Beiträge von okonski

    Also,

    ich bin weder Anwalt noch Totengräber, sondern arbeite im Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Die Leute, die ich betreue, werden gemeinhin als Klienten bezeichnet.

    Beim Datum der Wohnungsübergabe hat sich ein Fehler eingeschlichen. Termin war der 28.03.2015.

    Ein Mietvertrag für den Nachmieter existierte nicht, es gab nur die mündliche Vereinbarung mit der Wohnungsgenossenschaft, dass dieser zum 01.04. dort einziehen kann.

    Worum es mir jedoch in erster Linie geht, ist die Frage, ob die Wohnungsgenossenschaft, während der Mietvertrag meines Klienten noch lief, den Leerstand der Wohnung zu umfassenden Sanierungsarbeiten nutzen darf. Die fälligen Sanierungen sind ja nicht durch meinen Klienten nötig geworden, sondern einfach, weil es sich um ein sehr altes Haus mit einem nicht mehr zeitgemäßen Stromnetz handelt.

    Hallo Forum,

    ich habe folgendes Problem.

    Ein Klient von mir hat seine alte Wohnung zum 30.04.2015 fristgerecht gekündigt. Allerdings gab es eine (mündliche) Absprache zwischen ihm und der Genossenschaft, dass er einen Nachmieter zu einem früheren Zeitpunkt suchen könne, und dieser, im Falle der Akzeptanz durch die Genossenschaft, in die Wohnung einziehen dürfte.
    Dies ist geschehen, ein Nachmieter wurde gefunden, die Genossenschaft akzeptierte ihn als Mieter, vorgesehener Einzugstermin war der 01.04.2015.
    Mein Klient hat am 28.04.2015 die Wohnungsübergabe der alten Wohnung mit der Genossenschaft gemacht (keine Mängel) und ist in seine neue Wohnung gezogen.
    Damit war die Sache, so dachten wir zumindest, erledigt.
    Nun meldete sich allerdings die Genossenschaft mit der Bitte, doch die fällige Miete für den Monat April noch zu überweisen. Daraufhin nahmen wir Kontakt mit dem Nachmieter auf. Dieser sagte uns, dass die Genossenschaft aufgrund aufwendiger Sanierungsarbeiten (Strom) den Einzugstermin neu terminiert habe, und er so erst am 01.05.2015 einziehen sollte. Dieser Termin wurde von der Genossenschaft wieder nicht eingehalten, so dass der Nachmieter jetzt erst zum 01.06.2015 einziehen kann.
    Ein Anruf bei der Genossenschaft meinerseits ergab nun, dass die Genossenschaft die Miete für den Monat Mai von meinem Klienten haben will, da er zu diesem Zeitpunkt die Wohnung noch angemietet hatte. Meinen Einwand, dass die Wohnung aber doch aufgrund der Sanierung und des damit verbundenen Drecks sowie der nicht vorhandenen Stromversorgung nicht bewohnbar gewesen wäre, tat der Herr bei der Genossenschaft mit den Worten: "Das ist doch egal." ab. Die Genossenschaft will nun die ihrer Meinung nach rückständige Miete von der Kaution einbehalten. Diese benötigt mein Klient aber in voller Höhe für die neue Wohnung.

    Wie ist hier die rechtliche Situation? Darf die Genossenschaft sanierungsbedingten Leerstand einfach so auffangen, weil der Mietvertrag noch lief? Wie verhält es sich mit Zusagen, die dem Nachmieter gemacht und nicht eingehalten wurden?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    okonski

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