Rücktritt von Reservierungsvereinbarung, Rückerhalt der bereits bezahlten Kaution

  • Guten Tag zusammen,

    falls es schon einen Thread mit genau diesem Thema geben sollte, bitte ich dies zu entschuldigen.

    Mein Sachverhalt ist folgender:

    • Für eine Mietwohnung wurde mit dem (privaten) Vermieter eine Reservierungsvereinbarung getroffen. Gegen Zahlung der Kaution in Höhe von XY reserviert der Vermieter die Wohnung, ein Mietvertrag wird zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen. In der Vereinbarung ist festgehalten, wer der Vermieter ist, wer der Mieter, um welche Wohnung es sich handelt und wie hoch die Kaution ist. Zum Mietbeginn, zur Miethöhe o.ä. steht darin nichts.
    • Wir haben das Thema Haustiere leider erst nach Reservierung der Wohnung thematisiert, hielten das allerdings auch nicht für einen problematischen Punkt. Wir haben eine Katze. Da diese sich nicht mit Artgenossen oder anderen Tieren verträgt und auch eine reine Wohnungskatze ist, wären das Anschaffen weiterer Haustiere und Freigang kein Thema.
    • Laut unserem Vermieter hat sich die Eigentümergemeinschaft (zu der auch die von uns gewollte Wohnung gehört) strikt gegen Tiere ausgesprochen und gemeinsam beschlossen, dass weder Hunde, noch Katzen gehalten werden dürfen.

    Da wir unsere Katze (= Familienmitglied!) definitiv nicht weggeben werden, wir diese aber auch definitiv nicht mitnehmen dürfen, wollen wir die Wohnung nun nicht mehr anmieten. Wir haben wie gesagt noch keinen Mietvertrag unterzeichnet, lediglich die o.g. Reservierungsvereinbarung. Die Kaution haben wir bereits entrichtet, diese wurde entsprechend beim Beisein des Vermieter-Ehepaares und uns beiden bei der Bank eingezahlt. Gekündigt haben wir die alte Wohnung zum Glück noch nicht!

    Meine Fragen sind nun folgende:

    • Gibt es wegen unserem Rücktritt von der Reservierungsvereinbarung rechtliche Folgen für uns?
    • Bekommen wir die bezahle Kaution wieder in Gänze zurück?

    Das Gespräch mit dem Vermieter bezüglich der Auflüsung der Vereinbarung bzw. der Rückzahlung steht noch aus, allerdings hätte ich gerne vorher schon ein paar Kenntnisse zu dem Thema, damit wir am Ende das Geld nicht verlieren, Miete für eine Wohnung zahlen müssen, die wir unter den Umständen gar nicht nehmen können etc.

    Vielen Dank im voraus,
    Elsa

  • Zitat

    1.Gibt es wegen unserem Rücktritt von der Reservierungsvereinbarung rechtliche Folgen für uns?

    Nicht wirklich. Solange kein Vertrag unterzeichnet wurde, ist alles in Butter. Eine entsprechende Gebühr für die Auflösung kann der Vermieter verlangen, aber auch nur, wenn dies in der Vereinbarung steht.

    Zitat

    2.Bekommen wir die bezahle Kaution wieder in Gänze zurück?

    Ja, eine Kaution ist eine Sicherheit für ein Mietverhältnis. Da es aber kein Mietverhältnis gibt, ist die Kaution wieder auszuzahlen.

    So etwas würde ich künftig im Übrigen unterlassen. Zahlungen würde ich erst dann leisten, wenn ich einen unterzeichneten Mietvertarg in den Händen halte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das Gespräch mit dem Vermieter bezüglich der Auflüsung der Vereinbarung bzw. der Rückzahlung steht noch aus,


    Bitte informiere uns über den Fortgang.

  • Also: Wir haben mit dem Vermieter gesprochen und er hat kaum Verständnis dafür, dass wir die Wohnung nicht mehr wollen - das Argument mit der Katze versteht man nicht, schließlich kann man die ja weggeben (dass die Katze für uns ein Familienmitglied ist, das wir ganz sicher niemals weggeben würden, kann er sogar noch weniger nachvollziehen).

    Wir haben zusammen mit dem Vermieter eine "Verpfändung eines Sparguthabens als Mietkaution", die wir alle zusammen bei der Bank gemacht haben - natürlich bevor wir wussten, dass es wegen der Katze gar nicht erst zu einem Mietvertrag kommt!

    Das wieder aufzulösen sollte kein Problem sein ...

    Der Vermieter möchte jetzt allerdings, dass wir seine Umkosten in Bezug auf neue Wohnungsinserate übernehmen. Falls bei der Bank Gebühren anfallen sollten, sehen wir das ja noch ein ... aber müssen wir jetzt wirklich für diese Art von Kosten aufkommen?

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