"Wehren" gegen energetische Sanierung

  • Guten Abend!
    Eins vorweg: mir ist klar, dass die gesetzliche Regelung zum Thema energetische Sanierung "eigentlich" wasserdicht ist und man relativ wenig Chancen hat, etwas dagegen zu machen. Nichtsdestotrotz würde ich gerne unseren Fall schildern und nachhören, ob eventuell schon mal jemand erfolgreich gegen den "Sanierungswahn" um jeden Preis vorgegangen ist.

    Also: die energetische Sanierung betrifft 5 Mehrfamilienhäuser mit ca. 65 Einheiten, die Wohnungen gehören dem Bund. Vor gut 1,5 Jahren wurden die Mieten bereits um 20% erhöht - Mietspiegelanpassung. Nach der Mieterhöhung nach der Maßnahme liegen wir leicht über dem Mietspiegel.
    Nun flatterte die Ankündigung der energetischen Sanierung ins Haus - alles korrekt von Fristen, Formulierungen, Auflistungen etc.
    Der Knaller: die nach der Sanierung zu erwartende Mieterhöhung beläuft sich auf 50%. Bei manch einem sogar mehr (je nach Ausgangsmiete). Die berechnete Einsparung an Energiekosten belaufen sich auf 10% von der von uns zu berappenden Mieterhöhung.
    Klar darf man bei der Beurteilung der Maßnahme keine Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen für den Mieter heranziehen, aber trotzdem greift man sich da doch an den Kopf.
    Es gibt ja mittlerweile ein Urteil in erster Instanz Urteil des Amtsgerichts Pankow/ Wei , worauf wir ein wenig Hoffnung setzen. Dadurch konnte die Maßnahme zumindest erst mal verzögert werden.

    Unser Haus (5 Parteien) hat jetzt erst einmal Widerspruch gegen die Maßnahme eingelegt wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit.
    Hat jemand eine Idee, welche Schritte man sinnvollerweise nach der sicherlich eintreffenden Ablehnung des Widerspruchs gehen kann? Ein Mieter hat eine Mietrechtsschutz, die er einsetzen könnte, wobei die sicherlich nur für ihn und nicht für die Mietergemeinschaft tätig würde. Eine andere Mieterin reicht wohl Klage über den Mieterschutzbund ein.
    Auch wenn alles wahrscheinlich wenig bringt, wir wollen zumindest Ärger, Aufwand und Arbeit verursachen beim Vermieter und vielleicht eine Verzögerung der Maßnahme erreichen. Presse und Lokalpolitik sind schon aktiv.

    Gibt es hier jemanden mit Erfahrungswerten?

  • Es wäre äußerst unseriös von mir, hier aufgrund Ihrer Angaben eine Meinung zu bilden.
    Sich auf ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts zu berufen erscheint für Sie positiv, aber dennoch bleibt es eben ein solches vorerst.
    Eine erhebliche Mieterhöhung von 50% klingt schon garstig, ist aber kein Kriterium.

  • Ist mir schon klar, dass hier keiner eine konkrete Aussage treffen kann.
    Ich suche doch auch nur nach Erfahrungsberichten von Betroffenen, die versucht haben, gegen die unsinnige (zumindest was die Kosten angeht) Sanierung vorzugehen und Ideen, wie eine weitere Vorgehensweise aussehen könnte.

  • Ja, leider habe ich diesbezüglich keine Erfahrungen, obwohl ich 70 Jahre ebenfalls Mieter war.
    Mit dem Erwerb einer EW habe ich mir das, zwar spät, vom Hals geschafft.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (2. Juni 2015 um 22:39)

  • Ja, leider habe ich diesbezüglich keine Erfahrungen, obwohl ich 70 Jahre ebenfalls Mieter war.
    Mit dem Erwerb einer EW habe ich mir das, zwar spät, vom Hals geschafft.


    .. und das ist ja auch immerhin schon zwanzig Jahre her...:cool:

  • Hallo,

    Zitat

    Gibt es hier jemanden mit Erfahrungswerten?

    Hat die Hausgemeinschaft denn schon einmal das Gespräch mit dem Vermieter gesucht? Ich würde als Mieter einfach mal auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Was hat der Vermieter denn davon, wenn nach der Sanierung das ganze Haus leer steht?

    Apropos Sonderkündigungsrecht: Dies laut Gesetzgebung eigentlich die einzige Möglichkeit, um gegen die Mieterhöhung nach § 559 BGB vorzugehen.
    Alternativ bleibt dann nur der Weg zum Amtsgericht. Wie dort geurteilt wird, steht in den Sternen. Das von Dir erwähnte Urteil des AG Pankow hat nur einer geringe Relevanz.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn die Modernisierungskosten gem. §559 BGB auf die Mieterschaft umgelegt werden, verstößt man nicht automatisch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Dies ist einfach nur dumm gelaufen für den Mieter und er kann eben ausziehen, wenn er den Mehrwert der Wohnung nicht haben möchte.

    Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot wäre dann, wenn ich ein Haus mit einer Energieeffiziensklasse B energetisch sanieren würde, und das Haus anschließend immer noch nur eine B (oder sogar schlechter, weil die Modernisierung Murks war) wäre.
    Es muss eine klare Verbesserung vorliegen, die den Aufwand der Modernisierung rechtfertigt.

  • Die Wohnungen gehören dem Bund und deren Verwaltung ist nicht gesprächsbereit. Mieterschutzbund, Lokalpolitiker und Presse sind am Rühren. Die Verwaltung hat zu der Anfrage eines Fernsehsenders nur schriftlich Auskunft gegeben und nur die Inhalte der EnEV vorgebetet. Und ein Leerstand ist nicht zu erwarten, da die Wohnungen in einem aufstrebenden Stadtteil liegen und die Vermutung nahe liegt, dass eben genau das gewünscht ist, was wohl auch passieren wird, dass die Leute ausziehen und die Wohnungen noch teurer weitervermietet werden können. Gentrifizierung in vollem Gange...:mad:

  • Wir ziehen auch aus (allerdings erst nächstes Frühjahr), haben ne Wohnung gekauft. Das war dann quasi der Wink des Schicksals, dass es jetzt Zeit ist für so eine Entscheidung. Trotzdem sind wir noch solidarisch mit den Mitmietern und "kämpfen" gemeinsam.

  • Die EnEV ist schon ein hartes Ding für so manchen Vermieter. Als Eigentümer muss man da Gelder investieren, die man gar nicht hat.
    Zum Glück kann man einen Teil als Modernisierung umlegen.

  • Zitat

    Die Wohnungen gehören dem Bund und deren Verwaltung ist nicht gesprächsbereit. Mieterschutzbund, Lokalpolitiker und Presse sind am Rühren.

    Lokalpolitiker? Stehen bei Euch auch Wahlen an?

    Im Ernst: Wenn die Wohnungen dem Bund gehören (ich dachte eigentlich, dass die alle verkauft worden sind), dann kann sich die Öffentlichkeit auch auf den Kopf stellen. Vater Staat sitzt am längeren Hebel, unabhängig davon, dass die Sanierung von 65 Wohneinheiten kaum einen großangelegten öffentlichen Aufschrei verursachen werden.

    Um den Mieter vor Mieterhöhungen zu schützen, hat der Gesetzgeber das Recht zur Sonderkündigung eingeräumt. Dahingehend verstehe ich nicht wirklich, warum hier eine Klage erfolgen soll?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • keine Chance. Als Mieter ist so eine Maßnahme natürlich ärgerlich. Aber wenn man nicht damit einverstanden ist, dann bleibt einem bloß der Auszug. Die Maßnahme wird ja deshalb auch rechtzeitig angekündigt, so dass genügend Zeit bleibt um sich anderweitig umzuschauen.

  • Die EnEV ist schon ein hartes Ding für so manchen Vermieter. Als Eigentümer muss man da Gelder investieren, die man gar nicht hat.
    Zum Glück kann man einen Teil als Modernisierung umlegen.

    Oh ja, der arme Vermieter... Mein Mitleid hält sich in Grenzen... :mad:

  • Oh ja, der arme Vermieter... Mein Mitleid hält sich in Grenzen... :mad:

    Vermutlich bist Du auch so jemand, der grundsätzlich gegen Vermieter ist, oder?

    Es gibt auch kleine Vermieter, die aufgrund der neuen EnEV, schnell mal in große finanzielle Nöte geraten können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Lokalpolitiker? Stehen bei Euch auch Wahlen an?


    Haha, ja, in der Tat, nächstes Jahr. Den Verdacht hatten wir auch schon, dass der Einsatz aus diesem Grund so groß ist :cool:

    Zitat

    Im Ernst: Wenn die Wohnungen dem Bund gehören (ich dachte eigentlich, dass die alle verkauft worden sind), dann kann sich die Öffentlichkeit auch auf den Kopf stellen. Vater Staat sitzt am längeren Hebel, unabhängig davon, dass die Sanierung von 65 Wohneinheiten kaum einen großangelegten öffentlichen Aufschrei verursachen werden.Im Ernst: Wenn die Wohnungen dem Bund gehören (ich dachte eigentlich, dass die alle verkauft worden sind), dann kann sich die Öffentlichkeit auch auf den Kopf stellen. Vater Staat sitzt am längeren Hebel, unabhängig davon, dass die Sanierung von 65 Wohneinheiten kaum einen großangelegten öffentlichen Aufschrei verursachen werden.

    Naja, da wie geschrieben in unserem Viertel so einiges an Gentrifizierungsmaßnahmen durchgezogen wird wegen eines Luxus-Neubauobjekts in wenigen 100m Entfernung, erregt das schon öffentliches Interesse, da der "Masterplan" dahinter recht einfach zu erkennen ist.

    Zitat

    Um den Mieter vor Mieterhöhungen zu schützen, hat der Gesetzgeber das Recht zur Sonderkündigung eingeräumt. Dahingehend verstehe ich nicht wirklich, warum hier eine Klage erfolgen soll?

    Wenns ja so einfach wäre, hier eine vergleichbare Wohnung zu finden, wäre es kein Drama. Aber um ansatzweise die gleiche Größe zum alten Preis zu finden, muss man ca. 30km weiter rausziehen. Statt 1,5 km zur Innenstadt. Das ist schon blöd.

  • Vermutlich bist Du auch so jemand, der grundsätzlich gegen Vermieter ist, oder?

    Es gibt auch kleine Vermieter, die aufgrund der neuen EnEV, schnell mal in große finanzielle Nöte geraten können.

    Nö. Aber gerade hier hätte der Vermieter auch bei der aktuellen Zinslage durchaus die Möglichkeit statt der Maximalumlage nur die Hälfte umzulegen, so dass sich die Maßnahme eben in 20 Jahren ammortisiert statt in knapp 10. Die eigentliche Idee hinter diesen Wohnungen ist die Bereitstellung günstigen Wohnraums.

  • Nö. Aber gerade hier hätte der Vermieter auch bei der aktuellen Zinslage durchaus die Möglichkeit statt der Maximalumlage nur die Hälfte umzulegen, so dass sich die Maßnahme eben in 20 Jahren ammortisiert statt in knapp 10. Die eigentliche Idee hinter diesen Wohnungen ist die Bereitstellung günstigen Wohnraums.

    Kommunistendenken.
    Ist schon eine Unverschämtheit, dass der Vermieter überhaupt Miete nimmt. Freies Wohnen für Alle!

    Achja, zu Deiner Vermieterschelte, wie Unleid die Dir doch tun:
    Die EnEV hat nun zumindest in Berlin einen Vermieter mitsamt seiner unschuldigen Familie in die Insolvenz getrieben.
    Musste zwangsweise (behördlich angeordnet) eine einwandfreie Heizungsanlage (die bessere Werte aufwies als eine neue) austauschen, weil sie ein Jahr zu alt ist. Modernisierungsumlage ist ja schön und gut, aber die Kosten müssen dennoch erstmal vorgestreckt werden, ehe sie tröpfchenweise wieder rein kommen.
    Das waren 12.000 EUR Kosten, die er aufbringen musste.

  • Nö. Aber gerade hier hätte der Vermieter auch bei der aktuellen Zinslage durchaus die Möglichkeit statt der Maximalumlage nur die Hälfte umzulegen, so dass sich die Maßnahme eben in 20 Jahren ammortisiert statt in knapp 10.

    ja, aber warum sollte er das tun, wenn ihm die (veraltete) Gesetzgebung die Möglichkeit gibt, die kompletten 11% umzulegen?

    VW könnte Dir auch einen nigelnagelneuen Golf für 8.000 € verkaufen und würde trotzdem noch einen Gewinn erzielen.

    Zitat

    Die eigentliche Idee hinter diesen Wohnungen ist die Bereitstellung günstigen Wohnraums.

    ...und die ursprüngliche Idee bei VW war einmal, dass sich jeder Bürger günstig ein Auto kaufen kann.
    Von "Idealen" sollte man sich im Zeitalter des Kapitalismus verabschieden.

    Ähnlich wie in anderen Wirtschaftszweigen geht es auch in der Wohnungswirtschaft nicht darum, ausschließlich kostendeckend zu arbeiten, sondern darum, Gewinne zu erwirtschaften.

    Ich will die Sache gar nicht werten, bzw. irgend eine Position beziehen, allerdings entsprechen solche Vorgehensweisen dem aktuellen Zeitgeist. Gerade die "Gentrifizierung" hat sich in den letzten Jahren zu meinem persönlichen Unwort entwickelt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kommunistendenken.
    Ist schon eine Unverschämtheit, dass der Vermieter überhaupt Miete nimmt. Freies Wohnen für Alle!

    Achja, zu Deiner Vermieterschelte, wie Unleid die Dir doch tun:
    Die EnEV hat nun zumindest in Berlin einen Vermieter mitsamt seiner unschuldigen Familie in die Insolvenz getrieben.
    Musste zwangsweise (behördlich angeordnet) eine einwandfreie Heizungsanlage (die bessere Werte aufwies als eine neue) austauschen, weil sie ein Jahr zu alt ist. Modernisierungsumlage ist ja schön und gut, aber die Kosten müssen dennoch erstmal vorgestreckt werden, ehe sie tröpfchenweise wieder rein kommen.
    Das waren 12.000 EUR Kosten, die er aufbringen musste.

    Bleib doch bitte beim Thema, es geht nicht um arme Vermieter, die sich für die Modernisierungskosten die Butter vom Brot sparen müssen, sondern um den Bund. Jaja, ich weiß, auch der Bund muss Geld verdienen.

  • ja, aber warum sollte er das tun, wenn ihm die (veraltete) Gesetzgebung die Möglichkeit gibt, die kompletten 11% umzulegen?

    VW könnte Dir auch einen nigelnagelneuen Golf für 8.000 € verkaufen und würde trotzdem noch einen Gewinn erzielen.


    ...und die ursprüngliche Idee bei VW war einmal, dass sich jeder Bürger günstig ein Auto kaufen kann.
    Von "Idealen" sollte man sich im Zeitalter des Kapitalismus verabschieden.

    Ähnlich wie in anderen Wirtschaftszweigen geht es auch in der Wohnungswirtschaft nicht darum, ausschließlich kostendeckend zu arbeiten, sondern darum, Gewinne zu erwirtschaften.

    Ich will die Sache gar nicht werten, bzw. irgend eine Position beziehen, allerdings entsprechen solche Vorgehensweisen dem aktuellen Zeitgeist. Gerade die "Gentrifizierung" hat sich in den letzten Jahren zu meinem persönlichen Unwort entwickelt.

    Wenn sich eben für den Mieter wirklich so gut wie kein Mehrwert durch diese Maßnahme darstellen lässt, ist es doch erlaubt, dass man diese dann in Frage stellt. Selbst die angenommene Energieeinsparung ist so nicht korrekt, da die "Ist"-Werte fiktiv sind bzw. Vergleichswerte, unser effektiver Verbrauch ist deutlich niedriger.
    Schade eigentlich, dass man hier keine Hilfestellung bekommt, sondern nur als Kommunist und so'n Quatsch bezeichnet wird. :(

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