Dachboden vorzeitig geräumt

  • Liebes Forum,

    bei uns im Mehrfamilienhaus soll der Dachboden ausgebaut werden, also hat der neue Besitzer uns allesamt den Dachboden gekündigt. Leider wurde meiner 4 Wochen vor Termin geräumt und schon mal "hübsch" drin saniert, und meine Sachen, die darin standen, schluckte im Nu der Entrümpler - durch Zufall sah ich einiges auf der Straße und konnte es im letzten Moment retten. Auf meine Beschwerde bei der Hausverwaltung, dass mein Dachboden vor der Kündigungsfrist einfach geräumt und der Inhalt entsorgt wurde, heißt es nun lapidar: Der Dachboden war offen. Hm?!?!? Reicht das, um da einfach reinzugehen und all den Kram da oben wegzuschaffen? Ist ja schließlich immer noch meins!! Was passiert denn, wenn ich meine Wohnung mal aus Versehen offen lassen - haben die dann das Recht, da ohne meines Wissens reinzugehen, weil die Dielen morsch sind und dringend gemacht werden müssen?!?!

    Meines Wissens nach war mein Dachboden aber nicht offen - als ich das letzte Mal oben war (etwa vor einem halben Jahr) und das von der neuen Verwaltung verlangte Namensschild anbrachte, damit sie wissen, welcher Dachboden besetzt ist und welcher nicht, war er wie gehabt mit einem Schloss versehen. Die hatten vorher und nachher offenbar da herumgefuhrwerkt, weil dort Schwamm festgestellt wurde, und haben sich offenbar Zugang verschafft, indem sie einfach das Scharnier aufmontierten - wer auch immer. Als ich besagtes Schild anbrachte, konnte ich aber nix dergleichen feststellen - da war alles ordnungsgemäß zu.

    Meine Frage: Was kann ich dagegen tun?!?! Müssen die mir Schadensersatz zahlen?! Was ist denn das für eine Argumentation, dass der Dachboden offen war, wenn sie ihn offenbar selbst mal aufgehobelt haben (bzw. die Leute, die immer mal wieder den Schwamm gemessen haben) - selbst dann müssen sie sich doch an die Kündigungsfristen halten und mir Bescheid geben, oder?!?!?! Stand schließlich groß und breit mein Name dran.

    Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
    Hannah

    Einmal editiert, zuletzt von Hannah123 (17. Mai 2015 um 16:17)

  • Hallo Hannah,
    der entscheidende Knackpunkt ist der, ob der Dachboden lt. Mietvertrag mitgemietet ist.

    Hallo Berny,

    ja, er ist mitangemietet - er steht explizit mit im Mietvertrag. Sonst hätte mir ihn die Verwaltung ja auch nicht ordnungsgemäß kündigen müssen.

    Gruß Hannah

  • Hallo Berny,

    ja, er ist mitangemietet - er steht explizit mit im Mietvertrag. Sonst hätte mir ihn die Verwaltung ja auch nicht ordnungsgemäß kündigen müssen.

    Gruß Hannah

    Im Wohnungsmietvertrag?

    Wenn ja kann er gar nicht separat gekündigt werden! Er gehört quasi mit zur Wohnung.

  • Tja ... keine Ahnung. Die haben da ne ellenlange Begründung mitgeliefert ... Ja, ist mit im Wohnungsmietvertrag. Keller und Dachboden.

    Schlimm finde ich aber nicht sonderlich, dass der gekündigt ist, sondern dass sie mir meine Sachen geraubt haben! Und dann noch behaupten, der wäre offen gewesen, mein Dachboden! :mad:

  • Tja ... keine Ahnung. Die haben da ne ellenlange Begründung mitgeliefert ... Ja, ist mit im Wohnungsmietvertrag. Keller und Dachboden.


    Ja ellenlanger, desto "nötiger" hat jemand etwas... Das wäre dann ein strafbewehrter Eingriff in Deinen Besitzstand. Das riecht nach Amtsgericht.

  • Okay ... So empfinde ich das ja auch - als Eingriff in meinen Besitzstand. Hausfriedensbruch sozusagen. :(


    Ich würde die Rückgabe der enteigneten Mietsache nebst Schadenersatz fordern, ansonsten einen Fachanwalt aufsuchen.

  • Hallo Hannah123,

    die Hausverwaltung hat deine Sachen entsorgt, ohne es mit dir abzusprechen. Das ist nicht zulässig und damit ist die Verwaltung schadenersatzpflichtig.

    Ob der Dachboden offen war oder nicht, spielt gar keine Rolle.

    Gruss
    H H

  • Hallo Hamburg, vielen Dank für deine Antwort, zufälligerweise ist es auch der Ort des Verbrechens! :)

    Und wie hoch kann ich den Schadensersatz ansetzen? Ich weiß nicht mehr, was für Sachen dadrin waren, m.E. nur das eine oder andere Teil, vielleicht noch ein Karton mit alten Sachen meines Bruders, ich weiß es einfach nciht mehr. Aber viel schlimmer finde ich halt den Tatbestand, einfach so meinen Dachboden aufzubrechen (haben sie wohl schon vorher, um den Raum wegen Schwamm zu inspizieren und ihn potentiellen Hauskäufern zu zeigen), meine Sachen durcheinanderzuwühlen und sie hinterher einfach abzutransportieren - ohne auf ihre Pflichten und meine Rechte und Interessen zu achten! Das schreit ja nach Schmerzensgeld..! Mein Name stand nämlich groß udn breit dran (wie von der Hausverwaltung vor einiger Zeit verlangt, damit sie wissen, welcher Dachboden noch belegt ist und zu wem gehört).

    Grüße zurück von HH (Hannah)

  • Hallo Hannah,
    das riecht verdächtig nach Sachbeschädigung, Einbruchdiebstahl, Hausfriedensbruch und... das wird Dir ein Rechtsanwalt wohl noch sagen mit der Option, Amtsgericht und Staatsanwaltschaft zu beschäftigen. Natürlich müsst Ihr zwecks Schadenersatzforderung die gestohlenen Gegenstände bzw. deren Wert dem Gericht glaubhaft darlegen...
    Seid Ihr die einzigen Geschädigten?

  • Hallo Berny, das könnte ich leider nicht. Ich weiß wie gesagt einfach nicht mehr, was da drauf war auf meinem Dachboden. Ich empfind es einfach als Ordnungswidrigkeit, wofür ein Bußgeld und Schmerzensgeld fällig wäre!

    Ja, es gibt noch andere Geschädigte, zum einen eine, die ausgezogen ist (da arbeitslos und Schwamm in ihrer Wohnung), deren Boden haben sie auch einfach geräumt (bevor sie weg war), dann haben hier noch einige im Haus geklagt und einen Rechtsanwalt eingeschaltet, weil sie nicht einsehen, dass der Dachboden überhaupt geräumt werden muss (steht schließlich im Mietvertrag mit drin). Und einigen anderen sind wohl auch ein paar Sachen abhanden gekommen (meinte gestern ein Nachbar, ich weiß aber nicht, obs stimmt).

  • Hannah123:

    "Ich weiß wie gesagt einfach nicht mehr, was da drauf war auf meinem Dachboden."
    - Es gibt Geschädigte, denen dann einfällt, dass x Goldbarren fehlen... - Ich will Dir keinen Floh in's Ohr setzen, aber Du verstehst wohl, was ich meine...?

    "Ich empfind es einfach als Ordnungswidrigkeit, wofür ein Bußgeld und Schmerzensgeld fällig wäre!"
    - Denk' nach. Ordnungswidrigkeiten: Ordnungswidrigkeit ? Wikipedia
    - Bussgeld: Bu
    - Schmerzensgeld: Schmerzensgeld ? Wikipedia

    "Ja, es gibt noch andere Geschädigte, ..."
    - Benenne sie bei Deinem RA oder bei der Staatsanwaltschaft als Zeugen für die Anzeige.

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