Hallo!
Ich hätte einmal einige Fragen, die ich eigentlich auf alle unterforen verteilen müsste, hoffe aber trotzdem das mir hier geholfen werden kann.
Wir haben kürzlich die NK Abrechnung von 2014 erhalten und sollen fast 300 euro nachzahlen. dies bezieht sich aber nur auf 6,5 Monate des Jahres 2014 und kommt mir daher extrem hoch vor. Die Abrechnung kam mit einer "Einzelaufstellung" und alle posten sehen eigentlich ganz begründet aus, bis auf zwei:
*Darf meine Vermieterin mir eine Einzugsgebühr berechnen? Diese steht hier mit 20 Euro, aber wir haben nichts kaputt gemacht oder ähnliches und daher frage ich mich, wofür wir hier 20 euro zahlen sollen.
Überall steht Umschlagsschlüssel - Kosten des gesamten Objekts - Ihre kosten. Nun ist es aber so, das bei der OWM (Messdienst für Heizkosten steht hier) 468,41 Euro bei "kosten des ges. Objekts stehen, aber auch genauso bei "ihre kosten".
*was soll die OWM denn für hier getan haben, dass es kosten von fast 470 euro in 6 monaten rechtfertigt? ist da ein fehler unterlaufen?
abgesehen von dieser nebenkostenabrechnung ist es aber auch noch so, dass hier am nachbarhaus jetzt gebaut wird. ich rief meine vermieterin an und fragte sie, ob sie eventuell mehr weiß und sie sagte mir, dass man schon seit 7 jahren gerüchte hört, dass auf dem leerstehenden platz gebaut werden soll aber nie etwas passiert sei. Hätte sie mir das nicht bei einzug sagen müssen? denn wir sind aus einer anderen ihrer wohnungen ausgezogen, weil dort gegenüber gebaut wurde und ich im abschlussstress steckte, daher den baulärm nicht gebrauchen konnte.
Ist das ein grund für eine mietminderung?
*Und wenn ich eine mietminderung per anwalt durchsetze, kann meine vermieterin mir dann einfach kündigen? wenn ja, mit welcher frist?
und weiter gehts: die Nebenkostenabrechnung der vorherigen wohnung, aus der wir nun vor fast 1 jahr ausgezogen sind, liegt uns noch immer nicht vor. sie sagte bei auszug, dass sie uns die kaution mit der abrechnung verrechnet und dann überweißt. eine neue kaution wurde von uns in der neuen wohnung gezahlt.
*sind wir überhaupt verpflichtet die 300 euro NK für die neue wohnung zu zahlen, wenn sie uns noch immer die rückzahlung der kaution der alten wohnung schuldig ist?
man könnte denken, dass ich jetzt fertig wäre, aber nein, es gibt da noch was
In den mietverträgen meiner vermieterin steht immer ein "abschlag" für eine endreinigung der wohnung in dem mietvertrag. für meine damalige wohnung von 30m² waren das 100 euro.
*Kann so ein betrag rechtens sein und darf ich einsicht in eine rechnung verlangen, um zu sehen wo mein geld geblieben ist?
In der jetzigen Wohnung hat sie einen betrag von 300 (!!!) euro für 60m² veranschlagt. dies habe ich nicht bemerkt, mein eigener fehler, daher die gleiche frage hier wie oben. hinzu kommt aber, dass das nachbarspaar eine wohnung von 75m² hat, doch in deren mietvertrag eine endreinigung von 150 euro veranschlagt wurde.
*Muss ich das einfach so hinnehmen?
Bitte helft mir, denn ich muss mich jetzt recht bald entscheiden, ob ich einen anwalt hinzuziehe oder nicht.
Lieben Gruß, Mila