PKW-Stellplatz wird von anderem Stellplatz blockiert

  • Hallo!

    Erstmal etwas zum Mietvertrag. Dort steht: "Der Mietzins für den PKW-Stellplatz beträgt monatlich: 50€"
    Ich zahle also 50€ für einen Stellplatz, dessen Zufahrt teilweise blockiert wird. Damit man sich das vostellen kann, hier eine Skizze:

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    (in Wirklichkeit ist Parkplatz C etwa 5 Grad weiter über meinen Parkplatz geneigt)

    Mein Auto ist Auto A. Neben mir ist ein Stellplatz mit Auto B. Auf der anderen Seite beginnt ein Bordstein und schräg hinter mir ist ein weiterer Stellplatz, den ich als sehr störend empfinde. Dieser Stellplatz (C) ist nicht privat. Wenn auf diesem Transporter stehen, ist mir ein Manövrieren auf meinen Parkplatz unmöglich. Und auch sonst muss ich hin und her, bis ich mich auf meinen Parkplatz gequetscht habe.

    Die Vermietung habe ich bereits informiert; jedoch können oder wollen sie mir keinen anderen Stellplatz zuweisen.

    Meine Fragen:
    Gibt es eine Richtlinie oder etwas ähnliches, nach der die Mindestbreite zur Zufahrt zum Stellplatz festgelegt ist?
    Kann ich eine Mietminderung beantragen oder irgendwie anders gegen diese, wie ich finde, Frechheit vorgehen?

    Danke für Antworten!

    Maße Stellplatz A

    Länge: 5 m
    Breite: 2,40 m
    rote Linie: 1,90 m


  • Meine Fragen:
    Gibt es eine Richtlinie oder etwas ähnliches, nach der die Mindestbreite zur Zufahrt zum Stellplatz festgelegt ist?
    Kann ich eine Mietminderung beantragen oder irgendwie anders gegen diese, wie ich finde, Frechheit vorgehen?

    Eine Richtlinie über die Maße von Parkplätzen trage ich nicht in der Hosentasche mit mir rum.
    Ich müsste auch erst im Internet suchen und bin da genauso faul wie Sie.

    Allerdings muß der Vermieter Ihnen freien Zugang zum gemieteten Objekt(hier Stellplatz) gewähren.
    Ist das nicht der Fall, schriftliche Abmahnung mit möglichen Konsequenzen.

    § 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    (1a) ......

    (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.

    (3) Wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch das Recht eines Dritten ganz oder zum Teil entzogen, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.

    (4) ......

  • Hallo Steffi22,
    ich kann mir nicht vorstellen, dass Die die Zufahrt zu deinem Stellplatz A versperrt ist, wenn auf der Zufahrt zum SP C ein Fahrzeug steht.
    Vielleicht versuchst Du mal rückwärts einzuparken.

  • Hallo Berny,

    ich parke stets rückwärts ein. Die Zufahrt ist nur etwa 20 cm breiter als mein Auto, wenn auf Parkplatz B und C jemand steht. Ein Einparken also unmöglich, da ich sonst anecken würde. Ich habe mir schon meine Gedanken darüber gemacht und sehe keinen anderen Ausweg, als einen anderen Stellplatz zu erhalten. Sonst hätte ich mir sicher nicht die Mühe gemacht, in dieses Forum zu schreiben und meinen Parkplatz auszumessen,

    Lg

  • Hallo Berny,
    Sonst hätte ich mir sicher nicht die Mühe gemacht, in dieses Forum zu schreiben und meinen Parkplatz auszumessen,
    Lg

    Und warum schreibst du dann überhaupt hier, denkst du, dass dein Vermieter mitliest?

  • Laut Stellplatz-Skizze müßte es doch möglich sein, daß C nicht im rechten Winkel zur Linie sondern im spitzen Winkel parkt. Dadurch
    wäre die Zufahrt zu Deinem Stellplatz bequemer. Natürlich müßte auch der daneben stehende Parker entsprechend einparken.
    Nur eine Überlegung.

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