Hallo,
ich wende mich mit einer Frage bezühglich Wohnfläche an euch!
Wir wohnen in einer Wohnung bei der es im Obergeschoß ca. 50 m2 sind. Unten im Kellerbreich ist eine Art "Hobbyraum" der als Schlafzimmer von uns eingerichtet wurde.
Im Mietvertrag wird der Kellerabteil(und auch die Fläche wo die Treppe unten endet) und auch der "Hobbyraum" als Wohnfläche im Mietvertrag gezählt. Somit stehen im Mietvertrag 80m2 als Wohnfläche.
Der Hobbyraum ist dabei ebenfalls als Zimmer im Mietvertrag bestimmt. Er ist von der Raumhöhe her 2,23m hoch. Die Fenster/Fensterbretter sind ca. bei 1,60m angesiedelt. Die Decke des Hobbyraumes ist eben mit der Ausenfläche(Rasen, Beton ect....). Das heist die Fesnter liegen ca 50-60 Cm unterhalt der Erde.
Das darf doch nicht als Wohnbereich/Wohnfläche gezählt und vermietet werden! Oder täusche ich mich da?
Danke schon mal für die Antworten!
Gruß