Beheizung eines Zimmers des Vermieters auf Stromkosten des Mieters

  • Guten Tag,

    ich wohne zusammen in dem gleichen Haus wie mein Vermieter. Kürzlich habe ich festgestellt, dass ein Bad des Vermieters, zu dem ich kein Zugang habe, und welches mir bis vor kurzem nicht bekannt war, mit meinem Strom beheizt wird. Aufgefallen ist mir dies durch stark erhöhten Stromverbrauch. Auch sehe ich durch das Fenster die Kontrolllampe der Heizung. Ich kann diese durch Betätigung der Sicherung ausschalten und habe sie auch fotografiert.

    Als ich meinen Vermieter darauf ansprach, sagte er die Heizung sei nicht angeschlossen. Was offenbar nicht stimmt.

    Was für ein Vorgehen ist in diesem Fall das Richtige? Welchen Schadensersatz kann ich verlangen?

    Vielen Dank für Unterstützung.

  • BGB § 248c - Entziehung elektrischer Energie
    (1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

    Sie wissen, was Sie nun zu tun haben.

  • Hallo Yomala,
    ich würde mir noch einen (zusätzlichen) Zeugen beschaffen und den VM letzmalig schriftlich auffordern, eine legale mich befriedigende Lösung herbeizuführen. Ansonsten, wie mein Vorposter bereits schrieb (Achtung: StGB, nicht BGB!), UND Anzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB erstatten.

  • Danke für die Hinweise!

    Gerne möchte ich noch anmerken, dass ich ein zweiten Post gestartet habe, bei dem es um eine Kündigung geht. Beide Posts beziehen sich auf den gleichen Mieter. Ich habe bisher keinen Zusammenhang gesehen, daher habe ich auch bisher nichts erwähnt.

  • Gerne möchte ich noch anmerken, dass ich ein zweiten Post gestartet habe, bei dem es um eine Kündigung geht. Beide Posts beziehen sich auf den gleichen Mieter. Ich habe bisher keinen Zusammenhang gesehen, daher habe ich auch bisher nichts erwähnt.


    Ja klar, den gleichen Mieter Yomala...:cool:

  • Hallo Yomala,
    ich würde mir noch einen (zusätzlichen) Zeugen beschaffen und den VM letzmalig schriftlich auffordern, eine legale mich befriedigende Lösung herbeizuführen. Ansonsten, wie mein Vorposter bereits schrieb (Achtung: StGB, nicht BGB!), UND Anzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB erstatten.

    Hallo,

    dieses ständige "zeig ihn wegen Betruges an" ist ja fürchterlich. Habt ihr so etwas überhaupt schon mal gemacht?
    Was soll Yomala denn sagen? Mein Vermieter hat seine Heizung bei mir angeschlossen, Da lachen sich schon die Polizisten bei Aufnahme der Anzeige tot.

    Es geht hier nicht um Betrug, sondern um eine falsch angeschlossene Heizung. Das ist auch kein Verstoss gegen §248c BGB, wie Kolinum denkt. Dabei geht es um illegale Entnahmen aus dem Stromnetz.

    Das hier läßt sich nur zivilrechtlich verfolgen. Also, Beweise sichern und auf sofortige Abstellung bestehen. Um Schadenersatz verlangen zu können mußt du erstmal wissen, wieviel von deinem Strom es benutz hat. Das ist nicht so einfach.

    Gruss
    H H


  • Es geht hier nicht um Betrug, sondern um eine falsch angeschlossene Heizung. Das ist auch kein Verstoss gegen §248c BGB, wie Kolinum denkt. Dabei geht es um illegale Entnahmen aus dem Stromnetz.

    Doch ist es Betrug. Der Vermieter musste wissen, das die Heizung über den Zähler seines Nachbarn läuft.
    Anders läge der Fall wenn es ein Mieter gewesen wäre.

  • Doch ist es Betrug. Der Vermieter musste wissen, das die Heizung über den Zähler seines Nachbarn läuft.
    Anders läge der Fall wenn es ein Mieter gewesen wäre.

    Jetzt ist es nicht nur lächerlich, sondern wird langsam albern. Es ist ganz offensichtlich, dass du dich im Strafrecht nicht so gut auskennst, wie im Mietrecht.

    Aber bleibt man beide (du und Berny) bei eurem Glauben, man kann jede Ungerechtigkeit, jeden Abrechnungsfehler oder sonstige Unregelmäßigkeiten in die Betrugsschublade packen.

    Gruss
    H H

    P.S. kommt jetzt noch was mit einem "und damit basta" hinterher?


    Du hast vergessen "basta" zu sagen.

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