Erste gemeinsame Wohnung, ein paar ungereimtheiten.

  • Hallo liebes Forum,

    meine Freundin und ich wollen gerne zusammen ziehen. Nach knapp 3 Wohnungsabsagen haben wir endlich eine gefunden die uns gefällt und wo wir dem Vermieter zu sagen würden. An sich ist auch nichts zu meckern.

    Allerdings haben wir ein paar Probleme mit dem Mietvertrag. Vll kann mir hier jemand helfen dabei.

    Zur Wohnung (Auskunft aus der Anzeige bzw. vom Vermieter):
    100 m², 3 Zimmer, 650 € Kalt, Dachterasse, Garten zur Gemeinschaftsnutzung von ihm gepflegt.

    830€ Warm. davon 100 € Heizkosten / Warmwasser, 75 € für Beleuchtung außerhalb, müll, Wasserversorgung, Schornsteinreinigung, Gartenpflege (sofern nicht vom Mieter gemäß Hausordnung durchgeführt), Grundsteuer, Hauswart, Gebäudereinigung )sofern nicht vom Mieter gemäß Hausordnung durchgeführt), Straßenreinigung, Einrichtung für Wäschepflege, Breitbandnetz, Sonstige Betriebskosten...

    Einige sachen im Mietvertrag passen aber nicht.
    1. Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso? Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?
    2. Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?
    3. §26. Eigenleistung des Mieters,
    Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen.

    Weiteres Problem ist eine "Reservierungsvereinbarung". Wie Folgt:
    "Die Unterzeichner erklären, dass sie nachfolgende Wohnung anmieten möchten und ersuchen den Vermieter **** (Firma), diese Wohnung für sie zu reservieren, soweit dies möglich ist:

    Adresse balbabla `** blabla

    Die weiteren Daten sind den Mietern bekannt.
    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.

    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Erhalten die Mieter aus gründen, welche sie nicht zu vertreten haben, die Wohnung nicht, wird der Betrag zurückerstattet.

    _______________

    Was soll ich von dieser Reservierungsvereinbarung halten? Ist das überhaupt in Ordnung das zu verlangen?

  • Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso? Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?

    Sie sollten nach dem Schreiben nochmal Korrektur lesen. Mal stehen keine m² drin und dann sind doch welche angegeben.
    Keine Antwort.

    Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?

    Wie oben. Mein Gott, was man nicht hat, kann man auch nicht nutzen. Ist reines Paperlapap. Würde ich unterschreiben.

    Eigenleistung des Mieters,
    Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen.

    Sie können sich zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichten und ist, hier als Individualvereinbarung, nicht verboten.
    Da es keine klare Abgrenzung zum Vermieter gibt, ist Ärger, wann wer was macht, vorprogrammiert.

    "Die Unterzeichner erklären, dass sie nachfolgende Wohnung anmieten möchten und ersuchen den Vermieter **** (Firma), diese Wohnung für sie zu reservieren, soweit dies möglich ist:

    Das ist doch keine Reservierung. Diese wird doch mit soweit dies möglich ist ad absurdum geführt.

    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.
    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Für mich dreiste Abzocke. Ich würde die Punkte zur Sprache bringen, wenn es nichts hilft, Schulter zeigen.

  • Hallo Sadona,

    "Zur Wohnung (Auskunft aus der Anzeige bzw. vom Vermieter): 100 m², ..."
    - Die Mietfläche muss nicht zwingend angegeben werden. Bei der Betriebskostenabrechnung ist jedoch bei mietflächenanteiligen Positionen die tatsächliche Fläche anzugeben.

    "650 € Kalt - 830 € Warm. davon 100 € Heizkosten / Warmwasser, 75 € für Beleuchtung außerhalb, müll, Wasserversorgung, ..."
    - Wer rechnen kann ist klar im Vorteil...:confused:

    "Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?"
    - Anzeigen/Werbung sind keine verbindlichen Aussagen über Eigenschaften. Was im MV steht, gilt.

    "Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?"
    - Richtig, gegenstandslos.

    "Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen."
    - Ich würde daran nichts festmachen, kenne allerdings die Örtlichkeiten nicht.

    "Weiteres Problem ist eine "Reservierungsvereinbarung"."
    - Verstehe schon den VM. Er will weitersuchen können ohne sich selbst zu binden...

  • Zitat

    1. Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso? Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?

    Das muss nicht drin stehen. Vermutlich will sich der Vermieter nicht auf eine genaue m²-Zahl festnageln lassen. In der Betriebskostenabrechnung muss die Fläche dann aber stimmen, sofern eine Umlage nach m² erfolgt. Im Zweifel könnt Ihr hier nur mal nachmessen.

    Zitat

    2. Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?

    In einem Formularmietvertrag stehen die verschiedensten Dinge drin. Nicht alles gilt dann für Euch. Habt Ihr keinen Balkon, könnt Ihr natürlich nicht darauf grillen.

    Zitat

    Die Unterzeichner erklären, dass sie nachfolgende Wohnung anmieten möchten und ersuchen den Vermieter **** (Firma), diese Wohnung für sie zu reservieren, soweit dies möglich ist

    Vorverträge sind grundsätzlich möglich, allerdings ist diese Form unwirksam, da diese offensichtlich nur einseitig für Euch gilt: Ihr müsst reservieren, allerdings gibt es keine Garantie durch den Vermieter, dass Ihr die Wohnung auch bekommt.
    In einem normalen Vorvertrag einigen sich die Vertragsparteien normalerweise, dass eine Wohnung definitiv angemietet wird.

    Zitat

    Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch.

    Auch hier der Verweis auf formularmäßige Vereinbarungen. Wenn diese Position Teil der Betriebskosten ist, müsst Ihr das nicht machen.

    Zitat


    Was soll ich von dieser Reservierungsvereinbarung halten? Ist das überhaupt in Ordnung das zu verlangen?

    Ich halte das auch für Abzocke.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso?

    Weil die Angabe nicht vorgeschrieben ist. Es gibt übrigens gar keine Formvorschrift für Mietverträge. Diese können auch auf einem Bierdeckel oder mündlich abgeschlossen werden.

    Wo habt Ihr denn die 100 m² her?

    Zitat

    Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?


    Eine Dachterrasse ist so was wie ein Balkon.

    Zitat

    §26. Eigenleistung des Mieters,
    Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen.

    Etwas widersprüchlich die Klausel. Vermieter fragen.

    Zitat

    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.

    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Ist nach deutschem Mietrecht unwirksam.

  • Hallo,

    Die weiteren Daten sind den Mietern bekannt.
    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.

    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Der Vermieter ist nicht berechtigt noch hat er eine gültige Erlaubnis nach § 34 C GewO vom Mieter eine Nachweis oder Vermittlungsprovision zu verlangen, das ist schlichtweg Betrug.

    Bist du dir da sicher mit dem Vermieter verhandelt zu haben oder verwechselst du da was grundlegend?

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    Die weiteren Daten sind den Mietern bekannt.
    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.

    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Der Vermieter ist nicht berechtigt noch hat er eine gültige Erlaubnis nach § 34 C GewO vom Mieter eine Nachweis oder Vermittlungsprovision zu verlangen, das ist schlichtweg Betrug.

    Bist du dir da sicher mit dem Vermieter verhandelt zu haben oder verwechselst du da was grundlegend?

    Gruß

    BHShuber

    Ich bin mir sehr sicher mit dem Vermieter gesprochen zu haben. Er hat zwar eine "Firma" die auf einer Website basiert ohne jegliche Kontakt angaben bzw. Impressum, aber er Wohnt in dem Haus mit und ist eigentümer dieser "Firma".

    Laut seiner Anzeige im WWW, verlangt er keine Provision. Nun frage ich direkt wie er dann 500 € an eine Provision verrechnen kann, wenn es diese nicht gibt?


    Das mit dem Balkon habe ich nun schriftlich erhalten von Ihm. Grillen ist erlaubt. Das mit dem Garten und Winterdienst bleibt weiterhin ungeklärt. Die Hausordnung ist genau so verfasst wie der Mietvertrag auch.

    Habe dem Vermieter nun die Bedenken zu der Reservierung mitgeteilt und auf die Lösung aufmerksam gemacht, den Mietvertrag zu unterzeichnen. Somit hätten wir die Wohnung sicher und er mind. 3 Monate lang seine Miete, da wir ja nicht Sofortig kündigen können.

  • Sadona,
    Du wirst uns bitte weiterhinauf dem Laufenden halten?

    Das ist selbstverständlich. Ist ja ein Forum und keine Rechtsberatung hier ;)


    BTT:
    Wie zu erwarten ist der Vermieter Urplötzlich nach meiner Email Abgesprungen und hat nun Angeblich andere Mieter. In der Email habe um die Erklärung gebeten, wieso die 500 € mit einer Provision berechnet werden, die es nicht gibt und habe eine Lösung vorgeschlagen in dem alle Beteiligten den Mietvertrag unterzeichnen. Wie ich schon dachte, wollte er das nicht und hat nun andere Mieter. :mad::mad:

    Weiter geht es mit der mühsamen suche :(

    Thread kann jetz eig. geschlossen werden.

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