gemietet Garage / be- und entladen des geparkten Fahrzeuges

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Garage für mein Auto gemietet. Unabhängig von meiner Wohnung. Die Nutzung der Garage läuft seit ca. 1 1/2 Jahren problemlos.

    Die Garage liegt zusammen mit zwei weiteren Garagen im Innenhof eines Mehrfamilienhauses. Die Balkone dieses MFH liegen Richtung Innenhof / Garagen.

    Vor ein paar Tagen hat mich der Vermieter angesprochen, dass er nicht möchte, dass ich das Auto, während es in der Garage steht, be- und entlade. Zum Beispiel Einkäufe, Koffer, o.ä. Ich soll das auf der Straße vor dem Haus machen und erst anschließend über den Innenhof in die Garage fahren.

    Ich habe zunächst nicht glauben wollen, dass er das ernst meint. Ich wohne in der Innenstadt und es ist absolut unmöglich, auf der Straße vor der Garagenzufahrt zu halten. Er ließ sich allerdings nicht überzeugen.

    Jetzt würde ich die Garage gerne kündigen, da die Nutzung erheblich eingeschränkt ist.

    Mein Frage ist nun, ob jemand weiß, in wie weit die Nutzung einer Garage gesetzlich geregelt ist?

    Ich bin der Meinung, dass er mir das Be- und Entladen nicht verbieten darf. Nur finde ich nirgendwo etwas Konkretes dazu.

    Vielen Dank im Voraus,

    Fred

  • Hallo Fred,

    m.E. gehört das Be- und Entladen - nicht nur von Gegenständen, sondern auch von Personen - zur regulären Nutzung einer Garage, wenn hiervon nicht unzumutbare Belästigungen anderer geschehen.
    Welchen Grund nannte denn der Vermieter?
    Kündigen kannste mit vierteljährlicher Frist, falls im MV nichts abweichendes vereinbart wurde, d.h. jetzt bspw. zum 31.08.2015.

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für die Antwort.

    Einen richtigen Grund hat er nicht genannt. "Ich möchte das nicht" war das Hauptargument. Und das sich der Mieter im Erdgeschoss ggf. belästigt fühlen könnte, wenn ich im Innenhof zweimal über den Innenhof.

    Im Mietvertrag steht: "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat."

    Ohne weitere Einschränkungen. Das bedeutet, dass ich ab dem Tag der Kündigungszustellung eine Frist von einem Monat habe, oder? Also gilt die Kündigungsfrist nicht "automatisch" zum Monatsende, obwohl es nicht im Vertrag steht?

    Gruß, Fred


  • Einen richtigen Grund hat er nicht genannt. "Ich möchte das nicht" war das Hauptargument. Und das sich der Mieter im Erdgeschoss ggf. belästigt fühlen könnte, wenn ich im Innenhof zweimal über den Innenhof.

    Im Mietvertrag steht: "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat."

    Ohne weitere Einschränkungen. Das bedeutet, dass ich ab dem Tag der Kündigungszustellung eine Frist von einem Monat habe, oder? Also gilt die Kündigungsfrist nicht "automatisch" zum Monatsende, obwohl es nicht im Vertrag steht?


    m.W. enden Mietverträge immer zum Monatsletzten. Dann wäre es jetzt frühestmöglich zum 30.06.2015.
    Man kann eigentlich JEDEN Vertrag "zum nächstmöglichen Termin" kündigen, ohne dass es einer Terminangabe bedarf. Die Termine ergeben sich automatisch aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Regelungen.

  • Weiß jemand genau, ob auch Mietverträge über eine einzelne Garage immer zum Monatsletzten enden?

    Wenn im Mietvertrag "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat." steht, dann wäre das nach meinem Verständnis, von heute an gerechnet, der 06.06.2015. Ein konkreter Paragraph o.ä. wäre super. Vor allem auch zur Nutzung der Garage hinsichtlich des Beladens. Ggf. könnte ich dann außerordentlich und fristlos kündigen, da mir der vertragsgemäße Gebrauch zum Teil entzogen wurde.

  • Weiß jemand genau, ob auch Mietverträge über eine einzelne Garage immer zum Monatsletzten enden?

    Wenn im Mietvertrag "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat." steht, dann wäre das nach meinem Verständnis, von heute an gerechnet, der 06.06.2015. Ein konkreter Paragraph o.ä. wäre super. Vor allem auch zur Nutzung der Garage hinsichtlich des Beladens. Ggf. könnte ich dann außerordentlich und fristlos kündigen, da mir der vertragsgemäße Gebrauch zum Teil entzogen wurde.


    MV über Garagen/Stellplätze sind rechtlich solchen über Gewerberäume gleichzusetzen.
    Der VM hat Dir bis jetzt noch nichts entzogen, sondern lediglich seine Meinung geäussert bzw. einen Scherz gemacht:confused:. Sein Verhalten sollte er Dir erklären und ein evtl. Verbot schriftlich erteilen.

  • Ja, da hast du natürlich recht. Ein Scherz war es leider nicht. :D

    Ich kündige einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nutze die Garage weiter wie gewohnt. Mit Ein- und Ausladen der Einkäufe und Urlaubsgepäck. :)

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Weiß jemand genau, ob auch Mietverträge über eine einzelne Garage immer zum Monatsletzten enden?
    Wenn im Mietvertrag "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat." steht, dann wäre das nach meinem Verständnis, von heute an gerechnet, der 06.06.2015.

    Das kommt auf Ihren Zahlungsrythmus an.
    Wenn Sie monatliche die Miete zahlen, geht das auch nur monatlich zu kündigen.

    Ein konkreter Paragraph o.ä. wäre super.
    Den suchen Sie selbst. Ich habe ihn nicht gerade in meiner Hosentasche stecken.

    Ggf. könnte ich dann außerordentlich und fristlos kündigen, da mir der vertragsgemäße Gebrauch zum Teil entzogen wurde.

    Bevor Sie das nicht schriftlich vom Vermieter haben, sollten Sie erst mal cool bleiben. Dieses mündliche Verbot, welch Schwachsinn auch immer, sollten Sie nicht beachten.
    Sollte dennoch ein schriftliches Verbot eintrudeln, dann kündigen Sie fristgerecht und nutzen die Garage für den verbleibenden Zweitraum so, wie Sie sie schon immer nutzten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (6. Mai 2015 um 19:37)

  • Ja, da hast du natürlich recht. Ein Scherz war es leider nicht. :D

    Ich kündige einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nutze die Garage weiter wie gewohnt. Mit Ein- und Ausladen der Einkäufe und Urlaubsgepäck. :)

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Was bringt dir die Kündigung? Wie du schreibst gibt es auf der Straße kaum Stellplätze.

    Das Be- und Entladen von haushaltüblichen Einkäufen ist normaler Gebrauch einer Garage. Das kann man nicht verbieten. Und mündlich sowieso nicht.
    Worte sind nichts Wert, es gilt das Geschriebene.
    Und da soll der Vermieter Euch erst einmal schriftlich Auffordern es zu unterlassen die Einkäufe zu entladen. Darauf würde ich einfach dann antworten, dass man der Aufforderung widerspricht, da das Entladen von haushaltsüblichen Einkäufen dem normalen Gebrauch entspricht.
    Vielleicht wird er Euch irgendwann dann die Garage kündigen, aber so lange habt Ihr die zumindest.

    Aus Trotz jetzt einfach selber zu kündigen, obwohl man die Garage mangels freier Stellflächen bräuchte, halte ich für einen taktisch unüberlegten Rückzug, den man später, wenn man stundenlang um den Block fährt um einen Stellplatz zu finden, bereuen würde.

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