Frage zum Kündigungsrecht

  • Guten Abend miteinander.

    Ich fasse mal schnell zusammen. Ich kann aufgrund einer finanziellen notlage diesen Monat meine Miete nicht komplett zahlen. Meine einzige möglichkeit besteht darin teilweise bzw. In einzelnen Raten bis zum Monatsende zu zahlen. Angenommen ich schaffe es nicht die Miete diesen Monat nicht ganz sondern nur teilweise zu zahlen, was ich aber zu verhindern versuche, ab wann wäre der Vermieter berechtigt zu kündigen ? Ich möchte anmerken das ich immer pünktlich gezahlt habe. Es handelt sich diesen Monat lediglich um einen notfall.


    Danke schonmal

  • Fristlos (außerordentlich) kann der Vermieter kündigen wenn ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.

    Allerdings bist Du mit der Maimiete schon deutlich in Verzug. Wenn der Vermieter Dich jetzt abmahnt und auch die Junimiete verspätet gezahlt wird kann er auch fristlos kündigen.

    Hast Du denn mit dem Vermieter über das Problem gesprochen?

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