Hallo alle zusammen!
Ich bin neu hier und möchte gleich mal eine interessante Frage *an euch richten, Folgender Sachverhalt:
Die Hausverwaltung informierte im Juni 2013, dass die "Hausmeisterleistung" ab Juli 2013 an eine neue Firma vergeben werden und die Kosten sich monatlich auf Betrag X belaufen. In dem Schreiben wurde nur erwähnt, dass die bisherige Firma den Vertrag kündigte. Also keine weiteren Erläuterungen, wie es aus meiner Sicht nach 560BGB zu erfolgen hat.
In der Betriebskostenabrechnung war dann auch tatsächlich eine Position um 260Prozent angestiegen. Allerdings nicht bei den "Hausmeisterleistungen" wie angekündigt, sondern in der Position "Reinigung/Winterdienst/Grünanlagen"!
Ich weiß, dass das jetzt ziemlich spitzfindig ist, allerdings liegt mir doch für diese Betriebskostenerhöhung somit auch keine Ankündigung vor. Damit schulde ich allenfalls den Betrag vom Vorjahr, oder?
Und sollte man meinen, dass es doch das selbe ist, entspricht dann dieses lapidare Schreiben der Hausverwaltung den Anforderungen an 560BGB. Meines Erachtens eindeutig nicht, besonders nicht bei dieser Steigerung!
Ich hoffe sehr, ich bekomme von euch ein paar hilfreiche Antworten! Vielen Dank schonmal!