Zusammen mit meiner Frau bewohne ich eine größere Wohnung. Da ich nun arbeitslos geworden bin kann ich mir die hohe Miete nicht mehr leisten.
Deshalb würde ich gerne meinen Bruder mit seine Frau in die Wohnung mit aufnehmen. Unser Vermieter wäre damit auch einverstanden.
Wir hätten aber gerne zwei Mietverträge, da ich als Arbeitsloser nur Zuschuss zur Miete bekomme wenn ich einen eigenen Mietvertrag vorweisen kann.
Mein Bruder arbeitet auf dem Bau und ist meistens im Winter für 2- 3 Monate arbeitslos und beantragt für diese Zeit auch einen Mietkostenzuschuss (Arbeitsamt) den er natürlich auch nur bekommt
wenn er einen eigenen Mietvertrag vorweisen kann. Natürlich würden wir die Gesamtmiete auf die beiden Mietverträge aufteilen, jeder bezahlt also die Hälfte der aktuellen Miete.
Ist das rechtens überhaupt möglich, auch im Hinblick auf den Wohnkostenzuschuss vom Arbeitsamt ? Könnte man die beiden Mietverträge koppeln,
dass bei Kündigung eines Vertrages von Seiten des Vermieters auch der andere automatisch gekündigt wird ? Der Vermieter hat natürlich Angst, dass er nach Auszug einer Partei
dann nur noch die Hälfte der Miete bekommt.
Sie würden uns sehr helfen wenn sie diese Fragen beantworten könnten.
2 Mietverträge für eine Wohnung
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ansjo -
26. Mai 2015 um 11:08 -
Erledigt
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Das ist leider keine Frage des Mietrechts. Das ist Sozialrecht.....und dafür gibt es eigene, spezielle Foren.
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Naja, die Frage mit den 2 Mietverträgen und der Koppelung bei Kündigung eigentlich schon.
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Mietrechtlich ist es möglich eine Wohnung je zur Hälfte oder Zimmerweise zu Vermieten.
ZitatKönnte man die beiden Mietverträge koppeln,
dass bei Kündigung eines Vertrages von Seiten des Vermieters auch der andere automatisch gekündigt wird ?Das ist mietrechtlich nicht möglich bzw. wäre unwirksam.
Ehrlich, ich als Vermieter würde mir solche Mauschelei nicht antun.
Macht mit dem Bruder und seiner Frau, natürlich mit Zustimmung des Vermieters, einen Untermietvertrag und gut ist.
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Nehmen Sie doch einfach Ihren Bruder in Ihrer Wohnung auf. Der Vermieter hat ja schon Zustimmung signalisiert.
Sie teilen sich eben dann in Betriebskosten und Kaltmiete.
Übrigens: Eine Wohnung und zwei Mietverträge? Geht nicht.
Kostengünstiger ist es allemal. Die Trickserei mit dem Wohngeld kann ich nicht nachvollziehen und wird auch nicht von Dauer sein. -
Naja, die Frage mit den 2 Mietverträgen und der Koppelung bei Kündigung eigentlich schon.
Nö, wie kommst du da drauf? Nicht jede Mauschelei, und das ist nichts anderes, wird durchs Mietrecht gedeckt. Mietrecht regelt das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Und nicht so abenteuerliche Konstruktionen zwischen Mietern.
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