Raus aus der Kifferwohnung in 2 statt 3 Monaten

  • Hallo zusammen,

    mein Problem ist folgendes:

    Ich habe in einer 2-er WG als Untermieter von einem Hauptmieter gewohnt, der ebenfalls in der Wohnung gewohnt hat. Anfangs haben wir uns auch gut verstanden, aber dann fing seine Drogensucht an und er wurde immer seltsamer.
    Er begann mit Unterstellungen, dass ich z.B. die Duschbrause mutwillig kaputt gemacht hätte. Als dann die Nebenkostenabrechnung des Vermieters kam, wurden meinem WG-Partner/Vermieter 50,- Euro gutgeschrieben. Von diesem Geld habe ich nichts gesehen, er hat davon eine neue Brause gekauft, ohne es mit mir abzusprechen und war der Meinung, es ist in Ordnung, das zu verrechnen.

    Nun, es war bereits im Dezember 2014 klar, dass ich im Frühjahr ausziehen werde, habe ihm darauf geschrieben, ob es ok ist, wenn wir die Kündigungsfrist evtl. auf 2 Monate (statt 3) reduziert werden kann, da ich noch keine neue Wohnung gefunden habe. Ich habe ihm angeboten, nach einem neuen Untrmieter zu suchen. Er sollte mir auf jeden Fall noch im Dezember schreiben, ob das in Ordnung geht, sonst hätte ich die Kündigung bis spätestens Ende Dezember schicken müssen.

    Er meinte, "da finden wir eine Lösung", also bin ich davon ausgegangen, dass wir das hinkriegen, ohne dass ich einen Monat umsonst zahlen muss. Somit bin ich einen Monat eher ausgezogen, Ende März.

    Im Jahr 2015 habe ich dann plötzlich nichts mehr von ihm gehört, er hat sich einfach totgestellt. Er hat auf mein Klopfen nicht reagiert und auf keine Nachrichten. Und plötzlich war er gar nie mehr in der Wohnung und ich wusste gar nicht was los ist. Ich sah keinen Ausweg mehr und habe bei seinen Eltern angerufen, die mir von psychischen Problemen ihres armen Sohnes erzählten.

    Nur über seine Eltern habe ich dann erfahren, dass er die Wohnung gekündigt hat. Ich wusste die ganze Zeit nichts davon. Ich wusste nicht, wie geht es weiter, kann / muss ich nach einem Nachmieter suchen usw. Den Hauptmieter habe ich mehrfach versucht zu erreichen, leider ohne jeglichen Erfolg. Nun ist die Frage, muss ich die April-Miete noch zahlen unter diesen Voraussetzungen oder lohnt es sich rechtliche Schritte einzuleiten? Den Vermieter der Wohnung kann man leider auch weder telefonisch, persönlich oder schriftlich erreichen...

    Außerdem ist es verständlich, dass ich ausgezogen bin, der Gras-Geruch hat sich in der ganzen Wohnung verbreitet, ist ja schon unzumutbar mit so einer Person zusammen zu wohnen.

    Danke schonmal für Eure Hilfe und eure Antworten :)

    Beste Grüße
    T. Grunder

    Einmal editiert, zuletzt von grunder (21. Mai 2015 um 20:05)

  • Hier werden keine Ermittlungen bezüglich Ihrer WG angestellt.
    Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Wenn das nicht der Fall ist besteht wohl der Mietvertrag weiter.
    Den Rest können Sie nur selbst aufdröseln.

  • Danke für die Antwort.

    Es handelt sich hier nicht um einen gemeinsamen Mietvertrag. Sondern hat der Eigentümer der Wohnung an meinen Mitbewohner vermietet und er wiederum hat untervermietet an mich(mi seperatem Mietvertrag, Kaution usw.).

  • Hallo grunder,

    "Ich habe in einer 2-er WG als Untermieter von einem Hauptmieter gewohnt, der ebenfalls in der Wohnung gewohnt hat."
    - Hattest Du ein möbliertes Zimmer gehabt?

    "Als dann die Nebenkostenabrechnung des [Haupt-?]Vermieters kam, wurden meinem WG-Partner/Vermieter 50,- Euro gutgeschrieben."
    - Ist ja nicht Dein MV.

    "Nun, es war bereits im Dezember 2014 klar, dass ich im Frühjahr ausziehen werde, habe ihm darauf geschrieben, ob es ok ist, wenn ..."
    - Du hast also nicht ordnungsgemäss schriftlich gekündigt? Dann besteht das Mietverhältnich nach wie vor.

    "Nun ist die Frage, muss ich die April-Miete noch zahlen unter diesen Voraussetzungen oder lohnt es sich rechtliche Schritte einzuleiten?"
    - Anscheinend wirst Du die Mieten für April, Mai und Juni noch zahlen müssen.

  • Zitat

    sonst hätte ich die Kündigung bis spätestens Ende Dezember schicken müssen.

    Und wann hast sie denn nun geschickt?

    Wenn gar nicht wirst Du die April-, Mai-, Juni-, Juli- und August-Miete noch zahlen müssen. Vorausgesetzt Du kündigst bis zum 3.6.15 formgerecht.

    Zitat

    Nun ist die Frage, muss ich die April-Miete noch zahlen unter diesen Voraussetzungen oder lohnt es sich rechtliche Schritte einzuleiten?

    An welche rechtlichen denkst Du denn?

  • Hallo,

    ich weiss nicht, warum es dir bei dem Gemauschel auf einmal so wichtig ist, dass alle Buchstaben des Gesetzes eingehalten werden. Kündige doch einfach zu deinem Wunschtermin mit der Begründung, des Marihuana-Konsums. Dein Mitbewohner/Hauptmieter/Vermieter wird dich damit wohl kaum verklagen.

    Über welche rechtlichen Schritte, die du einleiten willst sprichst du?
    Wenn du die April-Miete nicht bezahlst müsste er klagen, es sei denn du deinen Anteil der 50 Euro einklagen.

    WGen sind rechtlich leider immer etwas schwieriges Terrain.
    Gruss
    H H

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