Warmwasserkostenberechnung 2013 nach Formel:
KWH
Q=2,5* ___ *V * (tw-10°C) 1,15
m³+K
73437,174 Kwh * 0,1194€ /Kwh = 8,768,40€
=31,21% der Energiekosten (28.091,49€)
+1.399,81 € anteilige Heizungsbetriebskosten.
Gesamtkosten Warmwasser: 10.168,21 €
Warmwasserkostenberechnung 2014 nach Wärmezähler
Verbrauch: 81840,000 Kwh = 10.785,15 €
=39,96 % der Energiekosten + 2.087,03 € der anteilige Heizungsbetriebskosten
Gesamtkosten Warmwasser: 13.872,18€
Durch die Veränderung der Berechnung ergab sich eine Erhöhung von
30% Grundkosten von 1,149603 auf 1,455310€ /m²
70% Verbrauchskosten von 10,535107 auf 13,909239 € / m³
also eine Erhöhung von 94€, ohne Mehrverbrauch, allein durch die Berechnungsveränderung!!
Wohnungseigentümer:
Bis zum 31.12.2013 war es möglich, den Energiebedarf für die Wassererwärmung nach zugelassenen Formeln zu berechnen.Nach der letzten Novellierung der Heizkostenverordnung ist dieses seit dem 01.01.2014 nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Standard ist jetzt die Erfassung des Energieverbrauches für die Warmwassererzeugung über einen Wärmemengenzähler. .......hat ihre Liegenschaften in den letzten 2 Jahren Schritt für Schritt nachgerüstet, so dass ab der Abrechnungsperiode 2013-2014 verordnungskonform erfasst und abgerechnet werden konnte.
Hat der Vermieter damit Recht, oder wird man wieder einmal reingelegt??