Liebes Forum,
bei uns im Mehrfamilienhaus soll der Dachboden ausgebaut werden, also hat der neue Besitzer uns allesamt den Dachboden gekündigt. Leider wurde meiner 4 Wochen vor Termin geräumt und schon mal "hübsch" drin saniert, und meine Sachen, die darin standen, schluckte im Nu der Entrümpler - durch Zufall sah ich einiges auf der Straße und konnte es im letzten Moment retten. Auf meine Beschwerde bei der Hausverwaltung, dass mein Dachboden vor der Kündigungsfrist einfach geräumt und der Inhalt entsorgt wurde, heißt es nun lapidar: Der Dachboden war offen. Hm?!?!? Reicht das, um da einfach reinzugehen und all den Kram da oben wegzuschaffen? Ist ja schließlich immer noch meins!! Was passiert denn, wenn ich meine Wohnung mal aus Versehen offen lassen - haben die dann das Recht, da ohne meines Wissens reinzugehen, weil die Dielen morsch sind und dringend gemacht werden müssen?!?!
Meines Wissens nach war mein Dachboden aber nicht offen - als ich das letzte Mal oben war (etwa vor einem halben Jahr) und das von der neuen Verwaltung verlangte Namensschild anbrachte, damit sie wissen, welcher Dachboden besetzt ist und welcher nicht, war er wie gehabt mit einem Schloss versehen. Die hatten vorher und nachher offenbar da herumgefuhrwerkt, weil dort Schwamm festgestellt wurde, und haben sich offenbar Zugang verschafft, indem sie einfach das Scharnier aufmontierten - wer auch immer. Als ich besagtes Schild anbrachte, konnte ich aber nix dergleichen feststellen - da war alles ordnungsgemäß zu.
Meine Frage: Was kann ich dagegen tun?!?! Müssen die mir Schadensersatz zahlen?! Was ist denn das für eine Argumentation, dass der Dachboden offen war, wenn sie ihn offenbar selbst mal aufgehobelt haben (bzw. die Leute, die immer mal wieder den Schwamm gemessen haben) - selbst dann müssen sie sich doch an die Kündigungsfristen halten und mir Bescheid geben, oder?!?!?! Stand schließlich groß und breit mein Name dran.
Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Hannah