Heizkostennachzahlung ablehnen?

  • Hallo!

    Es geht um folgendes. Ich wohne momentan mit einer Person zusammen (Ich bin die Untermieterin), die sehr verschwenderisch mit der Heizung umgeht. Trotz mehrfachen Bittens wird die Wohnung nach wie vor (es ist ja jetzt nun Mai) auf 23 Grad hochgeheizt (wir haben Zentralheizung).

    Abgesehen davon, dass das eine enorme Heizverschwendung ist, mache ich mir nun große Sorgen um eine riesige Nachzahlungsaufforderung.

    Ich ziehe allerdings zum 1.6. in eine neue Wohnug.

    Nun meine Frage: Wenn nächstes Jahr die Nachzahlungsaufforderung kommt - und sie wird kommen - habe ich dann die Möglichkeit diese abzulehnen?
    Folgende Möglichkeiten könnte ich da sehen (eigener Recherchen zufolge)
    - Die Nachzahlungsaufforderung weist formale Mängel auf: Was könnte das sein? Reicht es, wenn sie vergisst, am 1.6. den Zählerstand abzulesen? Sollte ich den Zählerstand auf jeden Fall ablesen, wenn ich ausziehe?
    - Sie verwendet den teuersten Anbieter, den es in diesem Umkreis gibt
    - Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass es mir zu warm ist und ich gerne sparen würde. Ich drehe die Heizungen permanent runter und sie dreht sie wieder auf und lässt sie auch bei geöffnetem Fenser aufgedreht. Sie lässt nicht mit sich reden.

    Vielen Dank im Vorraus für die Beratung!

    Herzliche Grüße,

    Sina

  • Zitat

    Wenn nächstes Jahr die Nachzahlungsaufforderung kommt - und sie wird kommen - habe ich dann die Möglichkeit diese abzulehnen?

    Die grundlegende Frage ist zunächst: Was steht in deinem Untermietvertrag hinsichtlich der Betriebskosten? Ist hier überhaupt eine Umlage von Heizkosten vereinbart?
    Wenn nicht, sind alle anderen Überlegungen sowieso hinfällig.

    Zitat

    Reicht es, wenn sie vergisst, am 1.6. den Zählerstand abzulesen?

    Nein, dann kann auch eine Hochrechnung der Kosten nach Gradtagszahlen oder eine Umlage nach m² (mit Abzug von 15% der Gesamtkosten) erfolgen.

    Zitat

    Sie verwendet den teuersten Anbieter, den es in diesem Umkreis gibt

    Sie wähl bei einer Fernwärmeversorgung den Anbieter selbst aus? Wie geht das denn? Oder steh ich auf dem Schlauch?
    Unabhängig davon, ist der Vermieter im Zuge des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht verpflichtet, den billigsten Anbieter zu wählen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sie wähl bei einer Fernwärmeversorgung den Anbieter selbst aus? Wie geht das denn? Oder steh ich auf dem Schlauch?
    Unabhängig davon, ist der Vermieter im Zuge des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht verpflichtet, den billigsten Anbieter zu wählen.

    Wie kommst Du auf Fernwärme? Zentralheizung kann auch Ölzentralheizung, Gaszentralheizung, sogar Kohlezentralheizung sein. Zentralheizung heisst doch nur, dass es im Haus eine zentrale Feuerstelle gibt, die das Haus beheizt.

  • Zitat

    Wie kommst Du auf Fernwärme?

    Das frage ich mich auch gerade....

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Vielen Dank im Vorraus für die Beratung!

    Die bekommst Du bei einem Anwalt. Hier nur Laienmeinungen.

    Wäre erst mal zu klären ob und was zu Nebenkosten vertraglich vereinbart ist.

    Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Vertragsseite einscannen und hochladen. Bitte nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • sina:

    "Folgende Möglichkeiten könnte ich da sehen (eigener Recherchen zufolge)
    Die Nachzahlungsaufforderung weist formale Mängel auf: Was könnte das sein? Reicht es, wenn sie vergisst, am 1.6. den Zählerstand abzulesen? Sollte ich den Zählerstand auf jeden Fall ablesen, wenn ich ausziehe?"
    - Latürnich ja. Dafür gibt es Übergabeprotokolle, welche in zweifacher Ausfertigung von beiden Parteien unterschrieben werden.

    "Sie verwendet den teuersten Anbieter, .."
    - Für was???

    "Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass es mir zu warm ist und ich gerne sparen würde. Ich drehe die Heizungen permanent runter und sie dreht sie wieder auf und lässt sie auch bei geöffnetem Fenser aufgedreht."
    - Mach' es schriftlich nachweislich mit Zeugen und Fotos.

    "Vielen Dank im Vor[r]aus für die Beratung!"
    - Die gibt es kostenpflichtig bei den Berufstätigen in schwarz.

  • Hallo!
    Danke für eure Antworten!
    In meinem Untermietvertrag steht leider nur, dass sich die Nachzahlungen der Nebenkosten nach dem Hauptmietvertrag richtet. Und den besitze ich nicht. Ich denke es wäre nicht verkehrt, in den Mieterbund einzutreten und sich dort beraten zu lassen... Falls euch sonst noch etwas einfällt, gerne raus damit!
    lg sina


  • Nun meine Frage: Wenn nächstes Jahr die Nachzahlungsaufforderung kommt - und sie wird kommen - habe ich dann die Möglichkeit diese abzulehnen?

    Nein, auch Sie haben die 23° C auf Ihren Körper einwirken lassen. Mitgefangen-mitgehangen.

    Zitat

    Die Nachzahlungsaufforderung weist formale Mängel auf: Was könnte das sein? Reicht es, wenn sie vergisst, am 1.6. den Zählerstand abzulesen? Sollte ich den Zählerstand auf jeden Fall ablesen, wenn ich ausziehe?

    Das sollten Sie in jeden Fall tun.

    Zitat

    Sie verwendet den teuersten Anbieter, den es in diesem Umkreis gibt

    Ihre Vermieterin?

    Zitat

    Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass es mir zu warm ist und ich gerne sparen würde. Ich drehe die Heizungen permanent runter und sie dreht sie wieder auf und lässt sie auch bei geöffnetem Fenser aufgedreht. Sie lässt nicht mit sich reden.

    Für die Betriebskostenabrechnung allerdings völlig ohne Bedeutung.

  • "Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass es mir zu warm ist und ich gerne sparen würde. Ich drehe die Heizungen permanent runter und sie dreht sie wieder auf und lässt sie auch bei geöffnetem Fenser aufgedreht."
    - Mach' es schriftlich nachweislich mit Zeugen und Fotos.

    Verzeih mir, aber dazu kein "like", sondern nur ein Symbol.:(

  • In meinem Untermietvertrag steht leider nur, dass sich die Nachzahlungen der Nebenkosten nach dem Hauptmietvertrag richtet.

    Also keine eindeutige Vereinbarung das monatliche Vorauszahlungen für Betriebskosten und welche genau zu zahlen sind.

    Damit halte ich die Forderung der Vermieterin, mangels Rechtsgrundlage, für unwirksam.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (16. Mai 2015 um 07:51)

  • Achso...die Nebenkosten sind handschriftlich darunter festgehalten. Da steh sowas wie: "Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus...Strom 40 Euro" usw.

  • Zitat

    Achso...die Nebenkosten sind handschriftlich darunter festgehalten. Da steh sowas wie: "Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus...Strom 40 Euro" usw.

    Achso ... mit wichtigen Infos häppchenweise raus zu rücken ist nicht gerade hilfreich:mad:

    Scann den Vertrag ein und lade ihn als Bild(er), nicht zu klein, hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • In meinem Untermietvertrag steht leider nur, dass sich die Nachzahlungen der Nebenkosten nach dem Hauptmietvertrag richtet.


    Halte ich für rechtsunwirksam. Da war der Vermieter wohl zu faul gewesen.

  • Achso...die Nebenkosten sind handschriftlich darunter festgehalten. Da steh sowas wie: "Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus...Strom 40 Euro" usw.


    Da steht nicht "sowas wie", sondern etwas, welches Du hier wortgetreu zitieren solltest.
    Ausserdem setzen sich Nebenkosten nicht zusammen wie Du zitierst, sondern bestenfalls die geforderten Vorauszahlungen.

  • Alles klar. Also

    "2. Die Vorrauszahlung auf die Nebenkosten beträgt monatlich EURO 97, in Worten Siebenundneunzig."

    "4. "Ändern sich die Miete oder die Vorrauszahlungen/ Pauschalen des Hauptmievertrags, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis des Untermieters zum Hauptmieter"

    "5. Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietervertrages."

    Dann ist unten auf den Vertrag noch einmal mit Sternchen in Handschrift geschrieben, wie sich die NK zusammensetzen.
    "NK setzen sich zusammen aus Strom 40 Euro etc."

    Bitte habt Verständnis dafür, dass ich den Vertrag nicht hochladen möchte, da ich ein wenig Angst habe, dass er erkannt werden könnte. Man weiß nie...

    Lg Sina

    Einmal editiert, zuletzt von sina (17. Mai 2015 um 15:35)


  • Dann ist unten auf den Vertrag noch einmal mit Sternchen in Handschrift geschrieben, wie sich die NK zusammensetzen.
    "NK setzen sich zusammen aus Strom 40 Euro etc."

    Mehr nicht? Oder ist unter etc. noch was aufgelistet?

    Zum Beispiel Heizkosten, Wasser, Grundsteuer, Versicherungen, Müll etc.

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