Beiträge von chicken

    Hallo chicken,
    steht Deine Ex auch mit im Mietvertrag MIT ihrer Unterschrift?

    Nein, ich lebe mit ihr in einer Genossenschaftswohnung, wo ich als alleiniger Hauptmieter eingetragen bin. Auch die Genossenschaftsanteile liegen komplett bei mir. Sie ist nur in meiner Wohnung gemeldet.

    Ja, es geht um Mietrecht... und zwar in dem Fall, wie sich ein Mieter schützen, wenn der Mitbewohner anfängt mist zu bauen.

    Hallo,

    ich habe mich vor kurzem von meiner Freundin getrennt. Soweit so gut...

    Damals als ich sie kennenlernte, erzählte sie mir Storys über ihre Ex-Freunde und wie sie mit denen bei der Trennung umgesprungen ist oder wäre. Zahnbürste durch die Toilette ziehen u.s.w... also die ganz feine Masche. ;)

    Sie sucht sich derzeit eine eigene Wohnung und wohnt noch bei mir. Geht nicht anders, da Azubi und kein Geld etc. u.s.w. und ich leider ein zu großes Herz habe...

    Wie dem auch sei, habe ich Angst davor, dass sie mir die Bude leer geräumt hat, wenn ich mal Spätschicht habe und spät nach Hause komme. Oder anders, dass sie mir mein Inventar zerstört.

    Welche Möglichkeiten habe ich da nun mich in dem Fall zu schützen?

    Ich habe dabei an Fotos gedacht. Diese müsste ich dann aber wohl jeden Tag machen, da sie ja so aktuell wie nur möglich sein müssten. Zumal die Frage entsteht, ob ich sie damit kriegen könnte.

    Gibt es eine Art Inventar-Liste, die man anfertigen kann, die beide Parteien dann unterschreiben oder so? Ich meine dabei nicht jede einzelne Gabel, sondern die Werte, die weh tun könnten.

    Als welche rechtmäßige Möglichkeiten entstehen mir dabei?

    Freue mich auf Eure Hilfe.

    Nochmals ein kleines Update!

    Alle Verträge sind unterzeichnet. Ich bin nun Genossenschaftsmitglied und als alleiniger Hauptmieter eingetragen.

    Meine Freundin habe ich bei Vertragsabschluss mit angegeben (dies wollte auch die Genossenschaft so) und ich bekomme bei Schlüsselübergabe eine Bestätigung, dass sie mit einziehen wird. Diese kann sie dann für die Ummeldung nehmen.

    Die Genossenschaft hat nochmals ganz deutlich gesagt (nachdem ich gefrag habe), dass meine Freundin in keinerlei vertraglichen Beziehung mit der Genossenschaft steht. Sie können ihr also keine Mietbescheinigung, Mietvertrag etc. anbieten. Selbst die Untervermietung ist untersagt!

    Alles weitere sollen wir unter uns klären. Ich habe schon gegooglet, habe aber nichts verwertbares gefunden, was mir helfen könnte.

    Habt Ihr eine Idee für mich?

    Ich habe noch nie eine Vereinbarung im Innenverhältnis geschrieben, noch weiß ich was dort alles drin stehen sollte/muss! Ich möchte gerne ein offizielles Schriftstück haben, welches ich meiner Freundin geben kann, damit sie Sicherheit hat, dass ich sie nicht rausschmeißen kann, also Kündigungsfristen etc.. Sowie ich natürlich die Beteiligung an der Miete o.ä. schriftlich haben möchte.

    Ist so eine Vereinbarung im Innerverhältnis gleichzusetzen mit einer Mietbescheinigung? Sie brauch eine Mietbescheinigung für die Agentur für Arbeit zwecks Berufsausbildungsbeihilfe.

    Danke Euch im voraus.

    Ich denk, mich beißt ein Pferd.

    Warum, um Himmels willen, fragen Sie nicht bei der Genossenschaft. Da gibt es Statuten, indenen Sie sich sachkundig machen können.
    Diesen Mindestgrips darf man doch wohl vorausssetzen.
    Für das Internet hier hat's doch auch gereicht!

    Mal sehen wieviel Mindestgrips Du hast, wenn ich dir nun sage, dass ich schon mit der Genossenschaft darüber geredet habe und die mir einfach klar gesagt hat, dass meine Partnerin rein vertraglich nichts mit denen zu tun hat. Um es genau zu nehmen, kann ich sie einfach vor die Tür setzen, ohne das sie was machen könnte.

    Und da kommen wir dann wieder an den Punkt, wo ich Informationen benötige, wie ich die Sorgen meiner Partnerin besänftige, dass sie nicht daran denken muss, dass wenn wir uns mal trennen sollten, dass ich sie nicht einfach auf die Straße setzen kann! Deshalb die Frage, wie ich verfahren soll (Eigener Mietvertrag, Untermietvertrag.... was gibts noch für Möglichkeiten das alles offiziell zu machen....)

    Aber Hauptsache erstmal rumnörgeln... Nächstes mal bitte deinen Mindesgrips einschalten und gar nicht erst auf den Antworten Button klicken, denn das was Du geschrieben hast hilft weder mir, noch jemandem, der eventuell das gleiche Problem hat und die Lösung hier eventuell finden möchte. Verschwende also bitte nächstes mal nicht deine Zeit um deinen Mindestgrips zu nutzen um hier sowas zu posten... (ich habe wirklich bitte gesagt....)

    Also zurück zum Thema.

    Wie sieht das dann mit einer schriftlichen Einigung zwischen uns beiden aus?! Oder kann ich ihr irgendwie einen eigenen Mietvertrag schreiben?! Die gute hat halt ihre Bedenken aufgrund von vergangenen Ereignissen eines Ex-Freundes. Dementsprechend kann ich das auch verstehen und suche halt eine Lösung für uns, damit sie zur Ruhe kommen kann.

    .... Sollte die Freundin ausziehen, schickste sie zu mir (sie muss aber gut aussehen).:o

    Ja, sie sieht sogar sehr gut aus ;) Trotzdem ist es meins und das soll es auch bleiben :P

    Hallo!

    Es geht um folgendes. Ich habe seit einigen Tagen die Zusage zu einer Genossenschaftswohnung. Ich muss nun nur noch den Betrag für die Genossenschaftsanteile überweisen.

    Ich möchte zusammen mit meiner Freundin einziehen. Diese kommt pünktlich zum ersten Tag des bestehenden Mietvertrages, also 01.04. zu mir. Sie wohnt weit weg und zieht zu mir... so am Rande.

    Nun ist es so, dass ich natürlich alleine die Genossenschaftsanteile gekauft habe. Sie hat keinen Einfluss darauf gehabt. Es ist soweit klar, dass ich aufgrund der Anteile alleine im Vertrag mit der Genossenschaft stehe und sie somit aussen vor ist.

    Sie möchte nun zur Absicherung mit im Mietvertrag stehen. Begründung: Wenn es schief läuft, dass ich sie nicht einfach rausschmeißen kann. Ist auch verständlich.


    Wie kann ich das nun regeln? Oder kann der Mietvertrag so in der Genossenschaft eingetragen werden?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß.

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