Hallo.
Meine Vermieterin hat jetzt ein Jahr nachdem sie das Haus gekauft hat und ich eingezogen bin die Wasserzähler und den Wärmemengenzähler tauschen lassen, da diese nicht mehr geeicht waren seit 2005. Meine Frage: Darf ich von der NK abrechnung einen gewissen Prozentsatz abziehen? Und ich ziehe zum 01.06.2015 aus dieser Wohnung aus, Darf sie mir die Kosten für den Tausch in Rechnung stellen?
Hat jemand wegen den nicht geeichten Zählern was Schriftliches auf das ich mich gegenüber der Vermieterin Berufen kann?