4. Juni 2015 um 10:58)

  • Vielen Dank, Kolinum, für die ausführliche Antwort.

    Der Dachboden ist ausdrücklich mitvermietet, findet sich im Vertrag unter §1 Mietsache.
    Er wurde mir nicht schriftlich gekündigt, nur mündlich.

    Baumaßnahmen wurden nicht angekündigt, schon gar nicht in Einzelheiten, haben aber bereits begonnen.
    Bin nur durch die Handwerker und Nachfragen dahinter gekommen.

    Wie kann ich meinerseits vorgehen, um die Strom- und Gasangelegenheit "abzulehnen", wenn es einfach über meinen Kopf hinweg wie vorgesehen durchgezogen wird? Therme abstellen und Vertrag mit dem Gasversorger kündigen?

  • nightingale:

    "Der Dachboden ist ausdrücklich mitvermietet, findet sich im Vertrag unter §1 Mietsache. Er wurde mir nicht schriftlich gekündigt, nur mündlich."
    - Geht sowieso nicht.

    "Baumaßnahmen wurden nicht angekündigt, schon gar nicht in Einzelheiten, haben aber bereits begonnen. Bin nur durch die Handwerker und Nachfragen dahinter gekommen."
    - Dich oder Deine Mietsache tangierende Baumassnahmen SIND mind. 1/4 Jahr vorher anzukündigen.

    "Wie kann ich meinerseits vorgehen, um die Strom- und Gasangelegenheit "abzulehnen","
    - wie ich bereits schrieb: "Niemand hat Deine Wohnung zu betreten, ausser 1x Jährlich der VM und der Schornsteinfeger wegen der Abgasmessung bzw.der Heizungsmonteur für die Thermenwartung."
    Vermieter-Vorgehen nach Gutsherrenart ist nicht (mehr)...


  • - Dich oder Deine Mietsache tangierende Baumassnahmen SIND mind. 1/4 Jahr vorher anzukündigen.

    Dem muss ich widersprechen: Die Ankündigungsfrist von 3 Monaten bezieht sich laut Gesetzgebung ausschließlich auf Modernisierungsmaßnahmen, nicht jedoch auf Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Wie kann ich meinerseits vorgehen, um die Strom- und Gasangelegenheit "abzulehnen", wenn es einfach über meinen Kopf hinweg wie vorgesehen durchgezogen wird? Therme abstellen und Vertrag mit dem Gasversorger kündigen?

    Hinweis: Ihre vorgenannte Frage läuft auf eine Rechtsberatung hinaus. Eine solche ist ausdrücklich, mal biblisch gesprochen, nur "Rechtsgelehrten" erlaubt. Zumal sich das auch etwas komplizierter darstellt.

    Billig geht hier also nicht!

  • Dem muss ich widersprechen: Die Ankündigungsfrist von 3 Monaten bezieht sich laut Gesetzgebung ausschließlich auf Modernisierungsmaßnahmen, nicht jedoch auf Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen.


    Dem VM wird es nicht schwer fallen, seine Massnahmen bzw. Pläne e.F. entsprechend "zu verkaufen".:o

  • Nochmals besten Dank für sämtliche Antworten.

    Falls nötig, werde ich natürlich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Noch setze ich auf den gesunden Menschenverstand und hoffe auf ein möglichst vernünftiges Gespräch mit dem VM. :)

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