Vorzeitige Kündigung wegen Job Wechsel

  • Hallo zusammen,

    eine Kurze Frage

    im Mietvertrag Steht Folgende Klausel

    "Zitat"

    Auf eine vertragliche Mindestlaufzeit des Mietvertrages wird verzichtet.
    Sollte das Mietverhältnis jedoch vor Ablauf von 2 Jahren ab Mietbeginn gekündigt werden, so hat der Mieter für die Aufwendungen einer Neuvermietung einen Betrag von 2 Nettomieten an den Vermieter zu bezahlen. Diese Aufwandsentschädigung kann auch nicht durch die Gestellung oder Vorschlag eines Nachmieters umgangen oder gemindert werde, sie ist in jedem Fall fällig

    "Zitat ende"


    Die Vorzeitige Kündigung erfolge aus Beruflichen Gründen da ein Job wechsel erfolgte
    Entfernung zum neuen Job 350 KM eine Strecke.


    Desweiteren behält der Vermieter die Kaution Bürgschaft ein sowie 280€ Guthaben aus den Nebenkosten bis die
    2 Netto Mieten Bezahlt sind.


    Ich würde mich über eine Antwort Freuen

    Mit Lieben Gruß

    Jens Heckrath

  • Hallo,

    Zitat

    Auf eine vertragliche Mindestlaufzeit des Mietvertrages wird verzichtet.
    Sollte das Mietverhältnis jedoch vor Ablauf von 2 Jahren ab Mietbeginn gekündigt werden, so hat der Mieter für die Aufwendungen einer Neuvermietung einen Betrag von 2 Nettomieten an den Vermieter zu bezahlen. Diese Aufwandsentschädigung kann auch nicht durch die Gestellung oder Vorschlag eines Nachmieters umgangen oder gemindert werde, sie ist in jedem Fall fällig

    Die Klausel kannst Du in die Tonne treten und fristgerecht kündigen. Zahlen musst Du diese Gebühr nicht.

    Ich würde den Vermieter nur noch fragen, auf welche Rechtsgrundlage sich seine Forderung stützt.

    Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen hat der Vermieter binnen 4 Wochen an den Mieter auszuzahlen. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Urteilen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Schließe mich Leipziger an

    Zitat

    Ich würde den Vermieter nur noch fragen, auf welche Rechtsgrundlage sich seine Forderung stützt.

    Meine Lieblingsgegenfrage wenn Leute behaupten sie wären im Recht.

  • Zitat

    Meine Lieblingsgegenfrage wenn Leute behaupten sie wären im Recht.

    Meine auch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Sollte das Mietverhältnis jedoch vor Ablauf von 2 Jahren ab Mietbeginn gekündigt werden, so hat der Mieter für die Aufwendungen einer Neuvermietung einen Betrag von 2 Nettomieten an den Vermieter zu bezahlen. Diese Aufwandsentschädigung kann auch nicht durch die Gestellung oder Vorschlag eines Nachmieters umgangen oder gemindert werde, sie ist in jedem Fall fällig

    Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Klausel zum Nachteil des Mieters.
    Bei vorzeitiger Auflösung soll nur der Mieter Aufwandsentschädigung zahlen, der Vermieter nicht.
    Auch in den Papierkorb!

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