Hallo,
mein Mieter hat mir eine Kündigung ohne Fristen o.ä. geschickt. Begründung ist Eigenbedarf. Wir haben zuvor in seinem Haus gewohnt, er im 1. Stock ich im EG. Er ist sehr alt und hat eine Fußverletzung. Im Moment ist er im Altersheim, möchte jedoch zurück. Seine Wohnung ist über meiner und ist nur durch Treppen zugänglich. Meine Wohnung ist auch nur durch Treppen allerdings mit weniger Stufen zugänglich.
Die Verletzung lag bereits vor, als ich eingezogen bin. Er hat mich damals nicht darüber informiert in die Wohnung einziehen zu wollen.
Mir fallen spontan folgende Punkt ein, die rechtswidrig sind:
a) In der Kündigung sind keine Fristen.
b) Der Bedarf war aus Sicht des Vermieters bereits bei Einzug absehbar, der Vermieter hat mich darüber nicht informiert.
c) Meine Wohnung ist nicht für gehbehinderte Menschen geeignet, da sie auch Treppen hat.
d) Er müsste mir seine Wohnung als Ersatz anbieten: https://www.das.de/de/rechtsporta…igenbedarf.aspx
Ich habe folgende Fragen:
a) Soll ich bei meinem Widerspruch alle Punkte erwähnen oder nur die Fristen?
b) Kann er mir eine Kündigung mit einer anderen Begründung ausstellen? Oder hat sich das erledigt, wenn er beim ersten Mal nicht erfolgreich ist?
c) Grundsätzlich wäre ich bereit auszuziehen. Jedoch nur gegen eine Aufwandsentschädigung, die auch die Übernahme der von mir gekauften Küche etc. sowie alle Umzugskosten beinhaltet. Soll ich dieses Angebot mit reinschreiben?
Vielen Dank für Hilfe!