Wohnflächenberechnung

  • Hallo,

    ich wende mich mit einer Frage bezühglich Wohnfläche an euch!

    Wir wohnen in einer Wohnung bei der es im Obergeschoß ca. 50 m2 sind. Unten im Kellerbreich ist eine Art "Hobbyraum" der als Schlafzimmer von uns eingerichtet wurde.

    Im Mietvertrag wird der Kellerabteil(und auch die Fläche wo die Treppe unten endet) und auch der "Hobbyraum" als Wohnfläche im Mietvertrag gezählt. Somit stehen im Mietvertrag 80m2 als Wohnfläche.

    Der Hobbyraum ist dabei ebenfalls als Zimmer im Mietvertrag bestimmt. Er ist von der Raumhöhe her 2,23m hoch. Die Fenster/Fensterbretter sind ca. bei 1,60m angesiedelt. Die Decke des Hobbyraumes ist eben mit der Ausenfläche(Rasen, Beton ect....). Das heist die Fesnter liegen ca 50-60 Cm unterhalt der Erde.

    Das darf doch nicht als Wohnbereich/Wohnfläche gezählt und vermietet werden! Oder täusche ich mich da?

    Danke schon mal für die Antworten!

    Gruß

  • Du meinst, es gibt gar keine Souterrain-Wohnungen???

    Wenn die Räume wie Wohnräume tauglich sind, dürfen die auch als wohnräume vermietet werden. Ob die dabei unter der Erde liegen, das spielt keine Rolle (-> siehe mein Hinweis Souterrain)

  • Hallo Berny,

    bist Du dir da sicher? Denn ein Freund von mir der Anwalt ist, meinte er habe sich in den Baurechtlichen Vorschriften die für Bayern gelten
    etwas schlau gemacht und seines Erachtens nach, dürfte das nicht als Wohnung vermietet werden.

    Aber ich meinte zu ihm, dass ich mich hier im Forum mal bischen umhören werde, bevr ich einen Gutachter anheuern sollte.


  • Aber ich meinte zu ihm, dass ich mich hier im Forum mal bischen umhören werde, bevr ich einen Gutachter anheuern sollte.

    Was soll denn der Gutachter feststellen?

    Der Raum hat eine lichte Höhe von mindestens 2 m. Folglich laut Wohnflächenverordnung § 4 voll anrechenbar.

    Mal davon abgesehen Ihr nutzt es ja als Wohnraum:cool:

    Wenn Ihr jetzt darauf besteht das es nur ein Hobbyraum ist, könnte der Vermieter die Nutzung als Wohnraum schlicht untersagen.

  • Ich mag mich irren, meine aber mal gelesen zu haben, dass Wohnräume mindestens 2,20m hoch sein müssen.

    Je nach Bauordnung des Bundeslandes sogar 2,40 - 2,50, wenn neu gebaut wird.

    Fragestellers Schlafzimmer ist ja 2,23 m hoch.

  • Hallo Berny,

    bist Du dir da sicher? Denn ein Freund von mir der Anwalt ist, meinte er habe sich in den Baurechtlichen Vorschriften die für Bayern gelten
    etwas schlau gemacht und seines Erachtens nach, dürfte das nicht als Wohnung vermietet werden.

    Aber ich meinte zu ihm, dass ich mich hier im Forum mal bischen umhören werde, bevr ich einen Gutachter anheuern sollte.


    Hallo atbfan100,

    du hast eine Wohnung gemietet, die im Kellerbereich einen Hobbyraum hat. Dieser Hobbyraum war und ist bei der Wohnflächen von 80 qm eingerechnet. Das hast du gewußt, als du den Mietvertrag unterschrieben hast und plötzlich hast du ein Problem damit.

    Für mich sieht es so aus, als willst du jetzt irgendwelche winkeladvokatischen Klimmzüge machen, damit du um die Zahlung der von dir vereinbarten Miethöhe kürzen kannst. Du nutzt den Raum sogar und möchtest jetzt am liebsten die Miete um gut 37% reduzieren.

    Was immer das Bayerische Baurecht sagt, du hast gewußt, was du mietest und wie hoch die Miete dafür ist.

    Leute, die Vereinbarungen treffen und hinterher die Gesetze studieren, um zu prüfen, ob sie irgendwie drumherumkommen ihren Teil der Verpflichtung einzuhalten, widern mich an.

    Aber lege ruhig los, und bezahle einen Gutachter, bezahle anschließend einen Anwalt und versuch dein Glück vor Gericht. Das Ding hast du noch lange nicht gewonnen. Denn du nutzt den Hobbyraum sogar als Schlafzimmer. Wie eindeutig soll es noch sein, dass diese 20qm als Wohnraum taugen.

    Gruss
    H H

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