Beiträge von Sadona

    Sadona,
    Du wirst uns bitte weiterhinauf dem Laufenden halten?

    Das ist selbstverständlich. Ist ja ein Forum und keine Rechtsberatung hier ;)


    BTT:
    Wie zu erwarten ist der Vermieter Urplötzlich nach meiner Email Abgesprungen und hat nun Angeblich andere Mieter. In der Email habe um die Erklärung gebeten, wieso die 500 € mit einer Provision berechnet werden, die es nicht gibt und habe eine Lösung vorgeschlagen in dem alle Beteiligten den Mietvertrag unterzeichnen. Wie ich schon dachte, wollte er das nicht und hat nun andere Mieter. :mad::mad:

    Weiter geht es mit der mühsamen suche :(

    Thread kann jetz eig. geschlossen werden.

    Hallo,

    Die weiteren Daten sind den Mietern bekannt.
    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.

    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Der Vermieter ist nicht berechtigt noch hat er eine gültige Erlaubnis nach § 34 C GewO vom Mieter eine Nachweis oder Vermittlungsprovision zu verlangen, das ist schlichtweg Betrug.

    Bist du dir da sicher mit dem Vermieter verhandelt zu haben oder verwechselst du da was grundlegend?

    Gruß

    BHShuber

    Ich bin mir sehr sicher mit dem Vermieter gesprochen zu haben. Er hat zwar eine "Firma" die auf einer Website basiert ohne jegliche Kontakt angaben bzw. Impressum, aber er Wohnt in dem Haus mit und ist eigentümer dieser "Firma".

    Laut seiner Anzeige im WWW, verlangt er keine Provision. Nun frage ich direkt wie er dann 500 € an eine Provision verrechnen kann, wenn es diese nicht gibt?


    Das mit dem Balkon habe ich nun schriftlich erhalten von Ihm. Grillen ist erlaubt. Das mit dem Garten und Winterdienst bleibt weiterhin ungeklärt. Die Hausordnung ist genau so verfasst wie der Mietvertrag auch.

    Habe dem Vermieter nun die Bedenken zu der Reservierung mitgeteilt und auf die Lösung aufmerksam gemacht, den Mietvertrag zu unterzeichnen. Somit hätten wir die Wohnung sicher und er mind. 3 Monate lang seine Miete, da wir ja nicht Sofortig kündigen können.

    Hallo liebes Forum,

    meine Freundin und ich wollen gerne zusammen ziehen. Nach knapp 3 Wohnungsabsagen haben wir endlich eine gefunden die uns gefällt und wo wir dem Vermieter zu sagen würden. An sich ist auch nichts zu meckern.

    Allerdings haben wir ein paar Probleme mit dem Mietvertrag. Vll kann mir hier jemand helfen dabei.

    Zur Wohnung (Auskunft aus der Anzeige bzw. vom Vermieter):
    100 m², 3 Zimmer, 650 € Kalt, Dachterasse, Garten zur Gemeinschaftsnutzung von ihm gepflegt.

    830€ Warm. davon 100 € Heizkosten / Warmwasser, 75 € für Beleuchtung außerhalb, müll, Wasserversorgung, Schornsteinreinigung, Gartenpflege (sofern nicht vom Mieter gemäß Hausordnung durchgeführt), Grundsteuer, Hauswart, Gebäudereinigung )sofern nicht vom Mieter gemäß Hausordnung durchgeführt), Straßenreinigung, Einrichtung für Wäschepflege, Breitbandnetz, Sonstige Betriebskosten...

    Einige sachen im Mietvertrag passen aber nicht.
    1. Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso? Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?
    2. Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?
    3. §26. Eigenleistung des Mieters,
    Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen.

    Weiteres Problem ist eine "Reservierungsvereinbarung". Wie Folgt:
    "Die Unterzeichner erklären, dass sie nachfolgende Wohnung anmieten möchten und ersuchen den Vermieter **** (Firma), diese Wohnung für sie zu reservieren, soweit dies möglich ist:

    Adresse balbabla `** blabla

    Die weiteren Daten sind den Mietern bekannt.
    Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.

    Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.

    Erhalten die Mieter aus gründen, welche sie nicht zu vertreten haben, die Wohnung nicht, wird der Betrag zurückerstattet.

    _______________

    Was soll ich von dieser Reservierungsvereinbarung halten? Ist das überhaupt in Ordnung das zu verlangen?

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