Hallo zusammen,
Unserem Vermieter gehören zwei von einander getrennte Gebäude, welche sich aber auf einem Grundstück befinden. In unserem Gebäude befinden sich 4 Wohnungen, im Nachbargebäude befindet sich eine Wohneinheit und eine gewerblich genutzte Einheit.
Bei der Gewerblich genutzten Einheit handelt es sich um ein altes Fabrikgebäude. Dieses Gebäude verfügte bis vor wenigen Wochen über einen ca. 40 m hohen Kamin, welcher nun abgerissen wurde.
Nun haben wir von unserem Vermieter erfahren, dass der Abriss des Kamins auf alle Mieteinheiten umgelegt werden soll.
Darf diese Umlegung auf die Mieter erfolgen, auch wenn unser Gebäude räumlich nichts mit dem Gebäude, an welchem der Abriss vorgenommen wurde, zu tun hat?
Viele Grüße