Hallo zusammen,
ich habe eine Garage für mein Auto gemietet. Unabhängig von meiner Wohnung. Die Nutzung der Garage läuft seit ca. 1 1/2 Jahren problemlos.
Die Garage liegt zusammen mit zwei weiteren Garagen im Innenhof eines Mehrfamilienhauses. Die Balkone dieses MFH liegen Richtung Innenhof / Garagen.
Vor ein paar Tagen hat mich der Vermieter angesprochen, dass er nicht möchte, dass ich das Auto, während es in der Garage steht, be- und entlade. Zum Beispiel Einkäufe, Koffer, o.ä. Ich soll das auf der Straße vor dem Haus machen und erst anschließend über den Innenhof in die Garage fahren.
Ich habe zunächst nicht glauben wollen, dass er das ernst meint. Ich wohne in der Innenstadt und es ist absolut unmöglich, auf der Straße vor der Garagenzufahrt zu halten. Er ließ sich allerdings nicht überzeugen.
Jetzt würde ich die Garage gerne kündigen, da die Nutzung erheblich eingeschränkt ist.
Mein Frage ist nun, ob jemand weiß, in wie weit die Nutzung einer Garage gesetzlich geregelt ist?
Ich bin der Meinung, dass er mir das Be- und Entladen nicht verbieten darf. Nur finde ich nirgendwo etwas Konkretes dazu.
Vielen Dank im Voraus,
Fred