Hallo zusammen,
eine Kurze Frage
im Mietvertrag Steht Folgende Klausel
"Zitat"
Auf eine vertragliche Mindestlaufzeit des Mietvertrages wird verzichtet.
Sollte das Mietverhältnis jedoch vor Ablauf von 2 Jahren ab Mietbeginn gekündigt werden, so hat der Mieter für die Aufwendungen einer Neuvermietung einen Betrag von 2 Nettomieten an den Vermieter zu bezahlen. Diese Aufwandsentschädigung kann auch nicht durch die Gestellung oder Vorschlag eines Nachmieters umgangen oder gemindert werde, sie ist in jedem Fall fällig
"Zitat ende"
Die Vorzeitige Kündigung erfolge aus Beruflichen Gründen da ein Job wechsel erfolgte
Entfernung zum neuen Job 350 KM eine Strecke.
Desweiteren behält der Vermieter die Kaution Bürgschaft ein sowie 280€ Guthaben aus den Nebenkosten bis die
2 Netto Mieten Bezahlt sind.
Ich würde mich über eine Antwort Freuen
Mit Lieben Gruß
Jens Heckrath