Nebenkostenabrechung unverständlich?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hab mich hier neu angemeldet und habe eine paar fragen.

    Wir wohnen in einer 3-Zimmerwohung auf dem Dorf.
    Heute habe ich wieder eine Nebenkostenabrechnung bekommen und verstehe sie einfach nicht.

    Also da müssen wir Wasser bezahlen-das ist klar und Müll ist auch klar
    Dann Grundsteuer-das vertseh ich nicht ganz
    Und Gebäudeverschuldung? Kann mir Jemand erklären was das ist? Und warum muss ich es bezahlen.

    Freue mich auf eure Antworten!

    Lg
    kekzchen

  • Hallo kekzchen,

    Heute habe ich wieder eine Nebenkostenabrechnung bekommen"
    Wieder? Wann war denn die letzte?

    "da müssen wir Wasser bezahlen-das ist klar und Müll ist auch klar"
    Nix ist klar. Ihr müsst es nur bezahlen, wenn das im MV auch vereinbart isr.

    "Dann Grundsteuer-das vertseh ich nicht ganz"
    Grundsteuer, Strassenreinigung und Müllabfuhr sind Teile der Grundbesitzabgaben, welche DU zu bezahlen hast, wenn es im MV vereinbart ist.

    "Und Gebäudeverschuldung? Kann mir Jemand erklären was das ist? Und warum muss ich es bezahlen."
    :) Hier dürften wohl Gebäudeversicherung (und damit oft verbunden die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung) gemeint sein - aber nur, falls im MV vereinbart.

  • Hallo,


    danke für die Antworten. Die letzte abrechnung war vor ca. 4 Monaten. Unsere Vermieterin gibt uns die nicht immer ganz rechtzeitig.

    Also im Mirtvertrag steht dass,

    die 390€ (bzw jetzt 430)die Nettokaltmiete sind und das Wasser und Müll 1/4 Jährlich abgerechnet wird.

    Und sie darf uns folgendes berechnen:
    1)laufende, öffentliche Lasten des Grundstücks, insbesondere Grundsteuer
    2)Kosten der Wasserversorgung
    3)Kosten der Entwässerung
    4)Kosten des Betriebs des Personen-oder Lastenaufzugs
    5)Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
    6)Kosten der Gebäudereinigung
    7)Kosten für Gartenpflege
    8)Kosten der Beleuchtung
    9)Kosten der Schornsteinreinigung
    10)Kosten der Sach-Haftpflichtversicherung
    11)Kosten für Hauswart
    12)Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage
    13)kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege
    14)Kosten der Dachrinnenreinigung
    15)Sonstige Betriebskosten
    16) Umlageausfallwagnis (was das ist weiß ich nicht)

    Ich wollte auch einfach nur wissen was das genau ist. Weil ich dachte unter Gebäudeverschuldung verteht man die Schulden die auf dem Haus lasten.

    Wozu dient denn die Versicherung? Also habe ich auch was davon?

    viele Grüße

  • Gebäudeverschuldung? Hast du da eventuell etwas falsch gelesen und es heißt Gebäudeversicherung?

    Ob du von der Gebäudeversicherung etwas hast? Im Grunde genommen ja. Denn das Gebäude, in dem sich Deine Wohnung befindet, kann nur über den Vermieter (Eigentümer) versichert werden.

    Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Hauseigentümer vor möglichen finanziellen Folgen, die am Haus durch Feuer, Blitz, Sturm und Hagel sowie bei Schäden durch Leitungswasser entstehen können.

  • Hallo Berny,

    die quartalsweise Abrechnung der Wasserkosten und Müllgebühren ist zwar etwas ungewöhnlich, aber durchaus ok. Ich nehme mal an, dass die Vermieterin die Kosten der Mieterin sofort in Rechnung stellt, wenn diese von den entsprechenden Stellen angefordert werden.

    Dies wäre hier in der Gegend schon etwas verwirrender, weil die Grundstücksabgaben vierteljährlich fällig werden, die Abschläge für Wasser allerdings alle vier Monate.

    @ Kekzchen:
    die von Ihnen unter den Positionen 1-14 aufgeführten Kosten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten gem. der II BV. (siehe auch meinen Link oben). Der Vermieter ist berechtigt, diese Kosten mit Ihnen abzurechnen, sofern sie ihm entstehen.

    15)Sonstige Betriebskosten
    Hier müßte schon im Mietvertrag explizit angegeben werden, was unter diese Betriebskostenart abgerechnet wird. Nur die alleinige Angabe 'Sonstige Betriebskosten' reicht nicht aus.

    16) Umlageausfallwagnis (was das ist weiß ich nicht)
    Ein Umlageausfallwagnis trifft man eigentlich nur im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und hier bei der sogenannten Kostenmiete an. Hier ist ein Vermieter berechtigt, einen prozentualen Anteil für Mietausfälle (Leerstand etc.) bei der Berechnung der Kostenmiete zu berücksichtigen. In Ihrem Fall würde ich die Abrechnung eines Umlageausfallwagnisses über die Betriebskosten für nicht zulässig halten.

  • 15)Sonstige Betriebskosten
    Hier müßte schon im Mietvertrag explizit angegeben werden, was unter diese Betriebskostenart abgerechnet wird. Nur die alleinige Angabe 'Sonstige Betriebskosten' reicht nicht aus.


    Hallo Gruwo,
    was hältst Du (und auch Mainschwimmer) von folgendem Passus in meinen MVs?: "Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt, entstehen während der Vertragszeit neue Betriebskosten gemäß §§ 1, 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) oder erhöhen sich solche, nach der neuesten Rechtsprechung umlagefähigen Betriebskosten, können diese neuen Belastungen vom Vermieter im Rahmen der Bestimmungen des BGB auf die Mieter umgelegt und angemessene Vorauszahlungen neu festgelegt werden." - ?

  • Hallo Berny,

    halte ich zwar für nicht zwingend erforderlich, der Pasus an sich ist allerdings ok und hätte vor ein paar Jahren auch hier in der Gegend Anwendung finden können.

    In der Vergangenheit wurde nämlich, wie in vielen Städten und Gemeinden sicherlich auch, das Abwasser sowie die Obeflächenentwässerung zusammenhägend abgerechnet. Bis dann irgendwann die Trennung erfolgte und seitens der Städte und Gemeinden mit dem 'Niederschlagswasser' eine neue Kostenart eingeführt wurde. Dies hat in der Anfangszeit bei Altverträgen doch zu einigen Unstimmigkeiten geführt.

  • Hallo,


    Danke für die Hilfe.

    nein es ist Gebäudeverschuldung, so hat sie es auch aufgeschrieben.
    Aber wahrscheinlich meint sie das damit.

    Also über Nebenkosten rechnet sie im 1/4 Jahr Wasser, Gebäudeverschuldung, müll unf Grundsteuer ab... und das scheint rechtens zu sein. Trotzdem finde ich die Wohnung schon sehr teuer.

    viele Grüße

  • Hallo,
    Gebäudeverschuldung,
    viele Grüße

    Und was hält Sie davon ab, die Vermieterin zu fragen, was die Gebäudeverschuldung sein soll? Angst, dass Sie aufgefressen werden?

    Und, das haben Sie noch nicht beantwortet, ist das Haus frei oder mit öffentlichen Mitteln finanziert (Sozialer Wohnungsbau)?

  • Zitat

    Und was hält Sie davon ab, die Vermieterin zu fragen, was die Gebäudeverschuldung sein soll? Angst, dass Sie aufgefressen werden?


    Also auf die Idee sind wir auch schon gekommen. Sie sagte nur das sind kosten fürs Haus. Sie macht das auch nur über ihren Sohn. Deswegen habe ich hier nur erfragen wollten um welche kosten es sich handelt.

    Zitat

    Und, das haben Sie noch nicht beantwortet, ist das Haus frei oder mit öffentlichen Mitteln finanziert (Sozialer Wohnungsbau)?


    Das ist frei finanziert, also privat.
    Die vermieterin wohnt über uns, neben uns noch welche und wir eben.

    viele Grüße

  • Also auf die Idee sind wir auch schon gekommen. Sie sagte nur das sind kosten fürs Haus. Sie macht das auch nur über ihren Sohn. Deswegen habe ich hier nur erfragen wollten um welche kosten es sich handelt.
    Die vermieterin wohnt über uns, neben uns noch welche und wir eben.
    viele Grüße


    Dann würde ich mal "welche", die VM und ihren Sohn befragen.
    "kosten fürs Haus", welche so heissen, sind mir unbekannt.

  • Zitat

    Also auf die Idee sind wir auch schon gekommen. Sie sagte nur das sind kosten fürs Haus. Sie macht das auch nur über ihren Sohn. Deswegen habe ich hier nur erfragen wollten um welche kosten es sich handelt

    Hmm ich habe keine Ahnung. Wenn Ihre Vermietern allerdings versucht, über diese Position ihre Finanzierungskosten auf die Mieter abzuwälzen, so ist dies nicht zulässig.

    Es wäre deshalb meines Erachtens sinnvoll, einen Termin zur Belegeinsicht mit der Vermieterin zu vereinbaren oder sich die Abrechnungsbelege in Kopie zur Verfügung stellen zu lassen. Sollten Sie Kopien von Ihrer Vermieterin anfordern, so darf Ihnen Ihre Vermieterin die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.

  • Hallo,

    also Unterlagen haben wir schin angefordert und warten jetzt schon ca. 3 Monate drauf. Aber warten sind wir gewohnt, denn trotz erinnert dauert es immer...

    Aber wir werden morgen das Gespräch nochmal mit ihr suchen.

    Viele Grüße
    Annika Stüve

  • Hallo,
    also Unterlagen haben wir schin angefordert und warten jetzt schon ca. 3 Monate drauf. Aber warten sind wir gewohnt, denn trotz erinnert dauert es immer...
    Aber wir werden morgen das Gespräch nochmal mit ihr suchen.
    Viele Grüße
    Annika Stüve


    Hi, dann berichte uns doch bitte über das Resultat. Einblick in die Belege darf sie nicht verwehren. Kopien MUSS sie nicht liefern. Notizen darfste Dir machen.

  • Hi Berni,

    wenn die Mieter bereit sind, die dem Vermieter für die Anfertigung der Belegkopien entstehenden Kosten zu übernehmen, wird dieser die auch übersenden müssen. Er kann sich nicht alleine auf das Recht der Einsichtnahme berufen. Diesbezüglich gibt es bereits mehrere Gerichtsurteile.

  • Hallo,

    ja sie hat ja gesagt sie macht das genauso wie sie viele Dinge tun will.....irgendwann tut sie es denn auch außer bei einer Sache da haben wir es selber gemacht. Es kann aber auch mal 6 Monate oder länger dauern. Also morgen werden ich sie nochmal ansprechen darauf, da wir einen kopierer haben und sie wahrscheinlich nicht können wir die Kopien eben hier machen.

    Berichten werde ich morgen.

    viele Grüße
    Annika Stüve

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