Kostenübernahme Erneuerung PVC-Boden

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Kostenübernahme von Renovierungskosten.

    Mein Freund und ich ziehen Anfang Juli in unsere erste Wohnung. Die Wohnung ist in einem, naja, abgenutzten Zustand. Wir werden komplett neu tapezieren müssen. Aber das ist gar nicht das Problem...
    Die Wohnung hat Fußbodenheizung und daher wurde dort PVC-Boden verlegt. Dieser ist aber völlig abgenutzt (Katschen, Ränder von Möbeln, Wölbungen) und definitiv auch älter als 10 Jahre. Uns wurde bei der Besichtigung gesagt, dass die Vermieter nichts mehr an der Wohnung tun wollen, allerdings hat die Frau von der Immobilienverwaltung in Aussicht gestellt, das 50% der Kosten übernommen werden, da die Eigentümer drauf bestehen den neuen Boden von einem Profi verlegen zu lassen. Dies müsse sie aber noch mit den Eigentümern abklären.
    Wir haben einen Kostenvoranschlag von einem Profi bekommen, der sich auf ca. 2500€ beläuft (wir müssen ca. 50m2 erneuern). Heute haben wir eine Mail bekommen, in der steht, dass die Eigentümer ganze 300€ übernehmen würden.
    Meine Frage ist nun, ob wir überhaupt in der Pflicht sind, überhaupt irgendwelche Kosten zu übernehmen oder das wir durch den Mietvertrag den abgenutzten Boden in Kauf genommen haben?

    Viele Grüße
    Moni

  • Gemietet wie gesehen.
    Wer eine unrenovierte Wohnung anmietet und nicht vertraglich vereinbart wird, dass bestimmte Sachen vom Vermieter noch gemacht werden, hat kein Anrecht auf deren "Aufwertung". Insofern ist der SOLL-Zustand das, was Ihr übernommen habt und Ihr habt auch nur auf diesen Zustand ein Anrecht.

    Andererseits ist aber mit diesem Zustand bei Wohnungsübergabe nach neuerster Rechtsprechung jede Schönheitsreparaturklausel unwirksam.

  • Meine Frage ist nun, ob wir überhaupt in der Pflicht sind, überhaupt irgendwelche Kosten zu übernehmen oder das wir durch den Mietvertrag den abgenutzten Boden in Kauf genommen haben?


    Hallo Moni,
    falls Ihr den MV bereits unterschrieben habt, übernehmt Ihr die Mietsache im Istzustand, welchen Ihr im Übernahmeprotokoll (2x mit Unterschriften!) tunlichst genau beschreiben solltet, ebenso Photos mit Datum machen. Ihr könnt Euch einen eigenen Bodenbelag drüberlegen, welchen Ihr bei Mietvertragsende wieder mitzunehmen hättet (worauf der VM bestehen könnte, d.h. alten Zustand wiederherstellen).

  • wir haben auch ein problem damit, dass wir PVC nehmen müssen, dabei gibt es diverse andere Bodenbeläge, welche für Fußbodenheizung auch geeignet sind (und auch günstiger). Und es MUSS von einem Profi gemacht werden, wir dürfen da nicht selber Hand anlegen...
    Können die uns das so vorschreiben, wenn sie selbst kaum was dazu tun?

  • wir haben auch ein problem damit, dass wir PVC nehmen müssen, dabei gibt es diverse andere Bodenbeläge, welche für Fußbodenheizung auch geeignet sind (und auch günstiger). Und es MUSS von einem Profi gemacht werden, wir dürfen da nicht selber Hand anlegen...
    Können die uns das so vorschreiben, wenn sie selbst kaum was dazu tun?


    Nein.
    Sobald Ihr den unterschriebenen MV UND die Übergabe habt, hat der VM so gut wie keine Rechte mehr in Eurer Wohnung.

  • Zitat

    Und es MUSS von einem Profi gemacht werden, wir dürfen da nicht selber Hand anlegen...
    Können die uns das so vorschreiben, wenn sie selbst kaum was dazu tun?

    Es muss nur fachgemäß gemacht werden. Wenn ihr das selbst erledigen könnt, ist das ausreichend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Wir haben einen Kostenvoranschlag von einem Profi bekommen, der sich auf ca. 2500€ beläuft (wir müssen ca. 50m2 erneuern). Heute haben wir eine Mail bekommen, in der steht, dass die Eigentümer ganze 300€ übernehmen würden.

    Lach, lach, lach nochmal.

    Zitat

    Meine Frage ist nun, ob wir überhaupt in der Pflicht sind, überhaupt irgendwelche Kosten zu übernehmen oder das wir durch den Mietvertrag den abgenutzten Boden in Kauf genommen haben?

    Sie sind keineswegs in der Pflicht. Normale Abnutzung des Fußbodens trägt immer der Vermieter.
    Allerdings müssen Sie den Fußboden so in Kauf nehmen, wie Sie ihn angemietet haben.

  • Man kann auf den runtergekommenen Boden der Wohnung legen, was man als Mieter will. Also auch Laminat, Fliesen, etc.

    Man muss nur beim Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen können.

  • Zitat

    Man kann auf den runtergekommenen Boden der Wohnung legen, was man als Mieter will. Also auch Laminat, Fliesen, etc.

    Ist aber ungünstig, wenn sich darunter eine FuBo-Heizung befindet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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