Hallo liebes Forum,
meine Freundin und ich wollen gerne zusammen ziehen. Nach knapp 3 Wohnungsabsagen haben wir endlich eine gefunden die uns gefällt und wo wir dem Vermieter zu sagen würden. An sich ist auch nichts zu meckern.
Allerdings haben wir ein paar Probleme mit dem Mietvertrag. Vll kann mir hier jemand helfen dabei.
Zur Wohnung (Auskunft aus der Anzeige bzw. vom Vermieter):
100 m², 3 Zimmer, 650 € Kalt, Dachterasse, Garten zur Gemeinschaftsnutzung von ihm gepflegt.
830€ Warm. davon 100 € Heizkosten / Warmwasser, 75 € für Beleuchtung außerhalb, müll, Wasserversorgung, Schornsteinreinigung, Gartenpflege (sofern nicht vom Mieter gemäß Hausordnung durchgeführt), Grundsteuer, Hauswart, Gebäudereinigung )sofern nicht vom Mieter gemäß Hausordnung durchgeführt), Straßenreinigung, Einrichtung für Wäschepflege, Breitbandnetz, Sonstige Betriebskosten...
Einige sachen im Mietvertrag passen aber nicht.
1. Keine QM im Mietvertrag drinnen, wieso? Kann es sein das die Wohnung doch weniger QM hat, als angegeben?
2. Laut Mietvertrag ist das grillen auf dem Balkon verboten, da wir aber keinen Balkon besitzen, gillt das ganze nicht, oder?
3. §26. Eigenleistung des Mieters,
Der mieter ist zur regelmäßiger Gartenpflege verpflichtet. es sei denn, der Vermieter fürht diese durch. Bedeutet das nun, das wir das machen müssen oder eben nicht? Immerhin ist es in den NK aufgeführt und laut seiner aussage, darf jeder den Garten nutzen, er soll nur wieder aufräumen z.b. nach dem Grillen.
Weiteres Problem ist eine "Reservierungsvereinbarung". Wie Folgt:
"Die Unterzeichner erklären, dass sie nachfolgende Wohnung anmieten möchten und ersuchen den Vermieter **** (Firma), diese Wohnung für sie zu reservieren, soweit dies möglich ist:
Adresse balbabla `** blabla
Die weiteren Daten sind den Mietern bekannt.
Die Mieter leisten eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500 €, welche bei der Anmietung auf die Nachweisprovision angerechnet wird.
Treten die Mieter von der Reservierung zurück, gilt dieser Betrag als Arbeitsaufwandsgebühr, welche an den Vermieter *** zu zahlen und nicht rückzahlbar ist.
Erhalten die Mieter aus gründen, welche sie nicht zu vertreten haben, die Wohnung nicht, wird der Betrag zurückerstattet.
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Was soll ich von dieser Reservierungsvereinbarung halten? Ist das überhaupt in Ordnung das zu verlangen?