Vermieter bestätigt falschen Kündigungstermin - was tun? Brauche ich einen Anwalt?

  • Hallo zusammen,

    ich bin 23 Jahre alt und mache derzeit ein duales Studium.
    Ab September ziehe ich mit meinem Freund zusammen. :)

    Aus diesem Grund habe ich meinem Vermieter Anfang Mai das Kündigungsschreiben zum 30.08.2015 geschickt.
    Gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist(die auch im Mietvertrag vermerkt ist) wäre das spätmöglichste Datum für diese Kündigung m.W. nach ja der 3. Juni gewesen.

    Der Vermieter hat mein Schreiben erhalten und mir nun am 18.05. die Kündigungsbestätigung geschickt.
    Dort schreibt er, dass für meinen Kündigungstermin (30.08) der Brief zu spät (am 07.05) bei ihm eingegangen sei
    und bestätigt mir daher den 30.09. als Kündigungsdatum.

    Ich habe im Anschluss bereits versucht, in einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin den Sachverhalt zu erklären.
    Diese beharrt jedoch darauf, dass meine Kündigung für den 30.08. zu spät eingegangen und daher erst zum 30.09.
    wirksam sei.

    Mein mehrmaliger Hinweis, dass der Monat Juni ja bereits der erste Monat der Kündigungsfrist ist (da mein Schreiben ja erst zum 03.06. "gültig" ist), wurde von ihr als "falsch" abgeschmettert.

    Was kann ich tun? Brauche ich einen Anwalt? Ich kann es mir unmöglich leisten, im September noch die alte Wohnung zu zahlen, zumal ich sie nicht nutzen würde. Ich habe bereits herausgefunden dass es nun am sinnvollsten wäre, der Kündigungsbestätigung zu widersprechen. Und dann? Auf die gesetzlichen Umstände verweisen?

    Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!

  • Da die Kündigung dem Vermieter deutlich vor dem 3.6.15 zugegangen ist, ist das Ende der K-Frist der 31.08.15

    Dazu brauchst Du keinen Anwalt. Es reicht dem Vermieter das hier unter die Nase zu halten:

    § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Ist allerdings ein Kündigungsverzicht vereinbart der besagt das frühestens zum 30.09.15 gekündigt werden kann, wäre das etwas anderes.

    Also mal in den Mietvertrag schauen ob dort was in der Richtung steht.

    Zitat

    Ich habe im Anschluss bereits versucht, in einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin den Sachverhalt zu erklären.
    Diese beharrt jedoch darauf, dass meine Kündigung für den 30.08. zu spät eingegangen und daher erst zum 30.09.
    wirksam sei.

    Vielleicht kann die Dame nicht rechnen/zählen.

  • Eine Kündigung zum 30. 8. geht nicht. Vorgeschrieben ist der Monatsletzte. Somit wäre diese Kündigung wirkungslos.
    Schreiben Sie einfach eine neue Kündigung mit dem richtigen Datum 31.8. und gut ist.
    Dazu braucht man keinen Anwalt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (24. Mai 2015 um 14:13)

  • juicymango,
    eine Lebensweisheit für Dich: Man/Frau kann JEDEN Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Die Angabe eines Datums ist dabei nicht erforderlich!
    Also, wenn Du jetzt wie vorbenannt (Empfehlung: per Einwurfeinschreiben) kündigst, wäre das automatisch zum 31.08.2015.

  • Vielen Dank euch allen für die kompetente Einschätzung!
    Ich habe euren Rat befolgt und eben erneut, per Fax (Sendebericht liegt vor) die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt versandt.

    Im Mietvertrag wird lediglich auf die gesetzl. Kündigungsfrist verwiesen, Sperrfrist gibt es keine. Ich halte euch auf dem Laufenden, sollte sich etwas neues ergeben.

    Euch noch ein schönes (Rest-)Pfingstwochenende!

  • Ich habe euren Rat befolgt und eben erneut, per Fax (Sendebericht liegt vor) die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt versandt.

    Einen ordentlichen Brief schreiben ist wohl nicht ihr Ding?


  • Ich habe euren Rat befolgt und eben erneut, per Fax (Sendebericht liegt vor) die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt versandt

    Hast Du das etwa auch mit der ersten Kündigung gemacht?

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