Einen schönen Tag euch allen erstmal!
Wir suchen gerade in München ein Haus zur Miete und haben bis heute auf Anfragen zu Häusern mit Provision gewartet - wegen des inkrafttretens des Bestellerprinzips zum 01.06.2015. Gerade haben wir ein Haus im Internet gesehen das uns wirklich gut gefallen würde aber unter der Anzeige steht folgender Text:
"Mit Ihrer E-mailanfrage erteilen Sie uns einen schriftlichen Suchauftrag Ihnen das hier angebotene Mietobjekt oder vergleichbare Objekte zu zeigen und erkennen im Falle einer erfolgreichen Vermittlung die Zahlung unserer Gebühr an." ![]()
Ist das nicht rechtswidrig?!? Schließlich hat ganz zu Beginn trotzdem der Eigentümer den Markler beauftragt das Haus zu vermieten und nicht wir? selbst mit einer schriftlichen Anfrage zu dem im Internet angepriesenen Objekt??
Wir haben versucht den Makler telefonisch anzufragen aber der hat uns daraufhin an seine E-mail Adresse verwiesen...
wir brauchen dringend eure Hilfe und jeder Tipp diese Trickserei von Seiten des Maklers zu umgehen wäre super!
Vielen Dank im Voraus!
Könnten wir zum Beispiel einfach alles in die Wege leiten und nach Abschluss des Vertrages den Makler nicht bezahlen??
Bitte entschuldigt falls ich irgendetwas falsch mache ich bin zum ersten Mal in diesem Forum ![]()