Ja, da hast du natürlich recht. Ein Scherz war es leider nicht. ![]()
Ich kündige einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nutze die Garage weiter wie gewohnt. Mit Ein- und Ausladen der Einkäufe und Urlaubsgepäck. ![]()
Vielen Dank für die Hilfe.
Ja, da hast du natürlich recht. Ein Scherz war es leider nicht. ![]()
Ich kündige einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nutze die Garage weiter wie gewohnt. Mit Ein- und Ausladen der Einkäufe und Urlaubsgepäck. ![]()
Vielen Dank für die Hilfe.
Weiß jemand genau, ob auch Mietverträge über eine einzelne Garage immer zum Monatsletzten enden?
Wenn im Mietvertrag "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat." steht, dann wäre das nach meinem Verständnis, von heute an gerechnet, der 06.06.2015. Ein konkreter Paragraph o.ä. wäre super. Vor allem auch zur Nutzung der Garage hinsichtlich des Beladens. Ggf. könnte ich dann außerordentlich und fristlos kündigen, da mir der vertragsgemäße Gebrauch zum Teil entzogen wurde.
Hallo Berny,
vielen Dank für die Antwort.
Einen richtigen Grund hat er nicht genannt. "Ich möchte das nicht" war das Hauptargument. Und das sich der Mieter im Erdgeschoss ggf. belästigt fühlen könnte, wenn ich im Innenhof zweimal über den Innenhof.
Im Mietvertrag steht: "Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat."
Ohne weitere Einschränkungen. Das bedeutet, dass ich ab dem Tag der Kündigungszustellung eine Frist von einem Monat habe, oder? Also gilt die Kündigungsfrist nicht "automatisch" zum Monatsende, obwohl es nicht im Vertrag steht?
Gruß, Fred
Hallo zusammen,
ich habe eine Garage für mein Auto gemietet. Unabhängig von meiner Wohnung. Die Nutzung der Garage läuft seit ca. 1 1/2 Jahren problemlos.
Die Garage liegt zusammen mit zwei weiteren Garagen im Innenhof eines Mehrfamilienhauses. Die Balkone dieses MFH liegen Richtung Innenhof / Garagen.
Vor ein paar Tagen hat mich der Vermieter angesprochen, dass er nicht möchte, dass ich das Auto, während es in der Garage steht, be- und entlade. Zum Beispiel Einkäufe, Koffer, o.ä. Ich soll das auf der Straße vor dem Haus machen und erst anschließend über den Innenhof in die Garage fahren.
Ich habe zunächst nicht glauben wollen, dass er das ernst meint. Ich wohne in der Innenstadt und es ist absolut unmöglich, auf der Straße vor der Garagenzufahrt zu halten. Er ließ sich allerdings nicht überzeugen.
Jetzt würde ich die Garage gerne kündigen, da die Nutzung erheblich eingeschränkt ist.
Mein Frage ist nun, ob jemand weiß, in wie weit die Nutzung einer Garage gesetzlich geregelt ist?
Ich bin der Meinung, dass er mir das Be- und Entladen nicht verbieten darf. Nur finde ich nirgendwo etwas Konkretes dazu.
Vielen Dank im Voraus,
Fred
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