PKW Stellplatz Vermittlungsgebühren

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir einen PKW Stellplatz angemietet.
    Anbei habe ich einmal folgende Dokumente angehangen:

    • Objektbeschreibung
    • Mietvertrag
    • Rechnung

    Folgendes ist mir Passiert:
    Ich war auf der suche nach einem PKW Stellplatz. Da bin ich an einem vorbei gekommen an dem eine Telefonnummer stand wo man den anmieten konnte.
    Ich habe mich da gemeldet und einen Mietvertrag und eine Objektbeschreibung erhalten.
    Ich habe einen Mietvertrag für einen PKW Stellplatz unterschrieben.
    In diesem war nie die rede von irgendwelchen vermittlungsgebühren. Auch mündlich wurde ich nie darauf hingewiesen.

    einen Monat später bekomme ich auf einmal eine Rechnung für die Vermittlung des Stellplatzes. Ich solle 2 Monatsmieten + MWST überweisen.

    Als ich nachgefragt habe sagte man mir das das in der Objektbeschreibung steht. Dem ist auch so.

    Merkwürdig ist nur:
    Die Rechnung über die Vermittlung kommt von der selben Person wie der Mietvertrag. Also mir stellt quasi der Vermieter/Eigentümer eine Rechnung über die Vermittlung seine eigenen Stellplatzes. Das ist laut einem befreundeten Makler aber nicht rechtes.

    Dann kommt noch hinzu:
    Auf der Rechnung steht: 2 Monatsmieten (50€) + MWST = 119€
    Im Mietvertrag steht aber: Monatliche Miete: 42,02€ + 19% MWST = 50,00€
    Also sehe ich das doch richtig das 2 Monatsmieten = 100€ schon inkl. MWST sind oder?

    Ich habe kritische Teile in den Anhängen geschwärzt und die namen der Vermieter 1 zu 1 durch Pfantasie namen ersetzt

    ------------------
    Anhänge:

    • Rechnung:
      Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    • Vertrag:
      Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
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    • Objektbeschreibung:
      Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
  • Solange Du vorab nicht von einer Vermittlungsgebühr informiert worden bist, musst Du auch keine zahlen.
    Den Mietvertrag hast Du auf dem Postweg/E-Mail erhalten? Wenn ja, hättest Du hier zusätzlich von einem Widerrufsrecht informiert werden müssen.

    Ich würde hier nichts zahlen. Da Mietverträge über Stellplätze nicht dem Kündigungsschutz unterliegen, kann Dir der Vermieter jederzeit den Vertrag fristgemäß kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Meiner Meinung nach ist die Rechnung ok und muss bezahlt werden.

    Begründung:
    in der Beschreibung stand die Gebühr beschrieben, akzeptanz des Angebots bedeutet auch Akzeptanz der Gebühr. Somit sachlich korrekt.
    Zwei BRUTTOMonatsmieten (also Nettomiete plus Mwst.) plus MwSt des Maklers sind erlaubt. Also rechnerisch ist die Rechnung auch okay.

    Nun zum Rechtlichen:
    Der Makler ist ein Fabian Mustermann, der die Rechnung ausgestellt hat.
    Eigentümer sind Mustermann/Müller und Hausverwaltung ist Paula Mustermann.
    Wenn der Fabian Mustermann mit Paula Mustermann oder dem Eigentümer Mustermann wirtschaftlich verflochten ist, (Ehemann oder verwandter von Paula Mustermnan oder des Eigentümers Mustermann) darf er nicht für diese makeln, bzw. keine Provision verlangen.
    In diesem Fall darf man die Rechnung zurückweisen und auf die wirtschaftliche Einheit/Verpflechtung des Maklers mit dem Eigentümer/Hausverwalter verweisen, muss diese aber auch beweisen können.

  • Hallo MaTuX,
    nach meiner Kenntnis können Vermieter nicht auch noch eine Vermittlungsgebühr berechnen, zumindest nicht im Wohnraummietrecht.
    Wie das nun hier (ist ja eher Gewerberaummietrecht und daher frei verhandelbar) zu betrachten ist, zumal die Gebühr in der Werbung bereits angegeben war, weiss ich nicht.

  • Zur Mehrwertsteuer:

    Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG. Der Vermieter kann einen solchen Umsatz als steuerpflichtig behandeln, wenn die Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

  • Hallo zusammen,

    ich habe mir einen PKW Stellplatz angemietet.
    Anbei habe ich einmal folgende Dokumente angehangen:

    • Objektbeschreibung
    • Mietvertrag
    • Rechnung

    Folgendes ist mir Passiert:
    Ich war auf der suche nach einem PKW Stellplatz. Da bin ich an einem vorbei gekommen an dem eine Telefonnummer stand wo man den anmieten konnte.
    Ich habe mich da gemeldet und einen Mietvertrag und eine Objektbeschreibung erhalten.
    Ich habe einen Mietvertrag für einen PKW Stellplatz unterschrieben.
    In diesem war nie die rede von irgendwelchen vermittlungsgebühren. Auch mündlich wurde ich nie darauf hingewiesen.

    einen Monat später bekomme ich auf einmal eine Rechnung für die Vermittlung des Stellplatzes. Ich solle 2 Monatsmieten + MWST überweisen.

    Als ich nachgefragt habe sagte man mir das das in der Objektbeschreibung steht. Dem ist auch so.

    Merkwürdig ist nur:
    Die Rechnung über die Vermittlung kommt von der selben Person wie der Mietvertrag. Also mir stellt quasi der Vermieter/Eigentümer eine Rechnung über die Vermittlung seine eigenen Stellplatzes. Das ist laut einem befreundeten Makler aber nicht rechtes.

    Dann kommt noch hinzu:
    Auf der Rechnung steht: 2 Monatsmieten (50€) + MWST = 119€
    Im Mietvertrag steht aber: Monatliche Miete: 42,02€ + 19% MWST = 50,00€
    Also sehe ich das doch richtig das 2 Monatsmieten = 100€ schon inkl. MWST sind oder?

    Ich habe kritische Teile in den Anhängen geschwärzt und die namen der Vermieter 1 zu 1 durch Pfantasie namen ersetzt

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    Anhänge:

    • Rechnung:
      Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    • Vertrag:
      Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
      Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    • Objektbeschreibung:
      Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hallo,

    einfache Frage, wurdest du über dein Widerrufsrecht aufgeklärt und hast hierzu Informationen von der Person erhalten?

    Maklerwiderrufsrecht m

    Wenn nein, kann der Vertrag umgehend widerrufen werden, die Provision muss nicht entrichtet werden, lass dich mal von deinem befreundeten Makler aufklären!

    Sollte der Vermieter zeitgleich auch der Vermittler des Mietvertrages sein, ist das nicht rechtens!

    Gruß

    BHShuber

  • Sollte der Vermieter zeitgleich auch der Vermittler des Mietvertrages sein, ist das nicht rechtens!


    Hier ist doch klar ersichtlich, wie sehr $$ den Vermittlervermieter glücklich machen soll.

  • Hier ist doch klar ersichtlich, wie sehr $$ den Vermittlervermieter glücklich machen soll.

    Hallo Berny,

    manchmal frisst Gier das Hirn, soll vorkommen habe ich gehört :p

    Gruß

    BHShuber

  • Zur Mehrwertsteuer:

    Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG. Der Vermieter kann einen solchen Umsatz als steuerpflichtig behandeln, wenn die Vermietung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

    Im Grunde richtig, aber hier Falsch, denn:

    Die Vermietung eines Stellplatzes ist nur dann Umsatzsteuerbefreit, wenn der Stellplatz im Rahmen eines Wohnraummietplatzes angemietet wird.
    Handelt es sich um einen separaten Stellplatzmietvertrag, ist dieser grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ist der Vermieter Kleinunternehmer nach §19 UStG, wird die pflichtige Umsatzsteuer nicht erhoben.

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