Reaktion auf Kündigungen ohne Fristen

  • Hallo,

    mein Mieter hat mir eine Kündigung ohne Fristen o.ä. geschickt. Begründung ist Eigenbedarf. Wir haben zuvor in seinem Haus gewohnt, er im 1. Stock ich im EG. Er ist sehr alt und hat eine Fußverletzung. Im Moment ist er im Altersheim, möchte jedoch zurück. Seine Wohnung ist über meiner und ist nur durch Treppen zugänglich. Meine Wohnung ist auch nur durch Treppen allerdings mit weniger Stufen zugänglich.
    Die Verletzung lag bereits vor, als ich eingezogen bin. Er hat mich damals nicht darüber informiert in die Wohnung einziehen zu wollen.

    Mir fallen spontan folgende Punkt ein, die rechtswidrig sind:
    a) In der Kündigung sind keine Fristen.
    b) Der Bedarf war aus Sicht des Vermieters bereits bei Einzug absehbar, der Vermieter hat mich darüber nicht informiert.
    c) Meine Wohnung ist nicht für gehbehinderte Menschen geeignet, da sie auch Treppen hat.
    d) Er müsste mir seine Wohnung als Ersatz anbieten: https://www.das.de/de/rechtsporta…igenbedarf.aspx

    Ich habe folgende Fragen:
    a) Soll ich bei meinem Widerspruch alle Punkte erwähnen oder nur die Fristen?
    b) Kann er mir eine Kündigung mit einer anderen Begründung ausstellen? Oder hat sich das erledigt, wenn er beim ersten Mal nicht erfolgreich ist?
    c) Grundsätzlich wäre ich bereit auszuziehen. Jedoch nur gegen eine Aufwandsentschädigung, die auch die Übernahme der von mir gekauften Küche etc. sowie alle Umzugskosten beinhaltet. Soll ich dieses Angebot mit reinschreiben?


    Vielen Dank für Hilfe!

  • Sie fordern hier eine Rechtsberatung. Eine solche ist nur berufsmäßigen Anwälten bzw. gesetzlichen Beratungsstellen erlaubt.
    Ich darf das als laie nicht.

    Ich habe folgende Fragen:
    a) Soll ich bei meinem Widerspruch alle Punkte erwähnen oder nur die Fristen?
    b) Kann er mir eine Kündigung mit einer anderen Begründung ausstellen? Oder hat sich das erledigt, wenn er beim ersten Mal nicht erfolgreich ist?
    c) Grundsätzlich wäre ich bereit auszuziehen. Jedoch nur gegen eine Aufwandsentschädigung, die auch die Übernahme der von mir gekauften Küche etc. sowie alle Umzugskosten beinhaltet. Soll ich dieses Angebot mit reinschreiben?

  • Zitat

    a) In der Kündigung sind keine Fristen.

    Die ergeben sich aus § 573c Abs. 1 BGB


    Zitat

    Er müsste mir seine Wohnung als Ersatz anbieten:

    Sofern sie denn frei ist/wird und der jetzigen etwa gleichwertig ist.

    Zitat

    Soll ich bei meinem Widerspruch alle Punkte erwähnen oder nur die Fristen?

    Wenn sie unwirksam ist, nein.

    Ansonsten nur wenn sie eine besondere Härte für Dich bedeutet.

    Zitat

    Kann er mir eine Kündigung mit einer anderen Begründung ausstellen?

    Sicher doch. Und da Ihr, so lese ich das, gemeinsam in einem 2FH wohnt brauch er nicht mal einen Grund dazu.

    Aber was genau steht denn in der Kündigung?

    Entweder den exakten Wortlaut abtippen oder die Kündigung einscannen und als Bild hochladen.

    Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • mein Mieter hat mir eine Kündigung ohne Fristen o.ä. geschickt. Begründung ist Eigenbedarf.
    Wir haben zuvor in seinem Haus gewohnt, er im 1. Stock ich im EG.


    Ähem, Dein Mieter oder Vermieter?
    "Zuvor" - und wo wohnt Ihr jetzt?
    Wie ist die Kündigung genau formuliert?

  • Hallo,

    zwei unterschiedliche Geschichten die du hier erzählst!

    https://forum.mietrecht.de/thread/9203-be…en-des-mieters/

    Erzähl das doch mal deinem Friseur der sicherlich die richtigen Antworten für dich.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ja das sind in der Tat zwei unterschiedliche Probleme. Daher habe ich sie auch nicht in einem Post erwähnt. Mein Frisör hat mir kürzlich gesagt "Eh du hast Glatze hier, ich mache deshalb länger". Seitdem ziehe ich ihn nicht mehr als Rechtsberater in betracht ;)

  • Ähem, Dein Mieter oder Vermieter?
    "Zuvor" - und wo wohnt Ihr jetzt?
    Wie ist die Kündigung genau formuliert?

    Zuvor bezog sich auf Früher bis Heute. Wir Wohnen noch in seinem Haus, er jedoch nicht mehr.

    Die Formulierung des Vermieters (nicht Mieters) lautete "Hiermit kündige ich Ihnen meine Wohnung wegen Eigenbedarf." Anschließend eine kurze Begründung. Es gibt keine Fristen o.ä.

  • Die Formulierung des Vermieters (nicht Mieters) lautete "Hiermit kündige ich Ihnen meine Wohnung wegen Eigenbedarf." Anschließend eine kurze Begründung. Es gibt keine Fristen o.ä.


    Könnte rechtswirksam sein, wenn man mal von der nicht genannten Frist absieht und die Begründung aber in sich schlüssig ist.

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