Beiträge von juicymango

    Vielen Dank euch allen für die kompetente Einschätzung!
    Ich habe euren Rat befolgt und eben erneut, per Fax (Sendebericht liegt vor) die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt versandt.

    Im Mietvertrag wird lediglich auf die gesetzl. Kündigungsfrist verwiesen, Sperrfrist gibt es keine. Ich halte euch auf dem Laufenden, sollte sich etwas neues ergeben.

    Euch noch ein schönes (Rest-)Pfingstwochenende!

    Hallo zusammen,

    ich bin 23 Jahre alt und mache derzeit ein duales Studium.
    Ab September ziehe ich mit meinem Freund zusammen. :)

    Aus diesem Grund habe ich meinem Vermieter Anfang Mai das Kündigungsschreiben zum 30.08.2015 geschickt.
    Gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist(die auch im Mietvertrag vermerkt ist) wäre das spätmöglichste Datum für diese Kündigung m.W. nach ja der 3. Juni gewesen.

    Der Vermieter hat mein Schreiben erhalten und mir nun am 18.05. die Kündigungsbestätigung geschickt.
    Dort schreibt er, dass für meinen Kündigungstermin (30.08) der Brief zu spät (am 07.05) bei ihm eingegangen sei
    und bestätigt mir daher den 30.09. als Kündigungsdatum.

    Ich habe im Anschluss bereits versucht, in einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin den Sachverhalt zu erklären.
    Diese beharrt jedoch darauf, dass meine Kündigung für den 30.08. zu spät eingegangen und daher erst zum 30.09.
    wirksam sei.

    Mein mehrmaliger Hinweis, dass der Monat Juni ja bereits der erste Monat der Kündigungsfrist ist (da mein Schreiben ja erst zum 03.06. "gültig" ist), wurde von ihr als "falsch" abgeschmettert.

    Was kann ich tun? Brauche ich einen Anwalt? Ich kann es mir unmöglich leisten, im September noch die alte Wohnung zu zahlen, zumal ich sie nicht nutzen würde. Ich habe bereits herausgefunden dass es nun am sinnvollsten wäre, der Kündigungsbestätigung zu widersprechen. Und dann? Auf die gesetzlichen Umstände verweisen?

    Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!

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