Heizkostenabrechnung 2014 - Wärmemengenzähler

  • Warmwasserkostenberechnung 2013 nach Formel:
    KWH
    Q=2,5* ___ *V * (tw-10°C) 1,15

    m³+K
    73437,174 Kwh * 0,1194€ /Kwh = 8,768,40€
    =31,21% der Energiekosten (28.091,49€)
    +1.399,81 € anteilige Heizungsbetriebskosten.
    Gesamtkosten Warmwasser: 10.168,21 €

    Warmwasserkostenberechnung 2014 nach Wärmezähler
    Verbrauch: 81840,000 Kwh = 10.785,15 €
    =39,96 % der Energiekosten + 2.087,03 € der anteilige Heizungsbetriebskosten
    Gesamtkosten Warmwasser: 13.872,18€

    Durch die Veränderung der Berechnung ergab sich eine Erhöhung von
    30% Grundkosten von 1,149603 auf 1,455310€ /m²
    70% Verbrauchskosten von 10,535107 auf 13,909239 € / m³
    also eine Erhöhung von 94€, ohne Mehrverbrauch, allein durch die Berechnungsveränderung!!

    Wohnungseigentümer:
    Bis zum 31.12.2013 war es möglich, den Energiebedarf für die Wassererwärmung nach zugelassenen Formeln zu berechnen.Nach der letzten Novellierung der Heizkostenverordnung ist dieses seit dem 01.01.2014 nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Standard ist jetzt die Erfassung des Energieverbrauches für die Warmwassererzeugung über einen Wärmemengenzähler. .......hat ihre Liegenschaften in den letzten 2 Jahren Schritt für Schritt nachgerüstet, so dass ab der Abrechnungsperiode 2013-2014 verordnungskonform erfasst und abgerechnet werden konnte.

    Hat der Vermieter damit Recht, oder wird man wieder einmal reingelegt??

  • Hallo,

    vielleicht hat ein Forumsmitglied eine Meinung dazu?
    Es würde mich freuen.
    Bedanken werde ich mich nach einer Antwort, nicht schon vorher.
    Es grüßt Emil.

  • Hallo,

    die Antwort hast Du dir schon selbst gegeben:

    Zitat

    Bis zum 31.12.2013 war es möglich, den Energiebedarf für die Wassererwärmung nach zugelassenen Formeln zu berechnen.Nach der letzten Novellierung der Heizkostenverordnung ist dieses seit dem 01.01.2014 nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich

    Sind also Geräte zur Verbrauchserfassung vorhanden, muss auch nach Verbrauch abgerechnet werden und nicht nach irgendwelchen Formeln (Vgl. § 6 Heizkostenverordnung).

    Zitat

    Hat der Vermieter damit Recht, oder wird man wieder einmal reingelegt??

    Vermutlich hat er damit Recht. Freu dich, dass Du in den letzten Jahren -aufgrund der Formel- offensichtlich zu wenig gezahlt hast.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke Leipziger82. Ich glaube kaum das der Vermieter für alle Genossenschaftsmitglieder in den letzten Jahren, ohne Wärmemengenzähler, zugezahlt hat. Wäre was ganz Neues.

  • Zitat

    Ich glaube kaum das der Vermieter für alle Genossenschaftsmitglieder in den letzten Jahren, ohne Wärmemengenzähler, zugezahlt hat. Wäre was ganz Neues.

    Nö, sagt auch keiner. Aufgrund dieser merkwürdigen Formel hat der eine Mieter in der Vergangenheit zu viel gezahlt, der andere zu wenig. Nun kann verbrauchsabhängig und somit gerecht umgelegt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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